Sitzung: 05.12.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 20/109/2023
Beschluss:
Die Verabschiedung des Haushaltes wurde aufgrund der bevorstehenden Änderung des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes in das Jahr 2024 verschoben. Eine Beschlussempfehlung zum Haushalt der Stadt Haan für das Jahr 2024 erfolgt daher nicht.
Protokoll:
Hinweis zum Protokoll:Die TOPs 31.1 bis
31.4 wurden vor TOP 31 beraten. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird TOP 31 im
Protokoll jedoch zuerst aufgeführt.
Bgm’in Dr. Warnecke verweist darauf, dass zwar der Haushalt als solches erst im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, eine Beratung und Beschlussfassung zu den bereits vorliegenden Veränderungsanträgen trotzdem stattfinden solle.
Hinweis: Die einzelnen
Veränderungsanträge sind über das Ratsinformationssystem TOP 31 – „Arbeitsunterlage
– Block 2 bis 6“ einsehbar.
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1. Block: Anträge,
die in einem separaten TOP behandelt wurden
Hierzu liegen keine weiteren Veränderungsanträge vor.
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2. Block:
Veränderungsanträge, die ohne Auswirkung auf den Haushalt 2024 sind
V28
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
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3. Block: alle
einstimmig beschlossenen Veränderungsanträge
V07, V08, V09, V10, V11, V12, V13, V14, V15, V18,
V29, V30, V31, V32, V33, V34, V35, V36, V40, V41, V43, V45, V46, V47, V50, V51,
V52, V53, V54, V55
Über die o.g. Veränderungsanträge der Verwaltung wurde gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
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4. Block: alle
bislang nicht beratenen Anträge
V01, V02, V03, V04, V05, V16, V17, V19, V20, V21,
V22, V23, V24, V25, V26, V27, V39, V42, V44, V48, V49, V56, V57, V58, V59, V60,
V61, V62
P01 – Antrag der WLH-Fraktion:
Kirmesgebührensatzung
Die noch nicht beratenen Veränderungsanträge werden erst zur Verabschiedung des Haushaltes beraten und beschlossen. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.
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5. Block: alle
mehrheitlich beschlossenen Anträge
V37, V38
Über die o.g. Veränderungsanträge der Verwaltung wurde gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen
14 Ja / 3 Nein / 1 Enthaltung
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6. Block: alle in
den Fachausschüssen abgelehnten Anträge
V06
StVR’in Abel führt hierzu aus, dass der Veränderungsantrag bereits mit Ablehnung des Konsolidierungsvorschlages des Amtes 50 (Vorlage 50/029/2023) unter TOP 31.4 abgelehnt wurde. Eine erneute Beschlussfassung sei daher nicht notwendig.