Beschluss:
1. Die
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt
Haan zum 31.12.2022 in der Fassung vom 11.09.2023 und den Lagebericht gem. §
102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.
In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
11.09.2023 einbezogen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung,
dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben
werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der
Fassung vom 11.09.2023 und den Lagebericht billigt.
Die Erklärung wird von der
Ausschussvorsitzenden unterschrieben.
2. Der
Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022.
3. Der
Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der
Bürgermeisterin.
Protokoll:
Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) weist einleitend darauf hin, dass es durch
die Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG zur einer Verzerrung der
Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Lage der Stadt Haan kommt. Sie
führt darüber hinaus aus, dass trotz der Feststellungen ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt wurde. In ihrer Stellungnahme sagte die Verwaltung
zu, den Empfehlungen zu folgen. In einem Fall ist das Prüfungsamt der Position
der Verwaltung beigetreten. Ein Dissens besteht nach wie vor in der Bewertung aktivierungsfähiger
Kosten für den Neubau des Gymnasiums. Das Prüfungsamt vertritt, gestützt auf
eine FAQ-Sammlung des Landes, weiterhin die Auffassung, dass Kosten für die
Anmietung von Ausweichquartieren (hier: Miete von Containern für den
Schulbetrieb) konsumtiv darzustellen wären.
Auf Nachfrage von Herrn Stv.
Wetterau führt Bgm´in Frau Dr.
Warnecke aus, dass keine abschließende Klärung mit der
Gemeindeprüfungsanstalt (gpaNRW) oder dem zuständigen Ministerium zu dem
Sachverhalt erfolgen muss.
Frau Stv. M. Lukat stellt fest, dass es sich um eine Diskussion
auf Fachebene handelt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk liege vor,
daher ist aus Sicht der WHL keine Klärung gewünscht.
Frau Stv. Günther erfragt, wie der Sachverhalt im
Jahresabschluss abgebildet ist.
Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) gibt an, dass die Veranschlagung der
Verwaltung bestand hat.
Frau Stv. M. Lukat erfragt den Zusammenhang der
Kostenerstattungen und Transferaufwendungen für Unterhaltsvorschüsse.
Kämmerin Frau Abel erläutert, dass der Unterhaltsvorschuss zu
40 % von der Stadt und zu 60 % von Bund und Land finanziert wird. Die
Stadt zahlt die Unterhaltsvorschüsse zu 100% aus (Transferaufwendungen). Dafür
erhält sie eine Kostenerstattung. Zahlen die Unterhaltspflichtigen dann die
Vorschüsse zurück, sind diese anteilig im selben Verhältnis wieder an das Land/
den Bund zurückzuerstatten. Daher werden unter den Aufwendungen ebenfalls
Erstattungen an das Land ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen