Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

Zum Beschluss des JHA vom 09.02.23:

 

„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII zuzustimmen.“

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis und beschließt, dass die Verwaltung künftige Minimalabweichungen in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.

 


Protokoll:

Die Amtsleiterin Stephanie Dellit erläutert die Vorlage mit dem Beschluss, den minimalen Abweichungen der Kita-Bedarfsplanung zuzustimmen und für die Zukunft zu beschließen, dass die Verwaltung minimale Abweichungen dem LVR eigenständig melden darf.

 

Auf die Rückfrage von AM Ernst Adam, wie sich minimale Abweichungen definieren, erklärt Frau Dellit, dass es sich hierbei lediglich um Abweichungen bei den Stundenkontingenten handelt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen