Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Haan beschließt die Änderung des § 9 Abs. 3 der Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 in der z. Zt. geltenden Fassung mit folgendem neuen Wortlaut (Änderungen kursiv formatiert):

„Der Aufenthalt auf den Kinderspiel- und Bolzplätzen ist nur tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt, soweit nicht durch Beschilderung eine andere Uhrzeit festgelegt ist.“



2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Sachverhalt aufgeführten, vom Jugendparlament angeregten Jugendorte im Rahmen der Erstellung des nächsten Spielflächenleitplanes einer Überprüfung zu unterziehen und geeignete Jugendorte mit einer klaren Definition entsprechend zu deklarieren.


Protokoll:

 

Stv. Lukat signalisiert seitens der WLH-Fraktion Zustimmung zu dem Antrag des Jugendparlamentes bzw. des Beschlussvorschlages.

 

Stv. Endereß teilt mit, dass die CDU-Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Er bittet jedoch um Prüfung, ob es nicht auch Flächen in Gruiten gäbe, die als Jugendort gekennzeichnet werden können. Weiterhin bittet er um Prüfung, ob in den Nachtzeiten ein Glasverbot für die entsprechenden Orte erlassen werden könne.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen