Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 61/078/2023
Beschluss:
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Fraktionen haben Gelegenheit, der Verwaltung bis Ende des Jahres schriftlich Stellungnahmen zu den aufgeführten Wohnbauflächenpotenzialen (Steckbriefe) und den möglichen Zielsetzungen zukommen zu lassen.
Protokoll:
StOBR Martin Stolz führt
aus, dass durch die vorgelegte Sitzungsvorlage die Diskussion aus dem SPUBA vom
06.06.2023 fortgeführt werde. Alle relevanten Flächen wurden in den
Flächensteckbriefen abgebildet und ein erster Vorschlag für eine
Flächenpriorisierung erarbeitet. Aufgrund des komplexen Themas schlägt die
Verwaltung vor, dass sich die Fraktionen bis Ende des Jahres damit
auseinandersetzen und eine Rückmeldung an die Verwaltung geben.
Stv. Jens Lemke
dankt für die umfangreiche Sitzungsvorlage und teilt mit, dass die CDU schriftlich
ihre Rückfragen zu einzelnen Flächen stellen wird.
Stv. Meike Lukat teilt
für die WLH mit, dass sich diese voraussichtlich erst im November mit den
Steckbriefen auseinandersetzen wird. Sie bittet darum, sich im
Beschlussvorschlag zur Fläche „Heidfeld“ nicht allein auf die Erbbaupacht zu
fokussieren.
Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke teilt mit, dass dieser
Fokus aufgrund des durch die SPD gestellten Antrages erfolgt ist. Hier könne
auch eine offenere Formulierung z.B. durch das Einfügen von u.a. gewählt
werden.
Stv. Walter Drennhaus bedankt sich für die Vorlage. Zukünftig sei es
schwierig, preiswerten und geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Daher sei es
wichtig, dass die städtschen Grundstücke möglichst in den Händen der Stadt
blieben, um handlungsfähig zu bleiben.
Stv. Meike Lukat führt aus, dass die Stadt bei der
Grundstücksentwicklung auch den bereits sehr hohen Anteil an Siedlungsfläche,
den Klimaschutz und auch die finanzielle Situation im Fokus haben muss.
Stv. Andreas Rehm gibt zu bedenken, dass die aufgeführten Flächen nicht
alle zu priorisieren sind, sondern es müsse geprüft werden, welche Flächen
sinnvollerweise überhaupt noch bebaut werden sollten. Dem Beschlussvorschlag
könne die GAL folgen.
StOBR Martin Stolz teilt
mit, dass die Verwaltung das Instrument Erbbaurecht weiter prüfen wolle,
insbesondere auf die Möglichkeit zur Verlängerung von Mietbindungsfristen.
Hinweis nachträglich zum Protokoll:
Seitens der Verwaltung sind in der Liste mit der Priorisierung der
Flächen und in 3 Steckbriefen noch Anpassungen bei den Wohneinheiten
vorgenommen worden. Dem Protokoll ist daher eine aktualisierte Sitzungsvorlage
und die aktualisierte Anlage 1 beigefügt worden. Die Änderungen betrafen die
Flächen FNP 2 und 4 sowie die städtische Baulücke 27.
Der Vorsitzende Stv. Jörg Dürr lässt über den in Punkt 2
abgeänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Einstimmig beschlossen