Protokoll:

 

StAR Ruschke-Schwinghammer

erläutert auf Nachfrage von AM Braun-Kohl, dass es in diesem Jahr in Gruiten 7 Kinder gebe, die am Gymnasium in Alt-Erkrath angemeldet worden seien. Aufgrund der topologischen Lage besteht für Gruitener Kinder in allen Nachbarstädten ein Anspruch auf Schülerfahrkosten, so dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Haan und Erkrath hier nur eine nachrangige Bedeutung habe. Diese könne im übrigen jährlich gekündigt werden.

 

Bgo. Formella

sagt auf Nachfrage von Stv. Vossieg zu, dass die im Rahmen des Umzuges der Grundschule Mittelhaan geplante Verkehrssicherung nochmals mit den Beteiligten thematisiert werde, um den Start für die betroffenen Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich zu gestalten.

 

Anmerkung der Verwaltung

Seitens der Verwaltung wurde die Thematik nochmals aufgegriffen und sowohl mit der Schule als auch der Polizei erörtert. Lt. Aussage der Schulleitung seien alle Kinder und Eltern im Vorfeld umfassend informiert und auf die neue Situation hingewiesen worden. In den ersten Tagen wurden die Kinder verstärkt begleitet, in dieser Zeit war auch die Polizei vor Ort, die bei Bedarf auch weiterhin beratend tätig sein werde. Zusätzliche Beschilderungsmaßnahmen seien nicht vorgesehen und nach Auffassung der Polizei auch nicht notwendig, da eine entsprechende Beschilderung durch die Pestalozzischule noch vorhanden und gültig sei.  

 

StAR Ruschke-Schwinghammer

erläutert auf Nachfrage von Stv. Zerhusen-Elker, dass Haaner Schüler/innen, die die  Gesamtschule in Solingen besuchen Schülerfahrkosten erhalten, da Haan keine Gesamtschule habe und daher die dortige Schule als nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung anerkannt werde.