Beschluss:
Zum Beschluss des JHA vom
09.02.23:
„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und
Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur
Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August
2023 bis 31.Juli 2024) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
zuzustimmen.“
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der
zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis
und beschließt, dass die Verwaltung künftige Minimalabweichungen in der
Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.
Protokoll:
Die Amtsleiterin
Stephanie Dellit erläutert die Vorlage mit dem Beschluss, den minimalen
Abweichungen der Kita-Bedarfsplanung zuzustimmen und für die Zukunft zu
beschließen, dass die Verwaltung minimale Abweichungen dem LVR eigenständig
melden darf.
Auf die
Rückfrage von AM Ernst Adam, wie sich minimale Abweichungen definieren,
erklärt Frau Dellit, dass es sich hierbei lediglich um Abweichungen bei den
Stundenkontingenten handelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen