Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Umsetzung einer Kooperation bei der Übernahme von Vormundschaften zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechende Kooperation mit den Städten Mettmann, Erkrath und Heiligenhaus einzugehen.

 


Protokoll:

Die Amtsleiterin Stephanie Dellit stellt die Vorlage vor und berichtet, dass das Jugendamt verpflichtet ist, dem Gericht ehrenamtliche Vormünder zu melden. Darüber hinaus muss belegt werden, dass umfassende Akquise betrieben wurde und es nicht mit eigenem Personal zu leisten ist, auch aus wirtschaftlichen Gründen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen