Protokoll:

 

Stv. Dürr berichtet unter Bezugnahme auf eine noch offene Antwort auf eine Frage bei einem anderen TOP, dass in NRW die Solarpflicht für Liegenschaften wie folgt eingeführt werde:

·         seit Januar 2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften

·         ab Januar 2024 für alle gewerblichen Neubauten

·         ab Juli 2024 für alle kommunalen Liegenschaften, die saniert werden

·         ab Januar 2025 für private Neubauten

·         ab Januar 2026, wenn das Dach eines privaten oder gewerblichen Gebäudes umfassend saniert wird

Seine Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/solarpflicht-nrw-schwarz-gruen-100.html (Stand: 24.06.2022).

 

VA Betthaus gibt einen Zwischenstand zum Thema Lastenfahrräder und berichtet, dass die Lastenfahrräder seit Beginn des Verleihs Ende Juni rege genutzt werden. Vor allem das Dreirädrige Lastenrad sei fast täglich ausgeliehen. Der Verleih verlaufe reibungslos, es gäbe keine Beschwerden und auch bei den Verleihstationen funktioniere alles gut.

 

Des Weiteren gibt VA Betthaus einen Zwischenstand zum geplanten Schild im Ittertal über Mühlen und Kotten. Das Layout sei fertig, jedoch stehe die finale Freigabe noch aus. Die Abstimmungen mit dem Kreis Mettmann würden derzeit stocken. Der Kreis sei verantwortlich für den Druck des Schildes. Der Standort für das Schild stehe fest. Sobald das Schild gedruckt werde, könne es aufgestellt werden.

 

Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.