Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Zum Beschluss des JHA vom 09.02.23:

 

„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August 2023 bis 31.Juli 2024) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII zuzustimmen.“

 

Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss nehmen die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl. der Minimalabweichungen zur Kenntnis und beschließen, dass die Verwaltung künftige Minimalabweichungen in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen