Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

 

BMin Dr. Bettina Warnecke erklärt die Vorlage und weist auf die Verkehrssicherungspflicht für Dorfteiche und strafrechtliche Konsequenzen im Falle eines Verstoßes hin. Auch wenn es schwer fiele die Rechtsprechung nachzuvollziehen, komme die Verwaltung insbesondere nach dem Schreiben der GVV  zu dem Ergebnis, den Schillerteich zu einem großen Teil mit einem 1,20 Meter hohen Zaun einzäunen zu müssen.

 

Guido Mering: Natürliche Fließgewässer müssen nicht eingezäunt werden. Die Verwaltung hat mehrere Rückhaltebecken die nicht eingezäunt werden müssen. Die Flächen sind häufig nicht als Gewässer wahrnehmbar. Die Uferböschungen sind sehr flach und die Beckenanlagen sind auch nicht ständig gefüllt. Daher konnten wir bislang auf eine Einzäunung verzichten. Einzig an den Rückhaltebecken Tückmantel und Diekermühle gestaltet sich der Umstand anders, wo wir eine Einzäunung notwendig sehen.

 

Jens Gabe stellt in Folge der Diskussion Varianten der Einzäunung vor. Hierbei kristallisiert sich heraus, dass als Vorzugsvariante der an einen Staketenzaun anlehnende Zaun mit unregelmäßigen Staketen und stumpfen oberseitigen Abschlüssen genutzt werden soll. Die Ausführung erfolgt in Stahl.

 

Stv. Andreas Rehm: Werden Hecken als Schutzelemente nicht akzeptiert?

 

BMin Dr. Bettina Warnecke: Da Hecken auch Durchlasse ermöglichen, sind Hecken nicht als verkehrssichernde Schutzanlage geeignet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen