Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Haan beschließt die
Änderung des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom
11.02.1999 in der z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen Wortlaut (Änderungen
kursiv formatiert):
„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und
Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit
nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im
Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen
der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu
unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend
zu deklarieren.
Protokoll:
Der Stv.
Vincent Endereß verweist auf die Liste der Spielflächenleitplanung mit 12
Punkten und möchte prüfen lassen, ob sich auch ein Gruitener Standort anbietet.
Hierfür sollten die Akteure in Gruiten und auch das Jugendparlament einbezogen
werden. Darüber hinaus verweist er auf die sicherlich öffentlich stattfindende
Diskussion zu diesem Thema und möchte gerne die Kopplung mit einem Glasverbot
in den Abendstunden in die Diskussion geben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen