Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Fraktionen haben Gelegenheit, der Verwaltung bis Ende des Jahres schriftlich Stellungnahmen zu den aufgeführten Wohnbauflächenpotenzialen (Steckbriefe) und den möglichen Zielsetzungen zukommen zu lassen.

  1. Für die Fläche „Heidfeld“ prüft die Verwaltung exemplarisch, wie und auf welche Weise zeitnah öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden kann. Sie führt Gespräche mit möglichen Projektträgern, ob eine Bebauung über u.a. in Erbbaupacht möglich wäre.

 

 


Protokoll:

 

StOBR Martin Stolz führt aus, dass durch die vorgelegte Sitzungsvorlage die Diskussion aus dem SPUBA vom 06.06.2023 fortgeführt werde. Alle relevanten Flächen wurden in den Flächensteckbriefen abgebildet und ein erster Vorschlag für eine Flächenpriorisierung erarbeitet. Aufgrund des komplexen Themas schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Fraktionen bis Ende des Jahres damit auseinandersetzen und eine Rückmeldung an die Verwaltung geben.

 

Stv. Jens Lemke dankt für die umfangreiche Sitzungsvorlage und teilt mit, dass die CDU schriftlich ihre Rückfragen zu einzelnen Flächen stellen wird.

 

Stv. Meike Lukat teilt für die WLH mit, dass sich diese voraussichtlich erst im November mit den Steckbriefen auseinandersetzen wird. Sie bittet darum, sich im Beschlussvorschlag zur Fläche „Heidfeld“ nicht allein auf die Erbbaupacht zu fokussieren.

 

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke teilt mit, dass dieser Fokus aufgrund des durch die SPD gestellten Antrages erfolgt ist. Hier könne auch eine offenere Formulierung z.B. durch das Einfügen von u.a. gewählt werden.

 

Stv. Walter Drennhaus bedankt sich für die Vorlage. Zukünftig sei es schwierig, preiswerten und geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Daher sei es wichtig, dass die städtschen Grundstücke möglichst in den Händen der Stadt blieben, um handlungsfähig zu bleiben.

 

Stv. Meike Lukat führt aus, dass die Stadt bei der Grundstücksentwicklung auch den bereits sehr hohen Anteil an Siedlungsfläche, den Klimaschutz und auch die finanzielle Situation im Fokus haben muss.

 

Stv. Andreas Rehm gibt zu bedenken, dass die aufgeführten Flächen nicht alle zu priorisieren sind, sondern es müsse geprüft werden, welche Flächen sinnvollerweise überhaupt noch bebaut werden sollten. Dem Beschlussvorschlag könne die GAL folgen.

 

StOBR Martin Stolz teilt mit, dass die Verwaltung das Instrument Erbbaurecht weiter prüfen wolle, insbesondere auf die Möglichkeit zur Verlängerung von Mietbindungsfristen.

 

Hinweis nachträglich zum Protokoll:

Seitens der Verwaltung sind in der Liste mit der Priorisierung der Flächen und in 3 Steckbriefen noch Anpassungen bei den Wohneinheiten vorgenommen worden. Dem Protokoll ist daher eine aktualisierte Sitzungsvorlage und die aktualisierte Anlage 1 beigefügt worden. Die Änderungen betrafen die Flächen FNP 2 und 4 sowie die städtische Baulücke 27.

 

Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr lässt über den in Punkt 2 abgeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Einstimmig beschlossen