Beschluss:

1.         Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2022 in der Fassung vom 11.09.2023 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.

In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.09.2023 einbezogen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 11.09.2023 und den Lagebericht billigt.

Die Erklärung wird von der Ausschussvorsitzenden unterschrieben.

2.         Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022.

3.         Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.


Protokoll:

 

Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) weist einleitend darauf hin, dass es durch die Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG zur einer Verzerrung der Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Stadt Haan kommt. Sie führt darüber hinaus aus, dass trotz der Feststellungen ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde. In ihrer Stellungnahme sagte die Verwaltung zu, den Empfehlungen zu folgen. In einem Fall ist das Prüfungsamt der Position der Verwaltung beigetreten. Ein Dissens besteht nach wie vor in der Bewertung aktivierungsfähiger Kosten für den Neubau des Gymnasiums. Das Prüfungsamt vertritt, gestützt auf eine FAQ-Sammlung des Landes, weiterhin die Auffassung, dass Kosten für die Anmietung von Ausweichquartieren (hier: Miete von Containern für den Schulbetrieb) konsumtiv darzustellen wären.

Auf Nachfrage von Herrn Stv. Wetterau führt Bgm´in Frau Dr. Warnecke aus, dass keine abschließende Klärung mit der Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) oder dem zuständigen Ministerium zu dem Sachverhalt erfolgen muss.

Frau Stv. M. Lukat stellt fest, dass es sich um eine Diskussion auf Fachebene handelt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk liege vor, daher ist aus Sicht der WHL keine Klärung gewünscht.

Frau Stv. Günther erfragt, wie der Sachverhalt im Jahresabschluss abgebildet ist.

Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) gibt an, dass die Veranschlagung der Verwaltung bestand hat.

Frau Stv. M. Lukat erfragt den Zusammenhang der Kostenerstattungen und Transferaufwendungen für Unterhaltsvorschüsse.

Kämmerin Frau Abel erläutert, dass der Unterhaltsvorschuss zu 40 % von der Stadt und zu 60 % von Bund und Land finanziert wird. Die Stadt zahlt die Unterhaltsvorschüsse zu 100% aus (Transferaufwendungen). Dafür erhält sie eine Kostenerstattung. Zahlen die Unterhaltspflichtigen dann die Vorschüsse zurück, sind diese anteilig im selben Verhältnis wieder an das Land/ den Bund zurückzuerstatten. Daher werden unter den Aufwendungen ebenfalls Erstattungen an das Land ausgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen