Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert die Vorlage.

 

Stv. Lukat verweist auf den ursprünglichen Antrag der WLH-Fraktion zu diesem Sachverhalt vom 31.01.2023 sowie die Mail an die Verwaltung und Fraktionen bezüglich der vorgelegten Liste. Hier seien noch einige Informationen offen. Als Beispiel führt sie hier das Bebauungsplanverfahren Nr. 149 „Am Teichkamp“ an. Hier sei in der Niederschrift des Rates am 27.06.2017 eine Befangenheit vermerkt worden, die in dieser Liste nicht aufgeführt sei. Ebenso gäbe es Ratsmitglieder, welche Grundstückseigentümer von Nachbargrundstücken bereits behandelter Bebauungspanverfahren seien. Dies sei ebenfalls nicht in der Liste vermerkt.

 

Bgm’in Dr. Warnecke teilt hierzu mit, dass die Verwaltung lediglich die Sitzungsprotokolle prüfen und hier darstellen könne. Sie weist darauf hin, dass die Befangenheitserklärungen eine Bringschuld der Rats- und Ausschussmitglieder seien. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung, zu jedem Sachverhalt im Vorfeld zu prüfen, welches Rats- oder Ausschussmitglied hier möglicherweise befangen sein könnte. Dies müsse das jeweilige Mitglied von sich aus im Vorfeld mitteilen.

 

StA Jonke ergänzt, dass in den Sitzungsprotokollen vermerkt werde, wenn sich jemand für befangen erklärt. Dies werde in den Protokollen ausdrücklich mit „befangen“ vermerkt. Gleichzeitig wird aber bei Abstimmungen auch vermerkt, wenn sich ein Rats- oder Ausschussmitglied zum Zeitpunkt der Abstimmung aus unterschiedlichen Gründen gerade nicht im Raum befinde. Dies würde in den Protokollen mit „nicht teilgenommen“ vermerkt. Der Hinweis „nicht teilgenommen“ bedeute keinesfalls, dass ein Rats- oder Ausschussmitglied befangen sei. Es bedeutet lediglich, dass ein oder mehrere Mitglieder zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum waren und folglich an der Abstimmung nicht teilgenommen haben. Dies sei auch beim genannten Beispiel der Sitzung vom 27.06.2017 der Fall gewesen und wurde daher auch nicht in der Liste der Befangenheitserklärungen aufgeführt.

 

Stv. Rehm bestätigt, dass die Erklärung der Befangenheit eine Bringschuld der Rats- und Ausschussmitglieder sei. Auch die Transparenz in Form des Protokolls und der hier vorgelegten Liste sei richtig und wichtig. Er beantragt daher für die GAL-Fraktion, dass die vorgelegte Liste weitergeführt und einmal im Jahr dem Rat zur Kenntnis vorgelegt werde.

 

Stv. Ruppert schlägt zusätzlich vor, das Thema nochmal in einer Fraktionsvorsitzendenbesprechung zu besprechen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke lässt daraufhin über den mündlichen Antrag der GAL-Fraktion abstimmen.

 

 

Mündlicher Antrag der GAL-Fraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Liste der Befangenheitsmeldungen, analog zu der hier vorgelegten Liste, weiterzuführen und diese dem Rat regelmäßig einmal im Jahr zur Kenntnis vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

13 Ja  /  0 Nein  /  5 Enthaltungen

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich