Beschluss: Beratungsbedarf

Beschluss:

 

Die CDU-Fraktion hat hierzu Beratungsbedarf bis zur kommenden Sitzung des Rates angemeldet. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.

Zusätzlich soll zunächst das Ergebnis einer Sondersitzung des Rates der Stadt Hilden am 19.10.2023 abgewartet werden, so dass dieses in die Beratung mit einfließen kann.


Protokoll:

 

Stv. Giebels erläutert seinen Antrag und bittet darum, den Antrag so zu verstehen, dass man einer möglichen Trägerschaft offen gegenüberstehe, z.B. in Form eines Zweckverbandes. Es sei wichtig den Mitarbeitenden schnell ein Signal zu senden, wie es am Standort Haan weitergehe oder zumindest, dass an einer Lösung gearbeitet werde.

 

Stv. Ruppert äußert erhebliche Zweifel, dass die Stadt in der Lage sei, das Krankenhaus zu übernehmen. Alternativ könne geprüft werden, ob der Kreis hier einspringen könne. Dafür sei es sinnvoll, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, hierüber mit dem Kreis Gespräche zu führen. Skeptisch sei er jedoch, was die Fristen betreffe, da das Krankenhaus bereits zum 31.01.2024 geschlossen werden solle. Zudem biete die kommunale Trägerschaft keine Garantie, dass das Krankenhaus danach wirtschaftlicher laufe.

 

Stv. Lukat verweist auf den § 1 Abs. 3 des Krankenhausgestaltungsgesetzes NRW. Hierin heißt es, dass kreisangehörige Gemeinden die Trägerschaft nur übernehmen könnten, sofern diese dazu finanziell in der Lage seien. Da dies jedoch für die Stadt Haan nicht zutreffe, wäre der Antrag nicht gesetzeskonform, weshalb die WLH-Fraktion dem nicht zustimmen könne. Es handele sich um ein Notfallversorgungsproblem, bei welchem das Land eigentlich in der Pflicht sei zu handeln.

 

Stv. Braun-Kohl führt aus, dass der Landrat täglich mit der Bürgermeisterin in Kontakt stehe. Zudem gäbe es Arbeitskreise sowie einen Sondertermin des Kreisausschusses mit dem Gesundheitsausschuss. Weiterhin habe man die Rückmeldung aus dem Ministerium bekommen, dass das Krankenhaus in Haan eigentlich nicht verzichtbar sei. Insofern benötige es aus ihrer Sicht den Antrag nicht.

 

Stv. Klaus weist nochmal darauf hin, dass hier schnell gehandelt und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, um ein großes Abwandern der noch vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses zu verhindern.

 

Stv. Rehm hält es ebenfalls für unrealistisch, dass die Stadt hier als Träger fungieren könne, jedoch verstehe die GAL dies als Argumentationsgrundlage und halte es ebenfalls für wichtig, zumindest ein Signal zu setzen.

 

Stv. Giebels erläutert, dass der Insolvenzverwalter sagen könne, was eine Übernahme der Trägerschaft koste. Mit dem Antrag und einem entsprechenden Arbeitsauftrag an die Verwaltung könnten die Bürgermeisterin, gemeinsam mit dem Landrat die entsprechende Auskunft einholen. Um hierzu jedoch in die Gespräche mit dem Insolvenzverwalter gehen zu können, benötige es einen Beschluss der Gremien.

 

Bgm’in Dr. Warnecke schlägt vor, den Beschlussvorschlag abzuändern und den Passus: „…oder als kommunale Einrichtung der Daseinsvorsorge der Stadt Haan geführt werden kann.“ wegzulassen.

 

Stv. Lukat bekräftigt noch einmal, dass der Beschlussvorschlag in seiner Formulierung so nicht abgestimmt werden könne, da dieser nicht gesetzeskonform sei.

 

Stv. Niklaus bekräftigt, dass die Daseinsvorsorge eine Aufgabe der öffentlichen Hand sei. Der Antrag könne durchaus als Prüfauftrag jeglicher Alternativen verstanden werden.

 

Stv. Ruppert führt aus, dass die Bürgermeisterin mit dem Landrat ohnehin schon in Gesprächen sei. Ihm würde es demnach genügen, wenn die Verwaltung bestätige, dass derlei Gespräche bereits geführt würden. Es sei jedoch wichtig, dass die Gespräche in alle Richtungen geführt würden.

 

Bgm’in Dr. Warnecke bestätigt, dass sie bereits Gespräche mit dem Landrat führe. Sie weist zusätzlich darauf hin, dass ein Auftrag an den Kreis nur über den Kreistag und nicht im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Haan erfolgen könne.

 

Stv. Günther verweist auf einen Sondertermin des Rates in Hilden. Sie schlägt vor, zunächst abzuwarten was dort beraten und beschlossen werde.

 

Stv. Giebels führt noch einmal aus, dass es für das Land wichtig sei, belastende Zahlen vorzulegen. Diese bekäme man über den Prüfauftrag. Mit fundierten Zahlen könne die Stadt glaubhaft aufzeigen, dass sie die Trägerschaft nicht übernehmen könne. Anschließend könne auch der Kreis aufzeigen, weshalb er die Trägerschaft nicht übernehmen könne, und erst dann könne man das Land in die Pflicht nehmen hier tätig zu werden, da alle anderen Möglichkeiten der öffentlichen Hand ausgeschöpft seien.

 

StVD’in Abel erläutert, dass die Stadt es aktuell nicht hinbekomme ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, was zu einem Nothaushalt führen würde. Demnach seien die finanziellen Möglichkeiten der Übernahme des Haaner Krankenhauses durch die Stadt Haan definitiv nicht gegeben.

 

Stv. Endereß verweist auf den Vorschlag der Stv. Günther und beantragt für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich