Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag nach Beratung.

 

 


Protokoll:

 

Guido Mering erläutert das Überholverbot für einspure Fahrzeuge:

Drei Verkehrspunkte entlang der Bahnhofstraße sind kritisch für Radfahrende und liegen im Umfeld von Querungshilfen. Es geht hierbei um die Querungshilfen auf Höhe der Eisenbahnbrücke, Jägerstraße und Luisenstraße. Hinsichtlich der Anordnung des Überholverbots sollen gefährliche Verkehrssituationen vermieden werden, sodass folgende Beschilderung errichtet werden soll:

 

1.    Querungshilfe Eisenbahnstraße: Ca. 30 m vor der Querungshilfe Beginn des Überholverbots. Das Ende des Überholverbots auf Höhe der Bahnhofstraße Nr. 10 (Seniorenheim).

2.    Querungshilfe Jägerstraße: Ca. 30 m vor der Querungshilfe Beginn des Überholverbots. Das Ende des Überholverbots auf Höhe der Bahnhofstraße Nr. 22, aufgrund des Bogenbereichs

3.    Querungshilfe Luisenstraße:  Ca. 30 m vor der Querungshilfe Beginn des Überholverbots. Das Ende des Überholverbots soll dann hinter der Einmündung zur Kölner Straße Enden. Dort ist schon heute das Überholen gem. StVO verboten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch in diesem kritischen Bereich regelmäßig überholt wird.

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Maßnahme besteht noch Abstimmungsbedarf mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger. Es kann mit einer Umsetzung der Maßnahme in Q1/2024 gerechnet werden.