Beschlussvorschlag:
Zum Beschluss des JHA vom
09.02.23:
„Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und
Rat, der vorgelegten Änderung zu den gemeldeten Plätzen zur
Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 (1. August
2023 bis 31.Juli 2024) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII
zuzustimmen.“
Der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss nehmen die
Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu meldenden Kinderbetreuungsplätze inkl.
der Minimalabweichungen zur Kenntnis und beschließen, dass die Verwaltung
künftige Minimalabweichungen in der Kitabedarfsplanung eigenständig vornehmen
und gegenüber dem LVR melden darf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen