Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Beschluss gem. Vorlage:

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 400.527,01 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 400.527,01 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“


Protokoll:

 

 

 

Beschlussvorschlag gem. mündlichem Antrag der GAL-Fraktion:

 

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 150.527,00 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Höhe von 250.000,01 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 150.527,00 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

7 Ja  /  28 Nein  /  0 Enthaltungen


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

25 Ja  /  9 Nein  /  1 Enthaltung