Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

zur Kenntnis genommen


Protokoll:

Der Vorsitzende Drennhaus berichtet aus dem PLUA. Für die SPD-Fraktion stehe der Bürgerantrag für sich und sollte nicht besserwisserisch verändert werden. Man könne diesen im Ausschuss lediglich zur Kenntnis nehmen. Die Politik müsste die Thematik dann neu aufgreifen.

 

Bgm. vom Bovert sieht sich nicht als Verfechter eines Leitbildes. Es sei aber eine Unterstellung, dass er gegen die Arbeit der Kölner Agentur gestanden hätte und daher der Auftrag zurückgegeben worden sei.

Aktuell mache der Kreis Mettmann einen ähnlichen Prozess durch. Es gebe eine Vorlage im Ratsinformationssystem des Kreises erstellt vom Landrat. Gegebenenfalls könnten für die Haaner Debatte daraus Erkenntnisse gezogen werden.

 

Der Vorsitzende Drennhaus sieht im Vorstoß des Landrats, die Bestätigung für seine Forderung: der Bürgermeister müsse vorangehen.

 

Stv. Holberg lobt das Engagement der Bürger. Es gebe aber Inhalte, die nicht akzeptabel seien. Zur Kenntnis nehmen, heißt damit umzugehen.

 

Stv. Stracke berichtet, dass die Ausschüsse unterschiedlich mit dem Leitbild umgingen. Er wäre für einen Beschlussvorschlag der Verwaltung dankbar gewesen.

Wenn sich der Ausschuss entscheide, in der Weise nicht zuzustimmen, könnten trotzdem einzelne Inhalte in einen neuen Prozess einfließen. Der Ratsbeschluss sei nicht zurückgenommen worden.

Wie repräsentativ der Beschluss des Bürgerleitbildes ist, sei fraglich und der Prozess verfahren. Beteiligte könnten in einen neuen Prozess integriert werden

 

Stv. Rehm empfiehlt als Fachausschuss das Leitbild zur Kenntnis zu nehmen. Damit erkläre man, die Inhalte zu kennen. Dann sollte es entsprechend Stv. Strackes mit Arbeitsanweisungen weitergehen. Jeder Fachausschuss sollte mit fünf Oberzielen vorarbeiten.

 

Stv. Greef sieht im Bürgerleitbild viele Wünsche, wenig Machbares und Durchführbares. Bei der Abstimmung fiel die Zustimmung nicht breit genug aus, um sie repräsentativ werten zu können.

 

Der Vorsitzende Drennhaus wertet das Bürgerleitbild als Zielorientierungspapier, mit moralischen Ansätzen, adressiert an die  Verwaltung. Die Erwartungen an ein Leitbild seien hingegen noch nicht umgesetzt. Daher gebe man den Auftrag zurück an Rat und nehme das Bürgerleitbild lediglich zur Kenntnis.