Beschluss:

 

Der SIGA nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die neue Geschäftsordnung des Senior(inn)enbeirates der Stadt Haan zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Leonhardt möchte wissen, welche TOPs nun im öffentlichen bzw. nicht-öffentlichen Teil beraten werden.

 

Hr. Sattler erläutert, nicht-öffentlich bleibe künftig die Anfrage eines Runden Tisch-Mitgliedes, Beschwerden über stationäre Einrichtungen und persönliche Absprachen zwischen Beiratsmitgliedern. Die Datenschutzgrundverordnung werde beachtet.

 

Stv. Dröttboom möchte wissen, wo der Unterschied zwischen nicht-öffentlicher Sitzung und den Arbeitstreffen des Jugend- und Kinderparlamentes liege.

 

Hr. Sattler erklärt, alle bisherigen informellen Sitzungen könnten auch als Arbeitstreffen bezeichnet werden.

 

Stv. Lukat führt aus, viele Sachverhalte könnten auch öffentlich thematisiert werden ohne Namen zu nennen. Sie finde es befremdlich, wenn nicht-öffentliche Protokolle nicht für den Rat zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke führt aus, der Seniorenbeirat habe die Anregungen umgesetzt und gebe sich lt. Satzung seine eigene Geschäftsordnung. Eine Misstrauenskultur lehne er ab und erkenne die hervorragende Arbeit des Gremiums an.

 

Stv. Dröttboom präzisiert seine Frage dahingehend, warum nicht-öffentliche Sitzungen nicht auch Arbeitstreffen analog zu Jugend- und Kinderparlament genannt werden.

 

Hr. Sattler wiederholt, dass rechtlich zu schützende Daten in nicht-öffentlicher Sitzung beraten würden. Der Begriff Arbeitsgruppe sei im Seniorenbeirat anders besetzt, z.B. durch die Arbeitsgruppe zur Erstellung der Seniorenbroschüre.

 

Stv. Lukat verwahrt sich dagegen, ihre Forderung nach Transparenz als Misstrauenskultur darzustellen.

 

Der Vorsitzende Stv. Stracke erwidert, nicht erkennen zu können, was an dem ausführlichen Berichtswesen des Seniorenbeirats nicht transparent gewesen sei.

 

Stv. Lukat bekräftigt, Problem sei, dass die Menschen, die diesen gewählt hätten, nicht anwesend sein durften.

 

Stv. Lütz fragt, warum bei den beratenden Mitgliedern nur die evangelische und katholische Kirche und nicht weitere Religionen gewählt werden könnten.

 

Hr. Sattler erklärt, dass die Amtsleitung des Amtes für Soziales zu Beginn der Legislaturperiode die Wohlfahrtsverbände anschreibe, wer sich als Mitglied bewerben möchte und wer Personal hierfür zur Verfügung stellen könne. Hier sei in den letzten Jahren lediglich Interesse der genannten Kirchen verzeichnet worden. Abschließend bitte er darum, seine den Beratungsunterlagen nicht beigefügte Antwort-Mail auf die Ursprungsmail dem Protokoll beifügen zu dürfen ( Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich