Protokoll:

 

Stv. Lukat fragt, ob eine Erweiterung der Telearbeit möglich sei, damit weniger Arbeitsplätze gebraucht würden.

 

StOVR Titzer erläutert, dass es seitens des Arbeitgebers ab dem 01.01.2024 technisch möglich sei, allen Mitarbeitenden Telearbeit zu genehmigen. Er verweist darauf, dass die Dienstvereinbarung zur Regelung der Telearbeit mit dem Personalrat abzuschließen sei, und diese auf Freiwilligkeit der Inanspruchnahme basiere, weil nicht jeder Mitarbeitende den Platz, die räumliche und technische Möglichkeit habe, von zuhause aus arbeiten zu können. Man könne die Telearbeit zwar über den Arbeitsvertrag verbindlich vorgeben, jedoch müsse die Verwaltung dann für die komplette Ausstattung sorgen, den Support vor Ort für alle gewährleisten und notwendig werdende Reisekosten erstatten. Des Weiteren sei inzwischen festzustellen, dass Mitarbeiter woanders gekündigt hätten, weil sie dort ausschließlich in Telearbeit arbeiten konnten und nach eigener Aussage vereinsamt seien. Im Übrigen seien auch dienstliche Belange zu berücksichtigen, nicht jeder Arbeitsplatz eigne sich für Telearbeit oder 100% Telearbeit.

 

Stv. Lukat weist darauf hin, dass Niemand in die Telearbeit gedrängt werden solle, es ginge ihr nur um das Ausloten der Möglichkeiten.

 

Stv. Ruppert erinnert sich an einen Ausflug ngch S’Hertogenbosch vor vielen Jahren, wo es auch nicht für jeden Mitarbeiter einen Arbeitsplatz gegeben habe, und das habe funktioniert. Dies müsse in Haan auch realisiert werden können.

 

Personalratsvorsitzender Butz weist darauf hin, dass das System in S’Hertogenbosch inzwischen nicht mehr funktioniere. Außerdem würden feste Anlaufstellen für die Bürger fehlen und für die Mitarbeiter sei es auch nicht schön, morgens nicht zu wissen, wo sie tagsüber sitzen.