Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Der vorliegende Antrag wird konkretisiert und im nächsten SIGA beraten.


Protokoll:

 

Stv. Klaus möchte wissen, ob der Sozialpass auch im Rahmen des Stärkungspakts NRW verwendet werden könne.

 

Bgo. Herz betont, die Verwaltung begrüße den Antrag der SPD-Fraktion, Haan stelle in dieser Thematik einen weißen Fleck im Kreis dar. Die Vorbereitungen für die Einführung eines Sozialpasses lägen in der Stelle des/der neuen Sozialplaners/-in, die jedoch leider  noch nicht habe besetzt werden können. Zwar sehe sie hier Probleme durch erforderliche Haushaltskonsolidierung, jedoch könnten die vorbereitenden Tätigkeiten bereits vorgenommen werden.

 

VA Schneider erläutert, Anträge für den Stärkungspakt NRW könnten bis einschließlich 31.12.23 gestellt werden, eine Verlängerung sei bislang vom Land NRW nicht vorgesehen. Die Leistungen des Stärkungspaktes seien zweckgebunden für den Bereich Krisenprävention, den er beim Sozialpass nicht erkennen könne.

 

Stv. Lukat schlägt vor, den Antrag zurückzustellen. Er solle zur Abstimmung gestellt werden, sobald der Sozialplaner eingestellt sei. Zu den Haushaltsberatungen wünsche sich die WLH-Fraktion eine Auskunft über den vermutlichen Verwaltungsaufwand, den erforderlichen Einsatz welcher finanzieller Mittel und die Nennung einer finanziellen Grenze für diese Maßnahme. Außerdem bittet sie darum, dass der Antragsteller die Einkommensgrenzen konkretisiert. Sie frage sich, ob es wirklich beabsichtigt sei, dass Menschen in den Genuss des Sozialpasses kämen, welche über Einkommen verfügten, das vier- bis fünffach höher sei, als der Regelsatz.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich