Protokoll:

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Innerhalb der CDU-Fraktion wurde diskutiert, ob die Ampel am Hülsberger Busch früher abgeschaltet werden kann? Zweck der Maßnahme ist die Energiekosten zu senken.

 

Guido Mering: Der Stromverbrauch ist dank LED-Technik sehr gering. Grundsätzlich sagt die Aufsichtsbehörde, dass Ampeln im Allgemeinen nicht abgeschaltet werden sollten, da die Unfallzahlen dann steigen würden. In Nebenbereichen, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt, könnte über eine Nachtabschaltung nachgedacht werden. Das könnte mit dem Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde besprochen werden.

 

Stv. Anette Braun-Kohl zur Situation Flurstraße: Die obere Flurstraße ist durch die parkenden Fahrzeuge schwierig zu befahren. Es kommt immer wieder zu heftigen Bremsungen. Gibt es eine Möglichkeit, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder die Einschränkung des Parkens, um die Situation zu entschärfen?

 

Guido Mering: Aufgrund der schriftlichen Anfrage der CDU haben wir mit der Polizei über die Situation an der oberen Flurstraße gesprochen. Der Straßenbaulastträger sieht keinen Handlungsbedarf. Es gibt zwar Unfälle, aber nicht in einem Ausmaß, das ein Handeln erfordern würde. Die Stellungnahme der Verwaltung kann dem Protokoll beigefügt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Verkehrssituation Flurstraße: Bei der Flurstraße handelt es sich um eine Kreisstraße mit einem entsprechenden Verkehrsaufkommen. Aufgrund des in der Vergangenheit festgestellten erhöhten Geschwindigkeitsniveaus sind die Anwohnenden seinerzeit dazu übergegangen, ihre Fahrzeuge einseitig stadtauswärts auf der Straße zu parken.

Wie die in 2022 in Höhe des Kreuzungsbereichs Am Kauerbusch/ Flurstraße durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergeben hat, erreichen die gefahrenen Geschwindigkeiten hierdurch mit einer V 85 von 52 km/h einen akzeptablen Wert, der auch dem querenden Fußverkehr zugutekommt. Der Abschnitt, in dem die Fahrzeuge auf der Fahrbahn abgestellt werden, ist für den fließenden Verkehr gut überschaubar und die Vorfahrtsregelung eindeutig.

Die Auswertung der Unfallstatistik 2022 für den betreffenden Bereich ergab nach Auskunft der Polizei - insbesondere angesichts des hohen Verkehrsaufkommens – nur eine niedrige Zahl an Unfällen, mit vorwiegend geringen Sach- und Personenschäden. Eine Berücksichtigung des aus Neubauvorhaben resultierenden zusätzlichen Verkehrs findet regelmäßig im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren statt und wurde daher auch hier geprüft.

Der Radverkehr wird derzeit auf dem Hochbord beidseitig wesentlich sicherer geführt, als es auf der Fahrbahn der Fall wäre. Die Freigabe des Gehweges für den Radverkehr ist angesichts des relativ geringen Aufkommens an Fußverkehr vertretbar.

Unfallzahlen und Geschwindigkeitsniveau bewegen sich trotz und dank der Parksituation in einem moderaten Rahmen. so dass sich für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die Einschränkung des Parkens oder die Markierung eines Radschutzstreifens vor diesem Hintergrund weder ein rechtlicher noch ein tatsächlicher Ansatzpunkt bietet.