Beschluss: Beratungsbedarf

Beschluss:

 

Aufgrund des angemeldeten Beratungsbedarfs der SPD-Fraktion erfolgt keine Beschlussfassung

 

 


Protokoll:

 

Herr Roth vom Planungsbüro ISR stellt die Planungsabsichten anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

 

Stv. Jens Niklaus fragt nach, ob für den Bereich auch die Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau geprüft wurde und bittet um Auskunft, mit welchen Immissionsschutzmaßnahmen im schlimmsten Fall zu rechnen sei.

 

Herr Roth teilt mit, dass die Eigentümer in diesem Bereich eher Bauland für den erweiterten Familienkreis in Eigenheimbauweise schaffen möchten. Der Immissionsschutz wird im weiteren Planverfahren genauer geprüft. Im Rahmen der vorgelegten Planung wurde versucht, nicht näher als die vorhandene Wohnbebauung an das Gewerbe heranzurücken, um so die gegenseitige Rücksichtnahme zu gewährleisten.

 

Stv. Meike Lukat verweist darauf, dass neben der Lärmschutzproblematik auch die verkehrliche Anbindung des Plangebietes geprüft werden müsse, da die vorhandene Ein- und Ausfahrtssituation sehr eng sei. Sie schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Antragsteller einen Planungsvertrag abzuschließen und diesen prüfen zu lassen, ob das Vorhaben umgesetzt werden kann.

 

Stv. Jens Lemke kann den Wunsch der Antragsteller nachvollziehen. Eine zu hohe Nachverdichtung an dieser Stelle sei nicht sinnvoll, der Immissionsschutz und die Einfahrtssituation müsse geprüft werden.

 

Stv. Jens Niklaus hinterfragt, ob ein Beschluss heute gefasst werden sollte, da eine Verbindung zu den noch ausstehenden Beratungen zu TOP 2 bestehe. Die Realisierung von Geschosswohnungsbau und auch die Entwässerung sollte geprüft werden.

 

StOBR Martin Stolz merkt an, dass seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag vorgelegt wurde. Üblicherweise würde bei einer positiven Entscheidung zum Bürgerantrag die Verwaltung damit beauftragt, einen Planungsvertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und die erforderlichen Unterlagen für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses erarbeiten zu lassen.

 

Stv. Andreas Rehm sieht keinen Bedarf für Einfamilienhäuser. Er fragt nach, welches Planungsrecht bestünde, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

 

StOBR Martin Stolz führt aus, dass die Grundstücksflächen entlang der Hochstraße nach § 34 BauGB bebaut werden können, diese aber nicht im Besitz des Antragstellers sind. Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück der Antragsteller ist nach § 35 BauGB zu bewerten und kann entsprechend im Rahmen des Bestandsschutzes genutzt werden.

 

AM Reinhardt Zipper merkt an, dass das Grundstück für eine Mehrfamilienhausbebauung nicht geeignet ist, eine moderate Entwicklung sei hingegen denkbar.

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr unterbricht die Sitzung, um dem Antragsteller das Wort zu ermöglichen.

 

Dr. Schewen führt aus, dass das Grundstück zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll genutzt und das Gebäude nicht bewohnt ist. Er möchte hier Wohnraum für die Familie und weitere Haaner Familien schaffen. Die Bebauung müsse sich aber in die Umgebung einfügen. Eine Mehrfamilienhausbebauung sehe er eher angrenzend zur Hochstraße, die Flurstücke seien aber nicht in ihrem Besitz. Die bevorzugte Variante sei die Nr. 2.

 

Stv. Meike Lukat schlägt vor, dass die Verwaltung einen Planungsvertrag vorbereitet und der Antragsteller die Aspekte Immissionsschutz, verkehrliche Anbindung und Entwässerung prüfen lässt.

 

Stv. Andreas Rehm hält es nicht für richtig, Einfamilienhäuser zu errichten. Er beantragt daher den Bürgerantrag abzulehnen. Er ergänzt zudem, dass man den Antragsteller nicht mit Gutachterkosten belasten sollte, wenn man hinterher doch keine Bebauung zulassen will. Er sei daher für eine klare Ablehnung.

 

Stv. Jens Niklaus meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf bis zur Beratung der Steckbriefe an.