Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH-Fraktion hat im TOP 6 beantragt, dass eine rote Markierung der Radschutzstreifen in jedem möglichen Abschnitt einzuplanen ist. Wir stellen fest, dass die Einmündungen Pütt und Sombers nicht mit einer Rotmarkierung des Radschutzstreifens berücksichtigt wurden.

 

Guido Mering: Der Radschutzstreifen wird an allen Einmündungen rot markiert. Wir stimmen überein, dass auch eine Rotmarkierung des Radschutzstreifens in der Zuwegung Pütt und Sombers erfolgen sollte. In der bisherigen Planung fanden diese beiden Zuwegungen keine Berücksichtigung, da es sich hierbei nicht um Einmündungen im klassischen Sinne handelt, sondern um Einfahrten über einen abgesenkten Bordstein, analog zu privaten Grundstückszufahrten. Indes ist die besondere Rolle der Zuwegungen Pütt und Sombers festzustellen.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Die CDU-Fraktion hat den Verkehrsminister des Landes NRW angeschrieben, um einer Verjüngung der Fahrbahn zuzustimmen und dem Landesbetrieb entsprechend anzuweisen möglichen Plananpassungen statt zu geben. Eine Antwort des Ministers steht derzeit noch aus. Nach der Bürgerinformationsveranstaltung zur Planung der Ohligser Straße sind wir mit den Anlieger_innen ins Gespräch gekommen. Es besteht der Wunsch an der „ein oder anderen Stelle“ Stellplätze im öffentlichen Raum für Angehörige, Lieferdienste und Besucher vorzuhalten. Welche Vorschläge kann die Verwaltung unterbreiten?

 

Guido Mering: Grundsätzlich können im Bereich Sombers Parkplätze geschaffen werden. Im Einmündungsbereich zum Sombers existiert eine Grünfläche, die zu provisorischen oder ordentlich ausgebauten Schräg- oder Querparkständen ausgebaut werden können.

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Ist es möglich auf dem teils üppig gestalteten Gehweg punktuelle Parkmöglichkeiten im Verlauf zu schaffen?

 

Guido Mering: Die Zielrichtung des Projekts ist der Ausbau der Nebenanlagen, um hier eine deutliche Verbesserung für Fußgehende zu schaffen. Die Schaffung von Parkflächen zu Ungunsten des Gehweges konterkariert diesen Planungsgrundsatz.

 

Stv. Meike Lukat: In den Ausführungen der Verwaltung wurde erläutert, dass im Bereich der Ohligser Straße 146 – 150 nur acht private Stellplätze für ein 9-Parteienhaus vorgehalten werden. Es steht zur Frage, wie ein solches Wohnbauprojekt genehmigt werden konnte. Wir bitten um eine entsprechende Auskunft.

 

Guido Mering: Die Verwaltung wird zu Protokoll Auskunft erteilen.

 

Auskunft der Verwaltung zu Protokoll:

 

Genehmigung Haus „Ohligser Str. 146“
Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 9 WE
(Az.: 892/00 v. 13.11.2000) In Auflage Nr. 12 der Genehmigung wurden insgesamt neun PKW-Stellplätze gefordert. Die Abnahme erfolgte am 05.12.2001
Überdachung von zehn Stellplätzen auf dem gleichen Grundstück
(Az.: 179/02 v. 11.04.2002) Die Abnahme erfolgte am 03.06.2002

 

Genehmigung Haus „Ohligser Str. 150“
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE

Bei  den genehmigten 6 WE sind auch 6 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück lt. Genehmigung anzulegen gewesen.
(Az.: 893/09 v. 02.11.2009) Die Abnahme erfolgte am 30.09.2010

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.