Beschluss:
Der Tätigkeitsbericht
des Jugendamtes wird zur Kenntnis genommen.
Protokoll:
Die 1.
Bgo. Annette Herz informiert, dass man mit diesem Tätigkeitsbericht des
Jugendamtes neue Wege gehen und nun einmal im Jahr den Jugendhilfeausschuss in
dieser Form informieren möchte. Sie freut sich über die engagierten, komplexen
und mit vielen Zahlen untermauerten Zulieferungen aus allen Bereichen des
Jugendamtes, welche das breite Aufgabenspektrum verdeutlichen.
Die
Wortmeldungen der Ausschussmitglieder unterstreichen den Eindruck von Frau Herz
und man bedankt sich bei den Mitarbeitenden des Jugendamtes.
AM Hanno
Krüger regt an, beim
Organigramm in der linken Spalte bei dem Punkt Jugendförderung auch die
Jugendverbände mit aufzunehmen. Darüber hinaus möchte er auch den
Jugendhilfeausschuss als Teil des Jugendamtes in das Organigramm aufgenommen
wissen.
Die 1.
Bgo. Annette Herz erwidert, dass das Organigramm nur den internen
Verwaltungsteil abbildet; nicht alle externen Bereiche können mit aufgenommen
werden.
Der Vorsitzende
Jochen Sack schließt sich Herrn Krüger an, dass die Träger mit aufgenommen
werden sollten.
AM Sven
Groters ist bei der Lektüre
des Bereiches „Frühe Hilfen“ aufgefallen, dass seine Frau und er sowie Bekannte
der Familie keine Ansprache durch das Jugendamt erhalten haben, als die Kinder
geboren wurden. Er fragt, ob es Ausschlusskriterien gibt.
Amtsleiterin
Stephanie Dellit möchte
gerne prüfen, warum keine Kontaktaufnahme erfolgt ist. Sie informiert, dass man
momentan mit den Familienhebammen im Gespräch ist, ob man den Kontakt zu den
Eltern bereits nach der Entbindung im Krankenhaus aufnehmen kann, um einen
niederschwelligeren Kontakt zu den Eltern aufzunehmen.
Abteilungsleiter
Dietmar Pantel ergänzt,
dass die Kolleginnen der „Frühen Hilfen“ Zugriff auf das Melderegister haben
und jeden Monat einen Abgleich von zwei Monate alten Kindern starten. Normalerweise
werden alle gefundenen Adressen angeschrieben. Vor zwei Jahren war jedoch eine
Kollegin in Elternzeit, so dass es zu einer „Bugwelle“ kam, die nicht mehr zu
bearbeiten war.
AM Ernst
Adam möchte zu dem Bereich
Kindeswohlgefährdung wissen, was aus den restlichen Meldungen – von 36
eingegangenen Meldungen haben 7 Meldungen Hilfen nach sich gezogen - geworden
ist. Abteilungsleiter Dietmar Pantel erklärt, dass das Jugendamt
verpflichtet ist, jeder Meldung nachzugehen. Hierfür gibt es eine strikte Prozessbeschreibung,
so dass kein Fall unbearbeitet bleibt. Auch wenn schon zu Beginn der
Bearbeitung gesehen wird, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, muss die
Meldung erfasst werden. Oftmals können die Fälle durch Beratungen des
Jugendamtes abgewendet werden, z.B. bei Trennungs- und Scheidungskonflikten.
Meldung heißt nicht zwangsläufig Kindeswohlgefährdung.
AM Hanno
Krüger verweist in diesem
Zusammenhang nochmal auf die Aufnahme der Jugendverbände in das Organigramm. Amtsleiterin
Stephanie Dellit nimmt die Bitte für den nächsten Bericht mit und wird
diese in ihre Überlegungen einbeziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zur Kenntnis genommen