Beschluss: einstimmig angenommen

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderung des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 in der z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen Wortlaut (Änderungen kursiv formatiert):

 

„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“



2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend zu deklarieren.

 

 


Protokoll:

Der Stv. Vincent Endereß verweist auf die Liste der Spielflächenleitplanung mit 12 Punkten und möchte prüfen lassen, ob sich auch ein Gruitener Standort anbietet. Hierfür sollten die Akteure in Gruiten und auch das Jugendparlament einbezogen werden. Darüber hinaus verweist er auf die sicherlich öffentlich stattfindende Diskussion zu diesem Thema und möchte gerne die Kopplung mit einem Glasverbot in den Abendstunden in die Diskussion geben.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen