Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderung des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 in der z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen Wortlaut (Änderungen kursiv formatiert):


„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“



2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend zu deklarieren.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen