Beschluss:

 

 

1./   Es wird keine Erforderlichkeit gesehen, den Bebauungsplan Nr. 16 erneut mit einem Sondergebiet für eine Krankenhausnutzung zu überplanen.

 

2./   Dem Dringlichkeitsantrag des Stv. Giebels (BU Haan) vom 16.10.2023 wird folglich nicht entsprochen.

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende Jörg Dürr unterbricht die Sitzung und erteilt dem Antragsteller Herrn Harald Giebels das Rederecht, um seinen Antrag persönlich zu erläutern.

 

Der Antragsteller Herr Harald Giebels erläutert das bestehende Bauplanungsrecht und die derzeit bestehenden Möglichkeiten zur Nutzung des Geländes. Um rechtzeitig auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können schlägt er die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre vor. Seitens der Ausschussmitglieder bestehen keine Rückfragen, sodass der Vorsitzende Jörg Dürr nach dem Vortrag des Antragstellers die öffentliche Sitzung wieder aufnimmt.

 

Stv. Walter Drennhaus teilt für die SPD mit, dass diese dem Antrag von Herrn Giebels folgen könne.

 

Die Bürgermeisterin Frau Dr. Warnecke führt aus, dass derzeit noch kein Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vorliege und es somit noch ein Krankenhaus ist. Auch der bestehende Bebauungsplan setze ein Krankenhaus fest. Es müsse geprüft werden, ob bei Ansiedlung weiterer gesundheitlicher Einrichtungen Befreiungen nach § 31 BauGB erteilt werden können. Die Verwaltung sehe es daher derzeit nicht als erforderlich an, überstürzt ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Auch wurde bisher noch in keiner Weise über mögliche Ziele eines solchen Planverfahrens diskutiert, die Grundlage eines solchen Aufstellungsbeschlusses sein sollen. 

 

Stv. Vincent Endereß beantragt ziffernweise Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

zu Ziffer 1:

13 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen

Mehrheitlich angenommen.

 

zu Ziffer 2:

13 Ja / 4 Nein / 0 Enthaltungen

Mehrheitlich angenommen.