Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 66/078/2023
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt.
Protokoll:
Stv. Meike Lukat: Die WLH-Fraktion hat im Vorfeld der Straßenverkehrsbehörde Fragen
eingereicht, weil aus der Sitzungsvorlage keine Einzelfallprüfung hinsichtlich
der Zulässigkeit der Anordnung eines Stellplatzes ersichtlich war.
Guido Mering
stellt die örtliche Lage vor und erläutert die Situation: Schon zum Zeitpunkt
der Beratungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Kölner Straße im
betroffenen Abschnitt wurde das Parkraumproblem diskutiert. Partiell wird das
Gehwegparken zugelassen, nur im Kreuzungsbereich sollen großzügige transparente
Bereiche freigehalten werden. Aus diesem Grundsatz wurde auch der öffentliche Stellplatz im Kreuzungsbereich
nicht errichtet. Ferner bestehen in dem anschließenden Gehwegabschnitt keine
Grundstückszufahrten. Deshalb gäbe es bei Belegung aller Stellplätze auf einer
Länge von 70 Meter keine Ausweichmöglichkeit im Begegnungsfall für Fußgänger,
insbesondere mit Mobilhilfen (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen). Es kann die
Errichtung eines privaten Stellplatzes im Vorgarten als genehmigungsfähig in
Aussicht gestellt werden.
Andreas Rehm:
Gibt es Erfahrungen, dass durch die Ansiedlung der Tierarztpraxis der Parkdruck
gestiegen ist? Wäre ferner das Anwohnerparken möglich?
Guido Mering:
Der Parkdruck ist grundsätzlich erhöht. Über Luftbilder kann nachvollziehbar im
Zeitverlauf festgestellt werden, dass der Parkdruck steigt. Insgesamt muss aber
auch festgestellt werden, dass sich die Kölner Straße gegenüber der
Parkraumsituation im gesamten Stadtgebiet nicht unterscheidet. Dieser wächst im
gesamten Stadtgebiet immer mehr. Zum Bewohnerparken ist der Blick auf das
gesamte Quartier auszurichten. Die Möglichkeiten müssen geprüft werden.
Andreas Rehm
beantragt einen Prüfauftrag das Anwohnerparken im Bereich um die Kölner Straße
durch die Stadtverwaltung zu evaluieren.
Stv. Jörg Dürr: Ist die Ausweisung von Sonderparkplätzen für die Arztpraxis umsetzbar?
Guido Mering:
Sonderparkplätze im öffentlichen Bereich zu errichten ist grundsätzlich
möglich. Sie müssen aber ermessensfehlerfrei begründet werden, da die Flächen
öffentlich gewidmet sind. Sonderparkplätze finden vornehmlich Einsatz für
Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei. Die Verwaltung ist Befürworterin
öffentlicher Parkplätze, die für alle zur Verfügung stehen. Einschränkungen
gehen immer zu Lasten der Allgemeinheit.
Stv. Meike Lukat: Dank der Erläuterung der Verwaltung können die Interessen der Stadt
nachvollzogen werden. Insgesamt scheint hier eine Pattsituation vorzuliegen.
Wir sprechen uns gegen Sonderparkplätze für die Arztpraxis aus und halten es
für geboten, dass die angesiedelte Arztpraxis nachweisen muss, dass sie auf
eigener Fläche ausreichend Parkraum zu Verfügung stellen kann. Die WLH möchte
hinsichtlich des Anwohnerparkens einen Tagesordnungspunkt beantragen, bei dem
über die Notwendigkeit, die Kosten eines Anwohnerstellplatzes und die
Zulässigkeit diskutiert wird.
Andreas Rehm:
Die GAL nimmt das Angebot der Verwaltung an, dass eigenständig die Machbarkeit
des Anwohnerparkens zu eruieren und im Ausschuss vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
16 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung