Jörg-Uwe Pieper: Die GAL-Fraktion freut sich, dass auf der Flurstraße zwischen der Erkrather Straße und dem Kellertor der kombinierte Geh-/Radweg freigemacht wurde. Wir werden es begrüßen, wenn für diesen Abschnitt eine Freigabe des Radverkehrs in die entgegengesetzte Richtung angeordnet werden kann.

 

Die Verwaltung nimmt die Anregung zur Klärung mit in die Diskussionsrunde mit der Kreisverwaltung.

 

Nachfolgend stellt Stv. Martin Haesen folgende Anfragen hinsichtlich einer mutmaßlich illegalen Nutzung einer Grünfläche im nördlich des Pferdehofs an der Ellscheider Straße:

 

I. Ist der Verwaltung bekannt, dass beim Pferdehof an der Ellscheiderstraße die beiliegende Wiese als Parkplatz genutzt wird?

 

Antwort der Verwaltung: Der Verwaltung ist nicht bekannt, dass die nördlich an das Pferdesportzentrum angrenzende Wiese als Parkplatz genutzt wird. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 11.05.2023 konnte darüber hinaus keine solche Nutzung festgestellt werden.

 

II. Handelt es sich hierbei um ein Landschaftsschutzgebiet und darf man dort einen Parkplatz errichten? Wie verhält es sich unter Umweltschutzpunkten, wenn dort Autos ggf. Öl verlieren?

 

Antwort der Verwaltung: Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans, welcher hier ein Landschaftsschutzgebiet festsetzt. Die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft obliegt grundsätzlich der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann.

 

III. Wie gefährlich ist es hinsichtlich des Verkehrs, wenn dort Autos in den Verkehr einbiegen, da man auf der Straße bis zu 70 km/h fahren darf?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Lage und Nutzung der Zufahrt zur Fläche haben im Rahmen der ortsüblichen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bislang keine Probleme ergeben. Anhaltspunkte für eine – ggf auch nur temporär - bestehende Gefahrensituation liegen der SVB nicht vor. Die außerorts übliche Geschwindigkeitsbegrenzung ist mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse bereits auf 70 km/h heruntergesetzt. Eine über die zulässige Nutzung/Bewirtschaftung hinausgehende Befahrung mit Kraftfahrzeugen wäre genehmigungspflichtig und würde mindestens vom Straßenbaulastträger sowie der Straßenverkehrsbehörde geprüft und sachverhaltsbezogen beschieden. Mangels konkreter Sachverhaltsangaben wird auf eine hypothetische Bewertung verzichtet, da situationsbedingt sowohl eine Ablehnung/Untersagung als auch eine Duldung bzw. Genehmigung, ggf mit entsprechenden Auflagen, denkbar wäre.

 

Stv. Andreas Rehm: Uns ist aufgefallen, dass an der Alleestraße sehr dicht an den Baumscheiben geparkt wird. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, damit die Bäume geschützt werden?

 

Guido Mering: In der Tat werden wir zwischen den Bäumen jeweils einen markierten Stellplatz ausweisen, um das „wilde“ Gehwegparken zwischen den Bäumen zu unterbinden und einen geordneten Zustand herbeizuführen. Die Intention ist das Parken auf der unbefestigten und durchwurzelten Baumscheibe einzuschränken. Die Umsetzung der Maßnahme hängt nun von den Kapazitäten des Betriebshofs ab, welcher die Maßnahme eigenständig umsetzen soll.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Uns ist aufgefallen, dass die Gesamtschule einen sehr ungepflegten Eindruck macht. Kann mit einer Kehrmaschine oder Ähnlichem der Zustand verbessert werden?

 

Jens Gabe: Genau zu diesem Thema wird im nächsten BSA berichtet.