Sitzung: 20.06.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 61/075/2023
Beschluss:
„Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „ehemalige Landesfinanzschule“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung
befindet sich in der Haaner Innenstadt im Bereich der Kaiserstraße 10-14 und
liegt
- zwischen der Bundestraße (B228) im Norden,
- den Grundstücken Kaiserstraße 18 und 20 sowie Martin-Luther-Straße 2a im Osten,
- dem Grundstück Bismarckstraße 4 / 10 im Süden und
- den Grundstücken Bismarckstraße 12a und Kaiserstraße 8 im Westen.
Nach dem Liegenschaftskataster ist folgendes Flurstück von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 22, Flurstück 222.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan zum Geltungsbereich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
29 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen