Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Tätigkeitsbericht des Jugendamtes wird zur Kenntnis genommen. 

 


Protokoll:

Die 1. Bgo. Annette Herz informiert, dass man mit diesem Tätigkeitsbericht des Jugendamtes neue Wege gehen und nun einmal im Jahr den Jugendhilfeausschuss in dieser Form informieren möchte. Sie freut sich über die engagierten, komplexen und mit vielen Zahlen untermauerten Zulieferungen aus allen Bereichen des Jugendamtes, welche das breite Aufgabenspektrum verdeutlichen.

 

Die Wortmeldungen der Ausschussmitglieder unterstreichen den Eindruck von Frau Herz und man bedankt sich bei den Mitarbeitenden des Jugendamtes.

 

AM Hanno Krüger regt an, beim Organigramm in der linken Spalte bei dem Punkt Jugendförderung auch die Jugendverbände mit aufzunehmen. Darüber hinaus möchte er auch den Jugendhilfeausschuss als Teil des Jugendamtes in das Organigramm aufgenommen wissen.

 

Die 1. Bgo. Annette Herz erwidert, dass das Organigramm nur den internen Verwaltungsteil abbildet; nicht alle externen Bereiche können mit aufgenommen werden.

 

Der Vorsitzende Jochen Sack schließt sich Herrn Krüger an, dass die Träger mit aufgenommen werden sollten. 

 

AM Sven Groters ist bei der Lektüre des Bereiches „Frühe Hilfen“ aufgefallen, dass seine Frau und er sowie Bekannte der Familie keine Ansprache durch das Jugendamt erhalten haben, als die Kinder geboren wurden. Er fragt, ob es Ausschlusskriterien gibt.

 

Amtsleiterin Stephanie Dellit möchte gerne prüfen, warum keine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Sie informiert, dass man momentan mit den Familienhebammen im Gespräch ist, ob man den Kontakt zu den Eltern bereits nach der Entbindung im Krankenhaus aufnehmen kann, um einen niederschwelligeren Kontakt zu den Eltern aufzunehmen.

 

Abteilungsleiter Dietmar Pantel ergänzt, dass die Kolleginnen der „Frühen Hilfen“ Zugriff auf das Melderegister haben und jeden Monat einen Abgleich von zwei Monate alten Kindern starten. Normalerweise werden alle gefundenen Adressen angeschrieben. Vor zwei Jahren war jedoch eine Kollegin in Elternzeit, so dass es zu einer „Bugwelle“ kam, die nicht mehr zu bearbeiten war.

 

AM Ernst Adam möchte zu dem Bereich Kindeswohlgefährdung wissen, was aus den restlichen Meldungen – von 36 eingegangenen Meldungen haben 7 Meldungen Hilfen nach sich gezogen - geworden ist. Abteilungsleiter Dietmar Pantel erklärt, dass das Jugendamt verpflichtet ist, jeder Meldung nachzugehen. Hierfür gibt es eine strikte Prozessbeschreibung, so dass kein Fall unbearbeitet bleibt. Auch wenn schon zu Beginn der Bearbeitung gesehen wird, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, muss die Meldung erfasst werden. Oftmals können die Fälle durch Beratungen des Jugendamtes abgewendet werden, z.B. bei Trennungs- und Scheidungskonflikten. Meldung heißt nicht zwangsläufig Kindeswohlgefährdung.

 

AM Hanno Krüger verweist in diesem Zusammenhang nochmal auf die Aufnahme der Jugendverbände in das Organigramm. Amtsleiterin Stephanie Dellit nimmt die Bitte für den nächsten Bericht mit und wird diese in ihre Überlegungen einbeziehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zur Kenntnis genommen