Beschluss:
Folgender
Beschlussvorschlag wird durch den Vorsitzenden Jochen Sack zur
Abstimmung gestellt:
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, für die Innenstadtebereiche weitere
Rückzugsmöglichkeiten zur
Versorgung kleiner Kinder in Apotheken auszuloten.
Protokoll:
AM Anna
Isljami stellt den Antrag
der SPD-Fraktion noch einmal vor und berichtet, dass es bereits eine
zufriedenstellende Lösungsmöglichkeit in der Bücherei mit einem Übergangsraum
gibt, bevor ein Stillraum in den Neubau des Rathauses einbezogen wird.
Der Stv.
Vincent Endereß regt für die CDU-Fraktion an, den Antrag dahingehend zu
ändern, dass der Personenkreis von Müttern erweitert wird und die
Räumlichkeiten auch für das Erwärmen von Fläschchen zur Verfügung stehen
sollen. Darüber hinaus sollen weitere Innenstadtakteure, wie die Gastronomie,
angesprochen werden, um diese Orte ähnlich wie die „Nette Toilette“ durch
Kenntlichmachen und ohne Konsumzwang für den Zweck der Kinderversorgung nutzen
zu können.
Die 1.
Bgo. Annette Herz betont, dass der Antrag speziell auf städtische Gebäude
ausgerichtet war. Gerne würde man schon jetzt die Möglichkeit in
Verwaltungsgebäuden anbieten, jedoch sind diese überwiegend nicht barrierefrei.
Die dargestellten Kosten beziehen sich nur auf einen Paravent. Alles weitere
würde zu sehr in die Büchereistruktur eingreifen mit Auswirkungen auf
Beleuchtung, Regalsituation etc.
Mittlerweile
gibt es eine weitere Alternative unter einer Treppe in der Bücherei, die auch
für die Initiatoren des Antrages, die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer
Frauen in Haan, gangbar ist. Diese Möglichkeit ist pragmatisch mit minimalen
Kosten und ohne Eingriff in die Büchereistruktur machbar.
Auf den
Vorschlag des Vorsitzenden Jochen Sack, den Beschlussvorschlag
entsprechend den Anmerkungen der CDU-Fraktion zu erweitern, bittet die Gleichstellungsbeauftragte
Nicole Krengel um die Möglichkeit, einige Impulse aus Gleichstellungssicht
zu geben.
Frau Krengel
verweist auf die mögliche Diskriminierung stillender Mütter in Gaststätten, da
sich andere Gäste gestört fühlen könnten; Frauen werden damit stark in ihren
Rechten beschränkt. Das Land NRW macht sich stark für die rechtlichen
Grundlagen für stillende Mütter. Es besteht ein großer Unterschied, ob gestillt
oder ein Fläschchen warm gemacht wird. Ein Stillraum kann nur von Frauen
genutzt werden, hier hat ein Mann nichts zu suchen, solange gestillt wird. Frau
Krengel berichtet über eine entsprechende Kampagne des Hebammenverbandes,
worauf sich Haan bewerben und als best-practice-Kommune ausgezeichnet werden
könnte.
Nach dem Vorschlag
von AM Barbara Schwarze, die Haaner Apotheken anzusprechen, um einen
Stillraum zur Verfügung zu stellen, schlägt die Amtsleiterin Stephanie
Dellit vor, die Expertise der im JHA anwesenden Psychologin der
Beratungsstelle Hilden, Frau Britta Stubbe, zu nutzen, da man vor Ort auch in
der Erziehungsberatung im Bereich des Familienbüros tätig ist.
Frau Stubbe kann aus ihrer Erfahrung berichten,
dass von Familien ein Raum gewünscht wird, der Rückzug und vor allem Ruhe
bedeutet. Aus ihrer Sicht kann das Stillen in einem Raum der Gastronomie aus
diesem Grund für manche Babys nicht gut funktionieren, ganz unabhängig von der
Diskriminierung. In Hilden wird ein solcher Rückzugsort im Familienbüro zentral
in der Innenstadt mit einem Stillraum und der Möglichkeit, ein Fläschchen warm
zu machen, angeboten. Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Wickelraum.
Für eine Zwischenlösung hält sie das Ermöglichen
von Ruhe für das wichtigste Kriterium. Ein solcher Raum kann auch ein
Begegnungsraum sein, wenn zwei Mütter gleichzeitig stillen können.
Nach weiteren Diskussionen über eine mögliche
Örtlichkeit bittet die 1. Bgo. Annette Herz die Ausschussmitglieder um
einen Arbeitsauftrag an die Verwaltung, wenn der Beschluss über den Antrag der
SPD-Fraktion hinausgehen soll. Sie wirbt dafür, die Gaststätten aus dem
Beschluss herauszulassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen