Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 11

Beschluss:

1.    Die Kalkulation der Verwaltung für die Unterhaltung der städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) mit Stand 31.12.2022 laut Anlage wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zum 01.01.2024 eine Konzeption zur Erhebung von Nutzungsentgelten für die städtischen Sportstätten (Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze) in Abstimmung mit den Sportvereinen zu entwickeln und diese im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu wird eine Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten vom 24.05.1995 in der jeweils aktuellen Fassung vorbereitet.

 

 


Protokoll:

Die 1. Bgo. Annette Herz erläutert den Vorschlag der Verwaltung, der lt. Aussage der Kämmerin Frau Abel keine Belastung der Vereine darstellt.

 

Die SPD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit für das Konzept. Man hätte die Vorteile daher gerne näher ausgeführt. Die Befürchtung ist, dass das Ehrenamt zu sehr belastet wird.

 

Die stv. Vorsitzende Monika Morwind empfiehlt, die angekündigten Ergänzungen der Verwaltung abzuwarten. 

 

Stv. Michael Ruppert plädiert für die Beratung und Abstimmung, damit die Verwaltung evtl. keine weitere Arbeit investieren muss.

 

Stv. Vincent Endereß schließt sich Herrn Haesen an. Die Belastung der Verwaltung ist bekannt und er vertraut Frau Herz und Abel, dass dies möglich ist. Die CDU-Fraktion möchte den Gesprächen gerne zustimmen und dankt für die Beteiligung an dem Prozess.

 

Stv. Meike Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, dass man keine Notwendigkeit zur Beauftragung sieht. Die Verwaltung kann gerne eine Kalkulation zur Kenntnisnahme vorlegen. Die Kosten für die Gebäudebewirtschaftung sind sehr hoch und man ist an einer genaueren Betrachtung durchaus interessiert. Die WLH würde gerne die Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung prüfen; so ähnlich wie bei der Grünpflege. Beschlussvorschlag Nr. 1 wird man zustimmen, Nr. 2 nicht.

 

Stv. Michael Ruppert hält die Aufwendungen für die Sportförderung für unbedingt notwendig aufgrund von zunehmend älterer und übergewichtiger Bevölkerung. Er hält die Einführung von Nutzungsgebühren für nicht sinnvoll.

 

Stv. Nicola Günther möchte keinen Auftrag erteilen, da Kinder und Jugendliche nicht belastet werden sollen. Darüber hinaus sieht sie einen Mehraufwand für die Vereine.

 

Die STOVR’in Doris Abel erläutert, dass nicht im Vordergrund steht, dass die Sportvereine Gebühren entrichten, sondern dies Steuervorteile bei der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen bringt, die voraussichtlich ab dem Jahr 2025 greift. Voraussetzung diese Vorteile ist aber, dass die Vereine Nutzungsentgelte zahlen, die z.B. über Zuschüsse zurückgegeben werden können.

 

AM Arnd Vossieg spricht sich dagegen aus.

 

Die Stv. Meike Lukat hält dieses Konstrukt für eine „Milchmädchenrechnung“, das so nicht funktioniert. Die WLH wird deshalb keinen Arbeitsauftrag an die Verwaltung erteilen. 

 

Die Stv. Annette Braun-Kohl empfiehlt die Vertagung auf einen der nächsten Ausschüsse für Bildung und Sport, da keine zeitliche Not besteht; sie stellt einen entsprechenden Antrag zur Geschäftsordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

6 ja / 11 nein / keine Enthaltung 

 

Die Stv. Nicola Günther macht darauf aufmerksam, dass es auch um die Umsatzsteuerproblematik geht und somit nicht entschieden werden kann.

 

Stv. Vincent Endereß bemerkt, dass dies durch die Vorlage der Verwaltung ersichtlich ist und kann dem also zustimmen.

 

Die Stv. Sonja Kunkel-Grätz stellt einen Geschäftsordnungsantrag, den Beschlussvorschlag abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

6 ja / 11 nein / 0 Enthaltungen

mehrheitlich abgelehnt