Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 66/067/2023
Beschluss:
Der Ausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Stv. Meike Lukat: Die WLH-Fraktion
hat im TOP 6 beantragt, dass eine rote Markierung der Radschutzstreifen in
jedem möglichen Abschnitt einzuplanen ist. Wir stellen fest, dass die
Einmündungen Pütt und Sombers nicht mit einer Rotmarkierung des
Radschutzstreifens berücksichtigt wurden.
Guido Mering: Der Radschutzstreifen
wird an allen Einmündungen rot markiert. Wir stimmen überein, dass auch eine
Rotmarkierung des Radschutzstreifens in der Zuwegung Pütt und Sombers erfolgen
sollte. In der bisherigen Planung fanden diese beiden Zuwegungen keine
Berücksichtigung, da es sich hierbei nicht um Einmündungen im klassischen Sinne
handelt, sondern um Einfahrten über einen abgesenkten Bordstein, analog zu
privaten Grundstückszufahrten. Indes ist die besondere Rolle der Zuwegungen Pütt
und Sombers festzustellen.
Stv. Anette Braun-Kohl: Die
CDU-Fraktion hat den Verkehrsminister des Landes NRW angeschrieben, um einer
Verjüngung der Fahrbahn zuzustimmen und dem Landesbetrieb entsprechend
anzuweisen möglichen Plananpassungen statt zu geben. Eine Antwort des Ministers
steht derzeit noch aus. Nach der Bürgerinformationsveranstaltung zur Planung
der Ohligser Straße sind wir mit den Anlieger_innen ins Gespräch gekommen. Es
besteht der Wunsch an der „ein oder anderen Stelle“ Stellplätze im öffentlichen
Raum für Angehörige, Lieferdienste und Besucher vorzuhalten. Welche Vorschläge
kann die Verwaltung unterbreiten?
Guido Mering: Grundsätzlich können im
Bereich Sombers Parkplätze geschaffen werden. Im Einmündungsbereich zum Sombers
existiert eine Grünfläche, die zu provisorischen oder ordentlich ausgebauten
Schräg- oder Querparkständen ausgebaut werden können.
Stv. Anette Braun-Kohl: Ist es
möglich auf dem teils üppig gestalteten Gehweg punktuelle Parkmöglichkeiten im
Verlauf zu schaffen?
Guido Mering: Die Zielrichtung des
Projekts ist der Ausbau der Nebenanlagen, um hier eine deutliche Verbesserung
für Fußgehende zu schaffen. Die Schaffung von Parkflächen zu Ungunsten des
Gehweges konterkariert diesen Planungsgrundsatz.
Stv. Meike Lukat: In den
Ausführungen der Verwaltung wurde erläutert, dass im Bereich der Ohligser
Straße 146 – 150 nur acht private Stellplätze für ein 9-Parteienhaus
vorgehalten werden. Es steht zur Frage, wie ein solches Wohnbauprojekt
genehmigt werden konnte. Wir bitten um eine entsprechende Auskunft.
Guido Mering: Die Verwaltung wird zu
Protokoll Auskunft erteilen.
Auskunft der Verwaltung zu Protokoll:
Genehmigung
Haus „Ohligser Str. 146“
Neubau eines Mehrfamilienwohnhaus mit 9 WE
(Az.: 892/00 v. 13.11.2000) In Auflage Nr. 12 der Genehmigung wurden insgesamt neun
PKW-Stellplätze gefordert. Die Abnahme erfolgte am 05.12.2001
Überdachung von zehn Stellplätzen auf dem gleichen Grundstück
(Az.: 179/02 v. 11.04.2002) Die Abnahme erfolgte am 03.06.2002
Genehmigung
Haus „Ohligser Str. 150“
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE
Bei den genehmigten
6 WE sind auch 6 PKW-Stellplätze auf dem Grundstück lt. Genehmigung anzulegen
gewesen.
(Az.: 893/09 v. 02.11.2009) Die Abnahme erfolgte am 30.09.2010
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen.