Sitzung: 08.02.2023 Ausschuss für Bildung und Sport
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 11
Vorlage: II/036/2023
Beschluss:
1.
Die Kalkulation der Verwaltung für die Unterhaltung
der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) mit
Stand 31.12.2022 laut Anlage wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, zum 01.01.2024 eine Konzeption zur Erhebung von
Nutzungsentgelten für die städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie
Sportplätze) in Abstimmung mit den Sportvereinen zu entwickeln und diese im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu
wird eine Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der
Sportstätten vom 24.05.1995 in der jeweils aktuellen Fassung vorbereitet.
Protokoll:
Die 1. Bgo. Annette Herz erläutert den Vorschlag der Verwaltung,
der lt. Aussage der Kämmerin Frau Abel keine Belastung der Vereine darstellt.
Die SPD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit für das Konzept. Man hätte
die Vorteile daher gerne näher ausgeführt. Die Befürchtung ist, dass das
Ehrenamt zu sehr belastet wird.
Die stv. Vorsitzende Monika Morwind empfiehlt, die angekündigten
Ergänzungen der Verwaltung abzuwarten.
Stv. Michael Ruppert plädiert für die Beratung und
Abstimmung, damit die Verwaltung evtl. keine weitere Arbeit investieren muss.
Stv. Vincent Endereß schließt sich Herrn Haesen an. Die
Belastung der Verwaltung ist bekannt und er vertraut Frau Herz und Abel, dass
dies möglich ist. Die CDU-Fraktion möchte den Gesprächen gerne zustimmen und
dankt für die Beteiligung an dem Prozess.
Stv. Meike Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, dass man
keine Notwendigkeit zur Beauftragung sieht. Die Verwaltung kann gerne eine
Kalkulation zur Kenntnisnahme vorlegen. Die Kosten für die
Gebäudebewirtschaftung sind sehr hoch und man ist an einer genaueren
Betrachtung durchaus interessiert. Die WLH würde gerne die Wirtschaftlichkeit
der Gebäudereinigung prüfen; so ähnlich wie bei der Grünpflege.
Beschlussvorschlag Nr. 1 wird man zustimmen, Nr. 2 nicht.
Stv. Michael Ruppert hält die Aufwendungen für die
Sportförderung für unbedingt notwendig aufgrund von zunehmend älterer und
übergewichtiger Bevölkerung. Er hält die Einführung von Nutzungsgebühren für nicht
sinnvoll.
Stv. Nicola Günther möchte keinen Auftrag erteilen, da
Kinder und Jugendliche nicht belastet werden sollen. Darüber hinaus sieht sie
einen Mehraufwand für die Vereine.
Die STOVR’in Doris Abel
erläutert, dass nicht im Vordergrund steht, dass die Sportvereine Gebühren
entrichten, sondern dies
Steuervorteile bei der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen bringt, die
voraussichtlich ab dem Jahr 2025 greift. Voraussetzung diese Vorteile ist aber,
dass die Vereine Nutzungsentgelte zahlen, die z.B. über Zuschüsse zurückgegeben
werden können.
AM Arnd Vossieg spricht sich dagegen aus.
Die Stv. Meike Lukat hält dieses
Konstrukt für eine „Milchmädchenrechnung“, das so nicht funktioniert. Die WLH
wird deshalb keinen Arbeitsauftrag an die Verwaltung erteilen.
Die Stv. Annette Braun-Kohl empfiehlt
die Vertagung auf einen der nächsten Ausschüsse für Bildung und Sport, da keine
zeitliche Not besteht; sie stellt einen entsprechenden Antrag zur
Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
6 ja
/ 11 nein / keine Enthaltung
Die Stv. Nicola Günther macht
darauf aufmerksam, dass es auch um die Umsatzsteuerproblematik geht und somit
nicht entschieden werden kann.
Stv. Vincent Endereß bemerkt, dass dies durch die Vorlage
der Verwaltung ersichtlich ist und kann dem also zustimmen.
Die Stv. Sonja Kunkel-Grätz
stellt einen Geschäftsordnungsantrag, den Beschlussvorschlag abzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
6 ja / 11 nein / 0 Enthaltungen
mehrheitlich abgelehnt