Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„1./ Der Bebauungsplan Nr. 201 „Düsseldorfer Straße / östlich Schlehdornweg“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Es wird im Osten begrenzt durch das Betriebsgelände des Discountmarktes Lidl, im Süden durch die Düsseldorfer Straße sowie im Westen und Norden durch die Wohngebäude im Bereich der Düsseldorfer Straße 106, des Schlehdornwegs 9 bis 23 und der Bachstraße 99a und b. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 40 die Flurstücke 24, 26, 27, 29, 31 und 239. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 2./ Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Düsseldorfer Straße / östlich Schlehdornweg“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im Parallelverfahren nach § 8 (3) Satz 1 BauGB aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Es wird im Osten begrenzt durch das Betriebsgelände des Discountmarktes Lidl, im Süden durch die Düsseldorfer Straße sowie im Westen und Norden durch die Wohngebäude im Bereich der Düsseldorfer Straße 106, des Schlehdornwegs 9 bis 23 und der Bachstraße 99a und b. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 40 die Flurstücke 24, 26, 27, 29, 31 und 239. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 3./ Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.“

 


Protokoll:

 

StOBR Martin Stolz verweist bzgl. der Planungsinhalte auf die Sitzungsvorlage. Da einige Anwohner im Sitzungssaal anwesend sind, führt er erläuternd aus, dass der nunmehr vorliegende Aufstellungsbeschluss nur den Beginn eines längeren und im Baugesetzbuch geregelten Planungsprozesses darstellt, in dessen Verlauf die Bürger sich im Rahmen zweier Beteiligungsschritte zu der angedachten Planung äußern können. Mit dem heute zu fassenden Aufstellungsbeschluss sollen primär die kommunalen Planungsziele für das zu entwickelnde Areal beschlossen werden.

 

Stv. Walter Drennhaus führt aus, dass durch die nunmehr vorgesehenen Planungsziele der Stadt Haan Gewerbefläche verloren gehe, sich aber auch die Chance eröffne, Wohnraum und insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Entwicklung von Einzelhandel an dieser Stelle könne zum Schutz der Innenstadt nicht zugestimmt werden.

 

Stv. Andreas Rehm teilt mit, dass die GAL dem Aufstellungsbeschluss zustimmen werde. Die Planungsziele wurden gut beschrieben. Hierdurch wurde endlich schriftlich fixiert, was sich die Stadt in diesem Bereich planerisch vorstellen kann.

 

Stv. Vincent Endereß stellt für die CDU fest, dass diese dem Aufstellungsbeschluss folgen könne und somit ein geordnetes Verfahren eingeleitet werde.

 

Der Vorsitzende Jörg Dürr teilt mit, dass die Anwohner des Schlehdornweges ihn gebeten haben, dem Ausschuss mitzuteilen, dass der Grünstreifen zwischen der Bebauung und dem bisherigen Gewerbegebiet erhalten werden solle und dass die Höhe der Häuser mit den Häusern am Schlehdornweg harmonisieren müsse. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gebäude am Schlehdornweg ca. 1 m tiefer liegen als das Plangrundstück und dies bei der Entwässerungsplanung berücksichtigt werden müsse.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Einstimmig beschlossen