Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Stv. Stracke, begrüßt Herrn Beyll, Schuldnerberater des Caritasverbandes für den Kreis Mettmann e.V., und bittet um seinen Bericht.

 

Herr Beyll bedankt sich für die finanzielle Unterstützung durch die Stadt Haan sowie  für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und berichtet von seiner Arbeit in Haan.

Schuldner- und Insolvenzberatung habe er in 2007 gegenüber 91 Haushalte vorgenommen, es handele sich hierbei um ein vergleichbar hohes Niveau, wie in den Vorjahren. Der Betreuungsaufwand und auch die Betreuungszeiten nehmen zu, es seien deutlich mehr Langzeitkontakte zu verzeichnen. Von den Langzeitkontakten befänden sich 35 Personen im Insolvenzverfahren und 10 Personen im Regelinsolvenzverfahren.

Bei ehemaligen Selbständigen entstünden besondere Problemlagen, diese Situationen erforderten intensive Betreuungen. Ein weiteres Problemfeld, das seine Arbeit erschwere, ergebe sich im Rahmen der Wohnungssuche durch die von Vermietern durchgeführte Bonitätsprüfung in Form einer Schufa-Auskunft.

Im Rahmen der Schuldnerberatung habe er auch Veränderungen hinsichtlich der Alterstruktur festgestellt. Inzwischen seien zunehmend auch ältere Menschen, auch Bezieher von höheren Renten, betroffen.

Besonderes Augenmerk werde auf die Prävention gelegt. Diese beginne bereits im frühen Kindesalter, z. B. sei in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der Standranderholung und Familienzentren den Kindern der richtige Umgang mit Geld nahe gebracht worden.

 

Frau Stv. Braun-Kohl hinterfragt, ob ein Vergleich zu anderen Städten dargestellt werden könne, Erkenntnisse über die Dunkelziffer vorlägen und ob hinsichtlich der anteiligen Finanzierung der Schuldnerberatung absehbar sei, dass neben den Stadtsparkassen auch die Geschäftsbanken mit einbezogen würden.

 

Herr Beyll führt aus, ein Vergleich zu anderen Städten im Kreisgebiet, in denen der Caritasverband die Aufgabe wahrnehme, enthalte jeweils der Jahresbericht der Schuldnerberatung. Darüber hinaus gebe es offizielle Statistiken.

Die Stadtsparkassen seien zur Mitfinanzierung der Schuldnerberatung gesetzlich verpflichtet, für die Geschäftsbanken gelte dies nicht. Diese unterstützten einzelne Programme bzw. kleinere Projekte, dies führe jedoch nicht zu einem Systemwechsel. Anzumerken sei, dass Stadtsparkassen im Privatbereich regelmäßig zurückhaltender bei Kreditvergaben seien.

 

AM Herr Zipper merkt an, der Umfang der Tätigkeit sei in der Vergangenheit über Jahre konstant geblieben; er bitte um Auskunft, in welchem Umfang Langzeitberatung zunehme.

 

AM Herr Schneider bittet um Auskunft über die Zusammenarbeit mit der ARGE ME-aktiv.

 

 

Herr Beyll antwortet, zwischen Kurz- und Langzeitberatung sei eine Verschiebung erkennbar. Habe früher der Anteil der Langzeitkontakte rd. ein Drittel betragen, sei aktuell der Anteil auf rd. zwei Drittel gestiegen.

Hinsichtlich der ARGE sei die erlebte Kritik berechtigt, jedoch habe sich die Situation gebessert, aus seiner Sicht auch wegen der vollständigen Besetzung der Planstellen.