Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag wird abgelehnt.


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat: Die WLH-Fraktion hat im Vorfeld der Straßenverkehrsbehörde Fragen eingereicht, weil aus der Sitzungsvorlage keine Einzelfallprüfung hinsichtlich der Zulässigkeit der Anordnung eines Stellplatzes ersichtlich war.

 

Guido Mering stellt die örtliche Lage vor und erläutert die Situation: Schon zum Zeitpunkt der Beratungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Kölner Straße im betroffenen Abschnitt wurde das Parkraumproblem diskutiert. Partiell wird das Gehwegparken zugelassen, nur im Kreuzungsbereich sollen großzügige transparente Bereiche freigehalten werden. Aus diesem Grundsatz wurde auch der  öffentliche Stellplatz im Kreuzungsbereich nicht errichtet. Ferner bestehen in dem anschließenden Gehwegabschnitt keine Grundstückszufahrten. Deshalb gäbe es bei Belegung aller Stellplätze auf einer Länge von 70 Meter keine Ausweichmöglichkeit im Begegnungsfall für Fußgänger, insbesondere mit Mobilhilfen (Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen). Es kann die Errichtung eines privaten Stellplatzes im Vorgarten als genehmigungsfähig in Aussicht gestellt werden.

 

Andreas Rehm: Gibt es Erfahrungen, dass durch die Ansiedlung der Tierarztpraxis der Parkdruck gestiegen ist? Wäre ferner das Anwohnerparken möglich?

 

Guido Mering: Der Parkdruck ist grundsätzlich erhöht. Über Luftbilder kann nachvollziehbar im Zeitverlauf festgestellt werden, dass der Parkdruck steigt. Insgesamt muss aber auch festgestellt werden, dass sich die Kölner Straße gegenüber der Parkraumsituation im gesamten Stadtgebiet nicht unterscheidet. Dieser wächst im gesamten Stadtgebiet immer mehr. Zum Bewohnerparken ist der Blick auf das gesamte Quartier auszurichten. Die Möglichkeiten müssen geprüft werden.

 

Andreas Rehm beantragt einen Prüfauftrag das Anwohnerparken im Bereich um die Kölner Straße durch die Stadtverwaltung zu evaluieren.

 

Stv. Jörg Dürr: Ist die Ausweisung von Sonderparkplätzen für die Arztpraxis umsetzbar?

 

Guido Mering: Sonderparkplätze im öffentlichen Bereich zu errichten ist grundsätzlich möglich. Sie müssen aber ermessensfehlerfrei begründet werden, da die Flächen öffentlich gewidmet sind. Sonderparkplätze finden vornehmlich Einsatz für Fahrzeuge der Feuerwehr und Polizei. Die Verwaltung ist Befürworterin öffentlicher Parkplätze, die für alle zur Verfügung stehen. Einschränkungen gehen immer zu Lasten der Allgemeinheit.

 

 

Stv. Meike Lukat: Dank der Erläuterung der Verwaltung können die Interessen der Stadt nachvollzogen werden. Insgesamt scheint hier eine Pattsituation vorzuliegen. Wir sprechen uns gegen Sonderparkplätze für die Arztpraxis aus und halten es für geboten, dass die angesiedelte Arztpraxis nachweisen muss, dass sie auf eigener Fläche ausreichend Parkraum zu Verfügung stellen kann. Die WLH möchte hinsichtlich des Anwohnerparkens einen Tagesordnungspunkt beantragen, bei dem über die Notwendigkeit, die Kosten eines Anwohnerstellplatzes und die Zulässigkeit diskutiert wird.

 

Andreas Rehm: Die GAL nimmt das Angebot der Verwaltung an, dass eigenständig die Machbarkeit des Anwohnerparkens zu eruieren und im Ausschuss vorzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

16 Ja  /  0 Nein  /  1 Enthaltung