Beschluss:

 

1.            Die ansatzfähigen Kosten werden nur zu 90% durch die Beschickenden getragen, zu 10 % durch die Stadt Haan.

 

2.            Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke stellt die Vorlage vor und verweist zudem auf die Stellungnahme des Deutschen Schaustellerbundes (siehe Ratsinformationssystem – TOP 29).

 

StVR Skroblies ergänzt weitere Ausführungen zur Vorlage und erklärt die Berechnung. Hierbei habe man in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die Methode der Äquivalenzziffernrechnung herangezogen, da hierdurch eine Gebührenerhebung anhand der Gewichtung der einzelnen Gewerbe besser möglich sei. Bezogen auf die Stellungnahme des Schaustellerbundes erläutert er, dass hierbei ein Fehler in den Gebühren für die Kinderfahrgeschäfte enthalten sei. Die Gebühren seien nicht so hoch wie dort genannt. Alles in allem sei jedoch die Aussage, dass man gut mit den gebühren leben könne.

 

Stv. Lukat verweist auf die Aussage der Verwaltung in der Vorlage, dass eine Refinanzierung der Kirmes, lediglich zu 90% aus den Gebühren erfolgen solle und fragt an, ob dies so korrekt sei. Weiterhin möchte sie wissen, ob das Rechnungsprüfungsamt dem so zugestimmt habe und ob die Verwaltung vorhabe, mittelfristig 20% statt 10% der Kosten zu übernehmen.

 

StVR Skroblies bejaht, dass die Verwaltung den Schaustellerbetrieben entgegenkommen möchte und daher die Kosten nur noch zu 90% durch die Gebühren finanziere, so dass die Stadt 10% der Gesamtkosten selbst trage. Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes zur Berechnungsmethode seien auch eingegangen. Diese seien positiv ausgefallen, so dass das Rechnungsprüfungsamt nichts zu beanstanden hätte.

 

StRD’in Kotthaus ergänzt, dass die Verwaltung in der Vorlage perspektivisch in Aussicht gestellt habe, dass zukünftig die Kosten nur zu 80% über die Gebühren refinanziert werden, so dass die Stadt dann einen Anteil von 20% selbst trage. Dies sei aber lediglich eine Option und nicht bereits fester Bestandteil der zukünftigen Kirmesgebühren.

 

Stv. Lukat teilt mit, dass die WLH-Fraktion dem so nicht folgen werde. Das größte Problem der Schausteller, aus finanzieller Sicht, seien jedoch die Stromkosten, nicht die Kirmesgebühren. Diese würden aber nicht von der Regelung der Gebühren profitieren, so dass die Schausteller weiterhin 100% ihrer Stromkosten tragen müssten. Zudem verweist sie auf die aktuelle Gebührensatzung, in der es heißt, dass in begründeten Einzelfällen die Gebühr verringert werden könne. Insofern sei es auch jetzt schon möglich, Betrieben die dahingehend Probleme haben, auch jetzt schon unter die Arme zu greifen. Eine pauschale Lösung für alle könne die WLH-Fraktion nicht mittragen.

 

Stv. Lemke teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese der Berechnung nach der Äquivalenzmethode zustimme, da diese gerechter sei. Auch dass man den Schaustellern bei den Gebühren mit 10% entgegenkomme, halte die CDU für richtig.

 

Stv. Rehm verweist bezüglich der Stromkosten für die Schausteller darauf, dass diese den sogenannten „Baustellenstrom“ beziehen müssten, welcher immer recht teuer sei.

 

StVR Skroblies bestätigt, dass die Schausteller einen gesonderten Tarif, welcher oft auch als „Baustellenstrom“ bezeichnet werde, bezahlen würden. Dieser sei preislich seitens des Grundversorgers einsortiert wie die Tarife für den normalen Haushaltsstrom. Wie sich die Tarife dahingehend entwickeln, könne seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden.

Bezüglich der von der Stv. Lukat angesprochenen Einzelfallregelung bestätigt er, dass es auch mit der aktuellen Satzung möglich sei, im Einzelfall die Gebühren zu reduzieren. Dies sei jedoch weniger für den Fall gedacht, dass der Betrieb wirtschaftliche Schwierigkeiten habe, sondern vielmehr um Geschäften welche prägend für die Kirmes sind, sogenannte „Leuchtturmgeschäfte“, entgegenzukommen und diese jedes Jahr für die Kirmes zu gewinnen.

 

Stv. Lukat mahnt an, dass mit dem Eigenanteil der Stadt von 10% ein Zeichen gesetzt werde. Auch in anderen Bereichen seien die Menschen stark belastet, nicht nur im Schaustellerbereich.

 

StVD’in Abel führt hierzu aus, dass sich die Stadt in den Bereichen, in denen  sie ein allgemeines Interesse an der Durchführung  habe, an den Kosten beteiligt. Beispielsweise sei auch in der Friedhofssatzung ein entsprechender Passus enthalten. Bei der Kirmes habe die Stadt das Interesse, die Jahrhunderte alte Tradition des Volksfestes aufrecht zu erhalten.

 

StRD’in Kotthaus führt abschließend noch aus, dass sich im Grunde lediglich die Kalkulationsbasis, nicht aber der Wortlaut der Satzung geändert habe.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

mehrheitlich beschlossen

19 Ja  /  12 Nein  /  1 Enthaltung

 

zu 2.

einstimmig beschlossen