Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 66/066/2023
Protokoll:
Guido Mering fasst die Inhalte der
Vorlage zusammen.
Stv. Marek Kasper: Ließe sich die
Haltelinie zurückversetzen, um eine Aufstellfläche für Radfahrende zu
realisieren?
Guido Mering: Aufstellflächen auf der
Bundestraße sind derzeit nicht durchsetzbar. Zwar handelt es sich bei der
Hochdahler Straße um eine Gemeindestraße, die Äste der Kreuzung liegen in der
Baulast des Landesbetriebes Straßen NRW. Zu betonen ist, dass der Gehweg weiter
für unsichere Radfahrende mittels Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ nutzbar bleibt.
Stv. Anette Braun-Kohl: Die
CDU-Fraktion hat sich die Lage vor Ort angesehen. Im Ergebnis möchten wir
kritisch in Frage stellen, wieso die Führung des Radfahrenden auf die Fahrbahn
nicht schon früher erfolgt. Um das Halten auf dem Schutzstreifen zu vermeiden,
sollte aus unserer Sicht auch der mittelbar anliegende Postbriefkasten auf die
gegenüberliegende Seite versetzt werden.
Stv. Jörg Dürr bestätigt den Wunsch den
Postbriefkasten umzusetzen.
Guido Mering: Die Verwaltung hat sich
intensiv mit der Frage beschäftigt, wo und an welcher Stelle Radfahrende auf
die Fahrbahn geführt werden können. Bewusst haben wir uns gegen einen Übergang
auf Höhe der Einmündung zum Moorbirkenweg entschieden. Diesbezüglich erinnere
ich an Diskussionen über Linksabbieger des MIV aus dem Moorbirkenweg.
Gegenstand der Diskussion war die unübersichtliche Situation am
Einmündungspunkt, weshalb auch das Versagen eines Übergangs für den Radfahrer
an gleicher Stelle gleichlautend argumentiert werden kann.
Gerhard Rosendahl: Können Maßnahmen
ergriffen werden, um das widerrechtliche Linksabbiegen von der Parkfläche des
REWE-Einzelhandels auf die Hochdahler Straße zu unterbinden?
Guido Mering: Denkbar sind bauliche
Verhinderungsmaßnahmen. Es besteht jedoch dann die Befürchtung, dass sich ein
Ausweichverkehr über den Moorbirkenweg etabliert. Das Maß der
Verkehrsverlagerung kann jedoch nicht eingeschätzt werden. Es muss außerdem
eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja 17 / Nein 0 / Enthaltung 0
einstimmig beschlossen