Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ihr Interesse an einem Direkterwerb des Grundstücks, der Immobilie ehemalige Landesfinanzschule gem. § 15 Abs. 3 a HHG dem BLB, dem Finanzministerium erneut gegenüber mitzuteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt fordert die Landesregierung auf, dem Direkterwerb der Liegenschaft der Landesfinanzschule nach § 15 Abs. 3 a) zuzustimmen. Die interne Vorgabe „weit überwiegend“ sollte gestrichen werden, so dass vorübergehende kommunale Nutzung (Nutzung für Beschäftigte der Stadtverwaltung, aber auch Räume für das Ehrenamt) und „Flüchtlingsunterbringung“ auf der Liegenschaft möglich sind.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt zum Grundstückspreis an das BLB, Land NRW mitzuteilen, dass die Stadt Haan eine ihr übertragene Pflichtaufgabe, die Unterbringung von Geflüchteten dort erfüllen möchte und daher ersucht, dass das Grundstück 10 % unter Wert an die Stadt Haan vom BLB, Land NRW verkauft wird, da die Kosten aus Asyl regelmäßig sich nicht durch Erträge durch Asyl decken lassen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat streicht heraus, dass das das Grundstück sowie die Immobilie der ehemaligen Landesfinanzschule nicht nur wichtig für die Unterbringung von Geflüchteten sei, sondern auch für die Mitarbeitenden der Verwaltung sowie das Ehrenamt. Es gehe darum einen gewissen Druck auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) aufzubauen.

 

Stv. Rehm erläutert, dass die GAL sich schon für eine ergebnisoffene Verhandlung ausspreche, jedoch solle als klare Prämisse der Direkterwerb durch die Stadt Haan an erster Stelle stehen.

 

Stv. Dürr teilt mit, dass sich alle Beteiligten durchaus bewusst seien, dass der Antrag nicht mehr als eine politische Willensbekundung ohne Bindungswirkung sei, jedoch sei es wichtig hier ein entsprechendes Signal an das Land und den BLB zu senden.

 

Stv. Giebels führt aus, dass bisher alles am BLB abpralle und sich das Land und der BLB davor scheuen wird, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Dennoch befürworte er die Zielrichtung des Antrages. Er regt jedoch aus verhandlungstaktischen Gründen an, den Verkaufspreis unter 10% des eigentlichen Wertes unter Ziffer 3 des Beschlussvorschlages herauszustreichen, da eine solche Forderung für die Verhandlungen nicht hilfreich seien.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen