Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 32-2/031/2023
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
BMin Dr. Bettina Warnecke erklärt die Vorlage und weist auf die Verkehrssicherungspflicht für Dorfteiche und
strafrechtliche Konsequenzen im Falle eines Verstoßes hin. Auch wenn es schwer
fiele die Rechtsprechung nachzuvollziehen, komme die Verwaltung insbesondere
nach dem Schreiben der GVV zu dem Ergebnis,
den Schillerteich zu einem großen Teil mit einem 1,20 Meter hohen Zaun
einzäunen zu müssen.
Guido Mering: Natürliche
Fließgewässer müssen nicht eingezäunt werden. Die Verwaltung hat mehrere Rückhaltebecken
die nicht eingezäunt werden müssen. Die Flächen sind häufig nicht als Gewässer
wahrnehmbar. Die Uferböschungen sind sehr flach und die Beckenanlagen sind auch
nicht ständig gefüllt. Daher konnten wir bislang auf eine Einzäunung
verzichten. Einzig an den Rückhaltebecken Tückmantel und Diekermühle gestaltet
sich der Umstand anders, wo wir eine Einzäunung notwendig sehen.
Jens Gabe stellt in Folge der
Diskussion Varianten der Einzäunung vor. Hierbei kristallisiert sich heraus,
dass als Vorzugsvariante der an einen Staketenzaun anlehnende Zaun mit unregelmäßigen
Staketen und stumpfen oberseitigen Abschlüssen genutzt werden soll. Die
Ausführung erfolgt in Stahl.
Stv. Andreas Rehm: Werden Hecken als
Schutzelemente nicht akzeptiert?
BMin Dr. Bettina Warnecke: Da
Hecken auch Durchlasse ermöglichen, sind Hecken nicht als verkehrssichernde
Schutzanlage geeignet.
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen