Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Lemke verweist auf die vorliegenden Anfragen. Die Anfrage der WLH-Fraktion vom 21.04.2023 bezüglich der Personalsituation in den Kitas wurde seitens der Verwaltung bereits schriftlich beantwortet (siehe Ratsinformationssystem – TOP 4).

 

 

Zur Frage 1 der Anfrage der WLH-Fraktion vom 20.04.21023 bezüglich der Reinigung durch städtische Mitarbeiter_innen führt StOVR Titzer aus, dass die Stadt aktuell 4 Eigenreinigungskräfte mit einem Gesamtstellenanteil von 1,9 beschäftige. Weshalb die Verwaltung aktuell nur wenige eigene Reinigungskräfte beschäftige, beruhe darauf, dass der Rat im Stellenplan 2010 aufgrund eines Berichtes der Gemeindeprüfanstalt, die Stellen der Eigenreinigungskräfte mit einem „KW-Vermerk“ versehen habe. Infolgedessen seien diese Stellen über die Zeit weggefallen und wurden nicht wieder besetzt.

 

Die Fragen 2 bis 5 der o.g. Anfrage werden schriftlich zu Protokoll beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

 

Für die Beantwortung dieser Fragen bedarf es einer eigenständigen Organisationsuntersuchung, die über die aktuell laufende Organisationsuntersuchung im Amt 65 deutlich hinausgeht. Die Verwaltung wird – vorausgesetzt, es erfolgt ein entsprechender politischer Auftrag - gern tätig und plant in diesem Fall in einem ersten Schritt finanzielle Mittel für eine weitere Organisationsuntersuchung „Rekommunalisierung des Reinigungsdienstes“ für das kommende Haushaltsjahr ein. Aktuell läuft das Ausschreibungsverfahren für die Reinigungsleistungen in den Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kitas für den Zeitraum vom 22.06.2023 bis 16.07.2027. Die zu reinigende Gesamtfläche beträgt ca. 53.000m² (ohne neue Projekte wie Gesamtschule usw.).

 

 

Die Anfrage der WLH-Fraktion vom 13.05.2023 bezüglich Kennzahlen von Schulzuführungen wird ebenfalls schriftlich zu Protokoll beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung zu Protokoll:

 

1.    Die Bürgermeisterin entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang eine Aufgabe sinnvoll durch eine Dienstanweisungen zu organisieren ist. Außerdem wird das Verfahren bei Schulpflichtverletzungen einschl. der Schulzuführung bereits durch einen umfangreichen ministeriellen Erlass geregelt.

2.    Letztmalig kam es in 2021 zu zwei Schulzuführungen. Der künftige KOD wird eine Vielzahl von kleinteiligen Tätigkeiten zu erledigen haben, deren Zeitanteile nicht explizit festgelegt werden können. Die Tätigkeiten erfolgen bei Bedarf und sind zeitlich nicht festlegbar. Eine Ausweisung solcher Tätigkeiten mit einzelnen Stellenanteilen auf bestimmten Stellen erfolgt nur als zusammengefasster Arbeitsvorgang. Eine Ausweisung erfolgt bei den Stellen 32-21 bis 32-26 im Produkt 020110 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten- .

3.    Kennzahlen werden seit dem 01.01.2023 zu folgenden Bereichen erhoben.

Abschleppmaßnahmen                 

Anfragen

an den Außendienst

an den Innendienst

über den Mängelmelder

Anzeigen, davon

Brauchtumsfeuer

Feuerwerker

Sprengung

Wanderlager

Aufforderungen Rückschnitt Bäume/Hecken

Aufstellerlaubnis

Ausnahmegenehmigungen, davon

LImSchG

StVO

Dienststunden Außendienst

Erzwingungshaftverfahren

Fahrradboxen, davon

Anfragen

Überlassungsvertrag

Fälle im Umgang mit psychisch Kranken

Fundsachen

Anfragen/Ermittlungen

Anzahl der Fuindsachen

Fundtiere, davon

Unterbringung im Tierheim

Gaststättenerlaubnis

Geeignetheitsbestätigung nach § 33 cNr. 3 GewO

Gestattungen nach § 12 GastG

Gewerbe, davon

Abmeldung

Anmeldung, davon

Anträge GZR

Auskünfte (Gewerbeauskunft)

Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

Erlaubnisfreie Gewerbebetriebe

Ummeldung

Hunde, davon

Abmeldungen gem. §§ 3, 10, 11 LHundG NRW

Anmeldungen gem. §§ 3, 10, 11 LHundG NRW

Maßnahmen Landeshundegesetz

Kampfmittelbeseitigung, davon

Anfragen

Folgemaßnahmen

Kirmes, davon

Anzahl der Wohnwagen

Schausteller Bewerbungen

Schausteller Verträge

Sonstiges

Kontrollen, davon

Festsetzungen

Gaststätten

Gewerbe

Glücksspiel

Jugendschutz

Sondernutzungen

Sonstige

Veranstaltungen

Lärmbekämpfungen

Leichenpässe

Nachlasssicherung

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Ordnungswidrigkeitenverfahren allgemein*, davon

Gewerbe

Hunde

Ruhestörung

Sondernutzung

Sonstige

Örtliche Ermittlungen

Parkscheinautomaten, davon

Leerungen

Pflege, Wartung und Reparaturen

Schädlingsbekämpfung oberirdisch

Schiedsangelegenheiten

Schrottfahrzeuge, davon

Halterermittlungen und Anschreiben

Abschleppmaßnahme

Schulzuführungen

Sondernutzungen, davon

Außengastronomie, Werbeständer und Warenauslage

Container/Gerüst/Materiallagerungen

Infostände

Plakatierungen

Sonstiges (unerlaubte/Beschwerden/Ablehnung)

Spielhallenerlaubnis

Unterstützungen polizeilicher und ähnl. Ermittlungen

Sonstiges

Veranstaltungen, davon

Festsetzungen

Sonstige

Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, davon

Einlassungen

Einsprüche

Gerichtsverfahren

Wahlen und Bürgerentscheide, davon

Anzahl

Art

Wahlberechtigte

Schöffenangelegenheiten 

Wochenmarkt, davon

Anfragen Marktbeschicker

Marktstände

Sonstiges

Wochenmarktdienste

 

 

 

Stv. Stracke fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Ausschreibung der Stelle der/des Technischen Beigeordneten. Vor allem möchte er wissen, was die Verwaltung in Bezug auf Anreize auch für Quereinsteiger unternehme.

 

Bgm’in Dr. Warnecke teilt mit, dass die Fraktionen seitens des beauftragten Personaldienstleisters zfm dahingehend kommende Woche informiert werden.

 

StOVR Titzer ergänzt hierzu, dass die Verwaltung bei der Stufenzuordnung stets großzügig handele. Bei der generellen Dotierung der Stelle sei man jedoch an die Regelungen der Entgeltordnungen gebunden, hier würden jedoch zusätzlich auch Zulagen für Fachkräfte genutzt.

Weiterhin biete die Stadt viele Anreize, welche man unter den Begriff der Softskills zusammenfassen könne. Hierzu zählen beispielsweise die Möglichkeit der Telearbeit, gleitende Arbeitszeiten, das betriebliche Gesundheitsmanagement, Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von städtischen Mitarbeiter_innen, zinslose Darlehen für E-Bikes oder auch die Zusammenarbeit mit einer psychologischen Beratungsstelle.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.