Beschluss:
Der Rat der Stadt Haan beschließt, den Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wie
folgt nachzuschärfen:
„In Haaner Kindertageseinrichtungen werden vorrangig Kinder mit Wohnsitz
Haan aufgenommen.
Gemeindefremde Kinder, die die Kriterien
n
Umzug
nach Haan
n Kinder von Mitarbeiter_innen von allen
Trägern und Einrichtungen in Haan
n Kinder von Beschäftigten der Stadtverwaltung
Haan
n Kinder von OGS Mitarbeiter_innen
n
Wohnsitz
innerhalb der Grenze einer Haaner Kirchengemeinde
n
Berücksichtigung
des sog. „Waldorf-Kontingents“
erfüllen, können ebenfalls aufgenommen werden. Aufnahmen, die nicht
unter diese Kriterien fallen, sind als Einzelfallentscheidung mit dem Jugendamt
abzustimmen.“
Der Beschluss wurde mit der o.g. Änderung (in fett gedruckt) zur
Abstimmung gebracht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen