Sitzung: 14.11.2023 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Vorlage: 66/080/2023
Beschluss:
Alternative 1: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen Haltverbots bleibt bestehen.
Alternative 2: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Diekermühlen Straße zu verzichten. Stattdessen bleibt es bei der Einbahnstraßenregelung innerhalb einer Tempo-30-Zone. Für die Radfahrenden wird die Gegenrichtung jedoch freigegeben. Das geplante eingeschränkte Haltverbot auf der Nordseite der Straße wird auf die Zeit außerhalb der Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr begrenzt.
Protokoll:
- Nicola
Günther vertritt Stv. Andreas Rehm
ab 18:21 Uhr –
- Stv. Vincent
Endereß unterbricht die Sitzung um 18:22 Uhr, damit
der Bürgerantrag durch den Vertreter der Antragstellenden vorgestellt werden
kann -
Der
Wortführer erklärt den Bürgerantrag. Über den Wortlaut des Bürgerantrag hinaus
unterstreicht der Wortführer, dass eine hohe Verkehrsfrequenz zu der
„Rush-Hour“ zum Gymnasium stattfindet. Ansonsten ist entlang der Diekermühlen
Straße kaum Verkehr vorhanden. Daher ist die Anlage einer Fahrradstraße nicht
erforderlich. Der vermittelte Gegenvorschlag kann die Sicherheit erhöhen. Das
eingeschränkte Halteverbot sollte zeitlich begrenzt werden. In den Stoßzeiten
wäre dann auch genug Raum für den Begegnungsfall zwischen Radfahrendem und
Pkw-Verkehr.
- Stv. Vincent
Endereß setzt die Sitzung um 18:25 Uhr fort -
Stv. Meike Stv. Meike Lukat
beantragt für die WLH-Fraktion eine Ergänzung zur Alternative 1 des
Beschlussvorschlags:
„Alternative 3: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer Fahrradstraße und der damit einhergehenden Anordnung eines rechtsseitigen Haltverbots wird als Feldversuch für ein Jahr umgesetzt (Revision 2025/Q1).“
- Stv. Vincent
Endereß unterbricht die Sitzung um 18:37 Uhr, für
einen Wortbeitrag aus dem Umfeld der Antragsstellenden -
Wortführer: Während
Sportveranstaltung oder anderweitigen Veranstaltung können nicht genug
Parkplätze vorgehalten werden.
- Stv. Vincent
Endereß setzt die Sitzung um 18:37 Uhr fort -
Stv. Tobias Kaimer: Zurzeit ist das
eingeschränkte Halteverbot ausgeschildert. Soll da also noch ein absolutes
Halteverbot gesetzt werden? Ferner beantragt die CDU-Fraktion eine weiteren
Beschlussvorschlag Abstimmung:
„Alternative 4: Der Ausschuss nimmt den Bürgerantrag der Anwohnenden der Diekermühlen
Straße zur Kenntnis. Der Auftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer
Fahrradstraße bleibt bestehen. Das rechtsseitige absolute Halteverbot wird bis
16:30 Uhr begrenzt. Das absolute Halteverbot soll nicht während der
Schulferien gelten.“
Guido Mering: An einer Fahrradstraße
kann grundsätzlich beidseitig geparkt werden. Der Anlass des Errichtens einer
Fahrradstraße war hier nicht Beweggrund für die Anordnung des absoluten
Halteverbots. Vielmehr geht es um die räumliche Enge, die sich durch die
parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn ergibt. Mit der Errichtung der
Fahrradstraße geht auch das Signal an Radfahrende raus, dass sie im
Verkehrsraum bevorrechtigt sind. Das zeichnet sich unter anderem auch dadurch
aus, dass auf einer Fahrradstraße nebeneinander gefahren werden darf. Die
Errichtung einer Fahrradstraße soll das Signal aussenden, dass sich Radfahrende
sicher fühlen können. Bei einer Gesamtfahrbahnbreite unter vier Meter ist
dieses Sicherheitsgefühl nicht mehr gegeben, welches jedoch bei vorhandenen
parkenden Fahrzeugen im konkreten Fall vorliegt. Denkbar ist auch die
Alternative die Diekermühlen Straße als Einbahnstraße in ein Zone-30-Gebiet zu
integrieren, in welchem das Radfahren im Gegenverkehr freigegeben wird. Hinsichtlich der Frage des Stv. Tobias Kaimer: Der aktuelle Beschluss sieht
vor, dass ein absolutes Halteverbot aufgestellt wird. In diesem Fall kann
entlang des ausgeschilderten Bereichs nicht mehr gehalten werden.
Nach
Diskussion über die Abstimmungsrangfolge nach Tragweite der Beschlussvorschläge
wird entsprechend in folgender Chronologie abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion Alternative 4:
Ja
5 / Nein 12 / Enthaltung 0
mehrheitlich
abgelehnt
Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der Verwaltung Alternative 2:
Ja
0 / Nein 17 / Enthaltung 0
einstimmig
abgelehnt
Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der Verwaltung Alternative 1:
Ja
0 / Nein 17 / Enthaltung 0
einstimmig
abgelehnt
Abstimmungsergebnis Beschlussvorschlag der WLH-Fraktion Alternative 3:
Ja
11 / Nein 6 / Enthaltung 0
mehrheitlich
angenommen
Stv. Vincent Endereß: Anfang des Jahres 2025 können nach der Testphase entsprechende Erfahrungswerte diskutiert und mögliche Änderungen angeregt werden.