Sitzung: 05.09.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/070/2023
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung einer
Kooperation bei der Übernahme von Vormundschaften zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die entsprechende Kooperation mit den Städten Mettmann, Erkrath
und Heiligenhaus einzugehen.
Protokoll:
Die Amtsleiterin
Stephanie Dellit stellt die Vorlage vor und berichtet, dass das Jugendamt
verpflichtet ist, dem Gericht ehrenamtliche Vormünder zu melden. Darüber hinaus
muss belegt werden, dass umfassende Akquise betrieben wurde und es nicht mit
eigenem Personal zu leisten ist, auch aus wirtschaftlichen Gründen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen