Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt eine Vorlage zur Bewertung der Potenzial- und Entwicklungs- bzw. Reserveflächen sowie städtischer Baulücken, die dazu beitragen können, die Wohnungsbedarfe der nächsten zehn Jahre abzudecken, vorzulegen. Ziel ist aufzuzeigen, wie die Bebauung auf allen Flächen hin zu Geschoßwohnungsbau und sozial gefördertem Wohnungsbau geregelt werden kann.

 

 


Protokoll:

 

StBR Martin Stolz erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die gewählte Vorgehensweise gemäß Beschlussvorlage. Er weist daraufhin, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage dem Amt für Stadtplanung und Vermessung noch nicht bekannt war, dass an der Flemingstraße nicht 14 sondern nur 4 geförderte Wohnungen errichtet werden sollen. Auch wurde das Projekt in den betreffenden Tabellen bereits als genehmigt dargestellt, es befindet sich jedoch noch in der Bearbeitung. Die korrigierte Vorlage wird daher dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zudem sei noch abzustimmen, wie die Bewertung der Flächen politisch diskutiert werden soll.

 

Stv. Meike Lukat führt hierzu aus, dass es bereits eine interfraktionelle Runde zu dieser Thematik gegeben habe und sie sich eine solche Runde ggf. erweitert um weitere Interessierte zur Bewertung der Flächen vorstellen könne.

 

Der Vertreter des Seniorenbeirates, Herr Karlo Sattler betont, dass ihm in dem Beschluss die Stoßrichtung fehle. Im Zeitraum 2015/ 2025 wird sich die Anzahl der sozial geförderten Wohnungen halbieren, die geplanten Wohnungen werden den Verlust dieser noch nicht einmal zahlenmäßig ausgleichen. Er rege daher an

1.     kein städtisches Bauland mehr für allgemeines, privates Wohnen abzugeben,

2.     die Quote von 30% gefördertem Wohnungsbau zu überdenken

3.     die Stadt sollte sich Gedanken machen, selbst als Bauträger zu agieren

 

Stv. Andreas Rehm teilt mit, dass die GAL dem Beschlussvorschlag grundsätzlich folgen könne, es fehle aber die Zielsetzung, wie die Stadt die Umsetzung von privaten Baurechten beeinflussen oder forcieren kann, z.B. durch Baugebote gemäß § 176 BauGB. Er schlägt daher vor, den Beschlussvorschlag um folgenden Absatz zu ergänzen: „Ziel ist aufzuzeigen, wie die Bebauung auf allen Flächen hin zu Geschoßwohnungsbau und sozial gefördertem Wohnungsbau geregelt werden kann.“

 

Stv. Meike Lukat verweist auf den beschlossenen, gemeinsamen Antrag der WLH-, GAL und SPD-Fraktion vom 25.09.2021. Die Vorlage stelle nunmehr einen 1. Schritt zur Umsetzung des Beschlusses da. Sie bittet zudem ergänzend darum, eine Liste aller städtischen Flächen größer als 150 qm, auf denen eine Bebauung erfolgen könnte, zu erstellen und vorzulegen.

 

Stv. Martin Haesen verweist ebenfalls auf den parteiübergreifenden Antrag und hebt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hervor. Es sei zudem zu überlegen, ob der Anteil von 30% gefördertem Wohnraum nicht verschärft werden müsste.

 

Stv. Rainer Wetterau teilt mit, dass mit der Vorlage ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. Das „wie“ ist im Rahmen der nächsten Schritte zu betrachten.

 

StBR Martin Stolz führt zum Bauvorhaben an der Flemingstraße ergänzend aus, dass der neue Vorhabenträger den vertraglich vereinbarten Anteil von 30 % gefördertem Wohnraum umsetze. Die Errichtung von 100% gefördertem Wohnraum war eine freiwillige Absichtserklärung der ev. Kirche im damaligen Planverfahren. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Stadt zwei entscheidende Hebel habe. Erstens die Steuerung über Bebauungsplanverfahren in Verbindung mit dem Baulandbeschluss und zweitens die Entwicklung eigener kommunaler Flächen.

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr lässt über den erweiterten Beschlussantrag der GAL-Fraktion abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja / 6 Enthaltungen / 0 Nein

Mehrheitlich angenommen