Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Ausführungen der Vertreter des Kreises Mettmann werden zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Stv. Lukat eröffnet kurz mit dem Grund des Antrages der WLH-Fraktion, nämlich den ungeklärten Fragestellungen an den Kreis Mettmann u.a. Anzahl von Haaner Ausreisepflichtigen.

 

Hr.Hanheide führt aus, in der Ausländerbehörde des Kreises Mettmann arbeiteten derzeit über 90 Mitarbeitende mit 75 Vollzeitäquivalenten. Aktuell sei mit 82.500 ausländischen Mitbürgern eine Rekordzahl im Kreis Mettmann mit steigender Tendenz gemeldet. Daraus leite sich nicht zuletzt aufgrund des intensiven Publikumsverkehrs eine zunehmende Arbeitsbelastung für alle Beteiligten ab. Das sogenannte Rückkehrmanagement sei nur ein kleiner, aber sehr arbeitsintensiver Arbeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises. Das oberste Prinzip sei hierbei die freiwillige Ausreise, ansonsten sei jeder Einzelfall individuell zu betrachten. Gleichzeitig gebe es Änderungen des Aufenthaltsrechtes für Geduldete. So sollen Aufenthaltsgestattungen zu Aufenthaltserlaubnissen werden (z.B. Chancenaufenthaltsgesetz). Die dafür definierten Voraussetzungen müssen die Bewerber innerhalb eines festgelegten Zeitraumes erfüllen. Die Zahlen variierten häufig. Vorliegend seien die unterschiedlichen Zahlen nach Auskunft der Stadt Haan und der Ausländerbehörde zu unterschiedlichen Zeiten erhoben worden.

Derzeit lebten in Haan 4043 ausländische Mitbürger (inkl. EU-Ausländer). Davon hätten 85 einen Duldungsstatus und seien damit ausreiseverpflichtet, könnten aber aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden. Dies seien neben fehlenden Ausweis-Papieren auch gesundheitliche Gründe oder drohende Verfolgung. Aufnehmende Staaten zeigten sich oft wenig kooperativ. Die Menschen, bei denen eine Rückführung möglich war ist, wurden bzw. werden auch abgeschoben.

Die Prognosen des Bundes, wonach eine Begrenzung des Zustroms von Geflüchteten durch eine beschleunigte Rückführung möglich sei, stelle sich aus Sicht der Kreisausländerbehörde als verfehlter Ansatz dar.

 

Auf Nachfrage von Stv. Lukat zum Chancenaufenthaltsrecht erläutert Hr. Peters, dass sich die Zahlen sehr dynamisch veränderten. Die Stadt Haan habe wahrscheinlich die Zahlen aus der Jahresstatistik genannt, während die Ausländerbehörde die tagesaktuellen Zahlen mitgeteilt habe. Das Chancenaufenthaltsgesetz biete aktuell 89  Menschen aus Haan die Chance, innerhalb von 18 Monaten außerhalb des Duldungs-Status die Voraussetzungen für ein Daueraufenthaltsrecht zu erreichen. Aktuell stiegen die Personen im Asylverfahren, die Zahl der Ausreisepflichtigen mit Duldungsstatus gehe zurück.

 

VA Kadach ergänzt, für Geduldete erhielte die Kommune einmalig 12.000 €, im Asylverfahren eine weitere Erstattung nach FlüAG. Sobald eine Aufenthaltsgestattung vorliege, erfolge der Wechsel zum Jobcenter. Jeden Monat gebe es erhebliche Veränderungen, die Software Abuko müsse regelmäßig händisch nachgepflegt werden, da es keinen automatischen Abgleich mit dem AZR gäbe.

 

VA Schneider fügt hinzu, regelmäßige Nachfragen bei der Bezirksregierung hätten ergeben, dass man mit einer jährlichen Neuzuweisung von mind. 200 Geflüchteten rechnen müsse.

 

Stv. Leonhardt fragt, wie die Kosten durch das Chancenaufenthaltsgesetz kompensiert würden.

 

VA Kadach erklärt, wer die Möglichkeiten des Chancenaufenthaltes nutze, wechsele zum Jobcenter.

 

Hr. Peters stellt heraus, das Chancenaufenthaltsgesetz sei auch eine Chance für die Kommunen. In den 18 Monaten müssten die Kandidaten die Voraussetzungen erfüllen (u.a. Arbeitsplatz, Sprachkenntnisse). Die Ausländerbehörde unterhalte eine gute Kooperation mit dem Kommunalen Integrationsmanagement, welches gezielte Unterstützung für die Kandidaten anbiete. Menschen, die sich vorher aufgegeben hatten, hätten jetzt eine Perspektive aufgrund des eingeräumten Vertrauensvorschusses. Gemäß einem aktuellen Erlass des Landes NRW würden den Kommunen nur noch Menschen mit einer guten Bleibeperspektive zugewiesen, die anderen sollen in den zentralen Landeseinrichtungen verbleiben.

 

Stv. Morwind fragt, ab wann eine Zuweisung als Kandidat zum Chancenaufenthaltsrecht erfolge.

 

Hr. Peters erklärt, zum Stichtag 01.10.22 müssten sich Kandidaten seit 5 Jahren im Bundesgebiet aufhalten, es entstünden somit keine neuen Fälle mehr.

 

Hr. Smolka möchte wissen, ob der Kreis das Kindeswohl der Geflüchteten (z.B. Schulbesuch) begleite.

 

Bgo. Herz erklärt, die Zuständigkeit hierfür liege bei der Stadt Haan.

 

AM Dickmans fragt, ob diese Kinder eine Meldebescheinigung bei der Schulanmeldung vorlegen müssten.

 

VA Kadach erklärt, die zugewiesenen Kinder würden städtischerseits an den Schulen angemeldet, die Vorlage einer Meldebescheinigung sei obsolet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich