Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: Beratungsbedarf
Vorlage: 61/080/2023
Beschluss:
Aufgrund des angemeldeten Beratungsbedarfs der SPD-Fraktion erfolgt
keine Beschlussfassung
Protokoll:
Herr Roth vom
Planungsbüro ISR stellt die Planungsabsichten anhand einer
PowerPoint-Präsentation vor.
Stv. Jens Niklaus
fragt nach, ob für den Bereich auch die Errichtung von mehrgeschossigem
Wohnungsbau geprüft wurde und bittet um Auskunft, mit welchen
Immissionsschutzmaßnahmen im schlimmsten Fall zu rechnen sei.
Herr Roth teilt mit,
dass die Eigentümer in diesem Bereich eher Bauland für den erweiterten
Familienkreis in Eigenheimbauweise schaffen möchten. Der Immissionsschutz wird
im weiteren Planverfahren genauer geprüft. Im Rahmen der vorgelegten Planung
wurde versucht, nicht näher als die vorhandene Wohnbebauung an das Gewerbe
heranzurücken, um so die gegenseitige Rücksichtnahme zu gewährleisten.
Stv. Meike Lukat
verweist darauf, dass neben der Lärmschutzproblematik auch die verkehrliche
Anbindung des Plangebietes geprüft werden müsse, da die vorhandene Ein- und
Ausfahrtssituation sehr eng sei. Sie schlägt vor, die Verwaltung zu
beauftragen, mit dem Antragsteller einen Planungsvertrag abzuschließen und
diesen prüfen zu lassen, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann.
Stv. Jens Lemke kann
den Wunsch der Antragsteller nachvollziehen. Eine zu hohe Nachverdichtung an
dieser Stelle sei nicht sinnvoll, der Immissionsschutz und die
Einfahrtssituation müsse geprüft werden.
Stv. Jens Niklaus
hinterfragt, ob ein Beschluss heute gefasst werden sollte, da eine Verbindung
zu den noch ausstehenden Beratungen zu TOP 2 bestehe. Die Realisierung von
Geschosswohnungsbau und auch die Entwässerung sollte geprüft werden.
StOBR Martin Stolz merkt an, dass seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag vorgelegt wurde. Üblicherweise würde bei einer positiven Entscheidung zum Bürgerantrag die Verwaltung damit beauftragt, einen Planungsvertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und die erforderlichen Unterlagen für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses erarbeiten zu lassen.
Stv. Andreas Rehm sieht
keinen Bedarf für Einfamilienhäuser. Er fragt nach, welches Planungsrecht
bestünde, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.
StOBR Martin Stolz führt
aus, dass die Grundstücksflächen entlang der Hochstraße nach § 34 BauGB bebaut
werden können, diese aber nicht im Besitz des Antragstellers sind. Das
bestehende Gebäude auf dem Grundstück der Antragsteller ist nach § 35 BauGB zu
bewerten und kann entsprechend im Rahmen des Bestandsschutzes genutzt werden.
AM Reinhardt Zipper
merkt an, dass das Grundstück für eine Mehrfamilienhausbebauung nicht geeignet
ist, eine moderate Entwicklung sei hingegen denkbar.
Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr unterbricht die Sitzung, um
dem Antragsteller das Wort zu ermöglichen.
Dr. Schewen führt
aus, dass das Grundstück zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll genutzt und
das Gebäude nicht bewohnt ist. Er möchte hier Wohnraum für die Familie und
weitere Haaner Familien schaffen. Die Bebauung müsse sich aber in die Umgebung
einfügen. Eine Mehrfamilienhausbebauung sehe er eher angrenzend zur Hochstraße,
die Flurstücke seien aber nicht in ihrem Besitz. Die bevorzugte Variante sei
die Nr. 2.
Stv. Meike Lukat
schlägt vor, dass die Verwaltung einen Planungsvertrag vorbereitet und der
Antragsteller die Aspekte Immissionsschutz, verkehrliche Anbindung und
Entwässerung prüfen lässt.
Stv. Andreas Rehm
hält es nicht für richtig, Einfamilienhäuser zu errichten. Er beantragt daher
den Bürgerantrag abzulehnen. Er ergänzt zudem, dass man den Antragsteller nicht
mit Gutachterkosten belasten sollte, wenn man hinterher doch keine Bebauung
zulassen will. Er sei daher für eine klare Ablehnung.
Stv. Jens Niklaus
meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf bis zur Beratung der Steckbriefe
an.