Beschluss:

 

 

Alternative 1: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen Haltverbots bleibt bestehen.

 

Alternative 2: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße zu verzichten. Stattdessen bleibt es bei der Einbahnstraßenregelung innerhalb einer Tempo-30-Zone. Für die Radfahrenden wird die Gegenrichtung jedoch freigegeben. Das geplante eingeschränkte Haltverbot auf der Nordseite der Straße wird auf die Zeit außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr begrenzt.

 

 


Protokoll:

 

- Nicola Günther vertritt Stv. Andreas Rehm ab 18:21  Uhr –

 

- Stv. Vincent Endereß unterbricht die Sitzung um 18:22 Uhr, damit der Bürgerantrag durch den Vertreter der Antragstellenden vorgestellt werden kann -

 

Der Wortführer erklärt den Bürgerantrag. Über den Wortlaut des Bürgerantrag hinaus unterstreicht der Wortführer, dass eine hohe Verkehrsfrequenz zu der „Rush-Hour“ zum Gymnasium stattfindet. Ansonsten ist entlang der Diekermühlen Straße kaum Verkehr vorhanden. Daher ist die Anlage einer Fahrradstraße nicht erforderlich. Der vermittelte Gegenvorschlag kann die Sicherheit erhöhen. Das eingeschränkte Halteverbot sollte zeitlich begrenzt werden. In den Stoßzeiten wäre dann auch genug Raum für den Begegnungsfall zwischen Radfahrendem und Pkw-Verkehr.

 

 

- Stv. Vincent Endereß setzt die Sitzung um 18:25 Uhr fort -

 

Stv. Meike Stv. Meike Lukat beantragt für die WLH-Fraktion eine Ergänzung zur Alternative 1 des Beschlussvorschlags:

 

Alternative 3: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen Haltverbots wird als Feldversuch für ein Jahr umgesetzt (Revision 2025/Q1).“

 

- Stv. Vincent Endereß unterbricht die Sitzung um 18:37 Uhr, für einen Wortbeitrag aus dem Umfeld der Antragsstellenden -

 

Wortführer: Während Sportveranstaltung oder anderweitigen Veranstaltung können nicht genug Parkplätze vorgehalten werden.

 

- Stv. Vincent Endereß setzt die Sitzung um 18:37 Uhr fort -

 

Stv. Tobias Kaimer: Zurzeit ist das eingeschränkte Halteverbot ausgeschildert. Soll da also noch ein absolutes Halteverbot gesetzt werden? Ferner beantragt die CDU-Fraktion eine weiteren Beschlussvorschlag Abstimmung:

 

Alternative 4: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße bleibt bestehen. Das rechtsseitige absolute Halteverbot wird bis 16:30 Uhr begrenzt. Das absolute Halteverbot soll nicht während der Schulferien gelten.“

 

Guido Mering: An einer Fahrradstraße kann grundsätzlich beidseitig geparkt werden. Der Anlass des Errichtens einer Fahrradstraße war hier nicht Beweggrund für die Anordnung des absoluten Halteverbots. Vielmehr geht es um die räumliche Enge, die sich durch die parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn ergibt. Mit der Errichtung der Fahrradstraße geht auch das Signal an Radfahrende raus, dass sie im Verkehrsraum bevorrechtigt sind. Das zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, dass auf einer Fahrradstraße nebeneinander gefahren werden darf. Die Errichtung einer Fahrradstraße soll das Signal aussenden, dass sich Radfahrende sicher fühlen können. Bei einer Gesamtfahrbahnbreite unter vier Meter ist dieses Sicherheitsgefühl nicht mehr gegeben, welches jedoch bei vorhandenen parkenden Fahrzeugen im konkreten Fall vorliegt. Denkbar ist auch die Alternative die Diekermühlen Straße als Einbahnstraße in ein Zone-30-Gebiet zu integrieren, in welchem das Radfahren im Gegenverkehr freigegeben wird.  Hinsichtlich der Frage des Stv. Tobias Kaimer:  Der aktuelle Beschluss sieht vor, dass ein absolutes Halteverbot aufgestellt wird. In diesem Fall kann entlang des ausgeschilderten Bereichs nicht mehr gehalten werden.

 

Nach Diskussion über die Abstimmungsrangfolge nach Tragweite der Beschlussvorschläge wird entsprechend in folgender Chronologie abgestimmt:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion Alternative 4:

Ja 5 / Nein 12 / Enthaltung 0

mehrheitlich abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der Verwaltung Alternative 2:

 

Ja 0 / Nein 17 / Enthaltung 0

einstimmig abgelehnt

 

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der Verwaltung Alternative 1:

 

Ja 0 / Nein 17 / Enthaltung 0

einstimmig abgelehnt

 

Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der WLH-Fraktion Alternative 3:

 

Ja 11 / Nein 6 / Enthaltung 0

mehrheitlich angenommen

 

Stv. Vincent Endereß: Anfang des Jahres 2025 können nach der Testphase entsprechende Erfahrungswerte diskutiert und mögliche Änderungen angeregt werden.