Sitzung: 24.10.2023 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/095/2023
Beschluss
gem. Vorlage:
„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 400.527,01 € verzichtet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 400.527,01 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“
Protokoll:
Beschlussvorschlag gem. mündlichem Antrag der GAL-Fraktion:
„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 150.527,00 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Höhe von 250.000,01 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der Bilanzgewinn in Höhe von 150.527,00 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
7 Ja / 28 Nein / 0 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
25 Ja / 9 Nein / 1 Enthaltung