Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss:
Beschlussvorschlag nach Beratung.
Protokoll:
Guido
Mering erläutert das Überholverbot für einspure Fahrzeuge:
Drei
Verkehrspunkte entlang der Bahnhofstraße sind kritisch für Radfahrende und
liegen im Umfeld von Querungshilfen. Es geht hierbei um die Querungshilfen auf
Höhe der Eisenbahnbrücke, Jägerstraße und Luisenstraße. Hinsichtlich der Anordnung
des Überholverbots sollen gefährliche Verkehrssituationen vermieden werden,
sodass folgende Beschilderung errichtet werden soll:
1. Querungshilfe Eisenbahnstraße: Ca. 30 m vor der Querungshilfe Beginn des
Überholverbots. Das Ende des Überholverbots auf Höhe der Bahnhofstraße Nr. 10
(Seniorenheim).
2. Querungshilfe Jägerstraße: Ca. 30 m vor der Querungshilfe Beginn des
Überholverbots. Das Ende des Überholverbots auf Höhe der Bahnhofstraße Nr. 22,
aufgrund des Bogenbereichs
3. Querungshilfe Luisenstraße: Ca. 30
m vor der Querungshilfe Beginn des Überholverbots. Das Ende des Überholverbots
soll dann hinter der Einmündung zur Kölner Straße Enden. Dort ist schon heute
das Überholen gem. StVO verboten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch in
diesem kritischen Bereich regelmäßig überholt wird.
Hinsichtlich
der konkreten Umsetzung der Maßnahme besteht noch Abstimmungsbedarf mit der
Polizei und dem Straßenbaulastträger. Es kann mit einer Umsetzung der Maßnahme
in Q1/2024 gerechnet werden.