Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Jörg-Uwe
Pieper:
Die GAL-Fraktion freut sich, dass auf der Flurstraße zwischen der Erkrather
Straße und dem Kellertor der kombinierte Geh-/Radweg freigemacht wurde. Wir
werden es begrüßen, wenn für diesen Abschnitt eine Freigabe des Radverkehrs in
die entgegengesetzte Richtung angeordnet werden kann.
Die
Verwaltung nimmt die Anregung zur Klärung mit in die Diskussionsrunde mit der
Kreisverwaltung.
Nachfolgend
stellt Stv. Martin Haesen folgende Anfragen hinsichtlich einer
mutmaßlich illegalen Nutzung einer Grünfläche im nördlich des Pferdehofs an der
Ellscheider Straße:
I.
Ist der Verwaltung bekannt, dass beim Pferdehof an der Ellscheiderstraße die
beiliegende Wiese als Parkplatz genutzt wird?
Antwort
der Verwaltung: Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass die nördlich an das
Pferdesportzentrum angrenzende Wiese als Parkplatz genutzt wird. Im Rahmen
einer Ortsbegehung am 11.05.2023 konnte darüber hinaus keine solche Nutzung
festgestellt werden.
II.
Handelt es sich hierbei um ein Landschaftsschutzgebiet und darf man dort einen
Parkplatz errichten? Wie verhält es sich unter Umweltschutzpunkten, wenn dort
Autos ggf. Öl verlieren?
Antwort
der Verwaltung: Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans, welcher hier
ein Landschaftsschutzgebiet festsetzt. Die Beurteilung von Eingriffen in Natur
und Landschaft obliegt grundsätzlich der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Mettmann.
III.
Wie gefährlich ist es hinsichtlich des Verkehrs, wenn dort Autos in den Verkehr
einbiegen, da man auf der Straße bis zu 70 km/h fahren darf?
Antwort
der Verwaltung:
Lage
und Nutzung der Zufahrt zur Fläche haben im Rahmen der ortsüblichen
landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bislang keine Probleme ergeben.
Anhaltspunkte für eine – ggf auch nur temporär - bestehende Gefahrensituation
liegen der SVB nicht vor. Die außerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist
mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse bereits auf 70 km/h
heruntergesetzt. Eine über die zulässige Nutzung/Bewirtschaftung hinausgehende
Befahrung mit Kraftfahrzeugen wäre genehmigungspflichtig und würde mindestens
vom Straßenbaulastträger sowie der Straßenverkehrsbehörde geprüft und
sachverhaltsbezogen beschieden. Mangels konkreter Sachverhaltsangaben wird auf
eine hypothetische Bewertung verzichtet, da situationsbedingt sowohl eine
Ablehnung/Untersagung als auch eine Duldung bzw. Genehmigung, ggf mit
entsprechenden Auflagen, denkbar wäre.
Stv.
Andreas Rehm:
Uns ist aufgefallen, dass an der Alleestraße sehr dicht an den Baumscheiben
geparkt wird. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit die Bäume
geschützt werden?
Guido
Mering: In
der Tat werden wir zwischen den Bäumen jeweils einen markierten Stellplatz
ausweisen, um das „wilde“ Gehwegparken zwischen den Bäumen zu unterbinden und
einen geordneten Zustand herbeizuführen. Die Intention ist das Parken auf der
unbefestigten und durchwurzelten Baumscheibe einzuschränken. Die Umsetzung der
Maßnahme hängt nun von den Kapazitäten des Betriebshofs ab, welcher die
Maßnahme eigenständig umsetzen soll.
Stv.
Anette Braun-Kohl: Uns ist aufgefallen, dass die Gesamtschule einen sehr ungepflegten
Eindruck macht. Kann mit einer Kehrmaschine oder Ähnlichem der Zustand
verbessert werden?
Jens Gabe: Genau zu diesem Thema wird im nächsten BSA berichtet.