Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beantragter Beschluss der WLH:

 

Auf Basis der Antragsunterlagen vom 15.06.2021 und dem dort umrissenen Plangebiet und Konzept soll die Planung zum Bebauungsplan Nr. 205 und zur 46. Änderung des FNP weiterverfolgt werden.

 

 


Protokoll:

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass die Verwaltung zur Einleitung des Planverfahrens einen eindeutigen Beschluss zur Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches und zur Ausweisung von neuen Gewerbeflächen benötige. Der Beschluss aus dem Juni 2021 sei leider nicht so eindeutig formuliert worden, dass sich – in Verbindung mit den bisherigen Diskussionen - hieraus ein inhaltlich und räumlich klarer Arbeitsauftrag ableiten ließe.

 

Stv. Meike Lukat teilt mit, dass aus ihrer Sicht ein klarer Arbeitsauftrag bestehe. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes will man ausschließlich ein ansässiges Unternehmen wirtschaftsfördernd begleiten.

 

Stv. Jens Lemke führt aus, dass auch seitens der CDU-Fraktion nur die Absicht bestand, der ansässigen Firma zu helfen. Das Plangebiet solle seiner Meinung nach daher südlich der Zufahrt zum Gut Hahn bzw. der hier angrenzenden Parktasche enden.

 

AM Reinhard Zipper teilt mit, dass aus seiner Sicht auch der Bereich südlich der Zufahrt überplant werden sollte, um das gesamte Gebiet einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.

 

Stv. Andreas Rehm teilt für die GAL-Fraktion mit, dass landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen und die Durchführung einer Artenschutzprüfung eine wichtige Zielsetzung für das Planverfahren sind, da stark in vorhandene Grünstrukturen eingegriffen wird. Ansonsten verweist er auf den Bebauungsplan Nr. 203, indem wichtige Maßnahmen wie Dachbegrünung, Vermeidung von Lichtverschmutzung und Vogelschlag festgesetzt wurden.

 

Um das Plangebiet abschließend klar abzugrenzen, beantragt Stv. Meike Lukat folgenden geänderten Beschlusstext: Auf Basis der Antragsunterlagen vom 15.06.2021 und dem dort umrissenen Plangebiet soll die Planung zum Bebauungsplan Nr. 205 und zur 46. Änderung des FNP weiterverfolgt werden.

 

StBR Martin Stolz führt aus, dass mit dieser Beschlussfassung der Planungsvertrag aufgestellt und dann nach der Sommerpause das Planverfahren eingeleitet werden könne.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja / 0 Enthaltungen / 0 Nein

Einstimmig angenommen