Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 20, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt sich dafür einzusetzen das Neubauprojekt Polizeiwache an der Kaiserstraße zu stoppen.

 

2.    Es sind Gespräche mit dem Landrat des Kreises Mettmann aufzunehmen, um zu klären, wie das unwirtschaftliche Projekt für die Stadt Haan beendet werden kann.

 

3.    Das freiwerdende Grundstück kann verkauft werden.


Protokoll:

 

1. Bgo. Herz verweist auf die Nachfrage aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bezüglich der genauen Kosten, welche bisher für das Projekt angefallen seien. Hierzu teilt sie mit, dass am Ende der Leistungsphase 2 bereits 567.596,93 Euro ausgezahlt wurden. Weitere zu leistende Verpflichtungen beliefen sich auf 786.652,76 Euro. Insgesamt ergebe sich so eine Gesamtsumme von 1.354.249,69 Euro. Hier seien jedoch die zu aktivierenden Eigenleistungen des Projektleiters im Gebäudemanagement noch nicht eingepreist.

 

Bgm’in Dr. Warnecke ergänzt, dass Gespräche mit dem Landrat zur Anpassung des Mietzinses in kürze geführt würden.

 

Stv. Lukat bittet um eine kurze Sitzungsunterbrechung um die Zahlen entsprechend einzuordnen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht daraufhin die Sitzung von 19:15 bis 19:17 Uhr und weist im Anschluss noch daraufhin, dass es denkbar sei, dass der Kreis Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines bestehenden Vertrages gegen die Stadt Haan geltend machen könnte, sofern das Projekt gestoppt werde.

 

Stv. Lukat streicht heraus, dass es nicht Aufgabe der Stadt sei, eine Bezirksdienstwache für den Kreis zu errichten. Mit Verweis auf die zur Einbringung des Haushaltes vorgestellten Zahlen der Kämmerei könne sich die Stadt dieses Projekt nicht leisten, weshalb die WLH-Fraktion für den Antrag der GAL stimmen werde.

 

Stv. Lemke spricht sich, stellvertretend für die CDU-Fraktion, für die Wache aus. Das Projekt müsse jedoch auch für die Stadt wirtschaftlich sein, weshalb eine Nachverhandlung mit dem Kreis bezüglich des Mietzinses dringend geboten sei.

 

Stv. Rehm führt aus, dass die genannten 1,3 Millionen Euro für den Abbruch des Bestandsgebäudes angefallen seien und insofern aktuell noch keinen Verlust darstellen. Er frage sich, was passiere, wenn die Nachverhandlungen zum Mietzins scheitern sollten und streicht erneut heraus, dass es sich für die Stadt hier um eine freiwillige Aufgabe handele. Grundsätzlich sei es eine Pflichtaufgabe des Kreises.

 

1. Bgo. Herz plädiert dafür, das Projekt auf jeden Fall noch bis zur Kostenschätzung weiterlaufen zu lassen, da man eh kurz davor sei. So könnten in eine entsprechende Sitzungsvorlage sowohl die Zahlen der Kostenschätzung als auch das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Kreis zum Mietzins einfließen. Ob dies jedoch noch während der Haushaltsplanberatungen vorgelegt werden könne, könne sie nicht zusagen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

13 Ja  /  20 Nein  /  2 Enthaltungen