Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

"Der Antrag vom 04.12.2009 wird zurückgewiesen."

 


Protokoll:

 

AM Schniewind erläutert den Antrag der Links-Fraktion und zeigt sich enttäuscht über die ablehnende Haltung der Verwaltung. Diese begründe ihre Ablehnung im Grundsatz mit den Erkenntnissen aus dem CIMA-Gutachten. Gerade dieses aber fordere eine Konzepterstellung für die Innenstadt, um die drohenden Gefahren in Form von Umsatzverlusten für die Einzelhändler zu vermeiden. Alle Versuche der Vergangenheit, die Haaner Branchenlücken zu schließen, seien an der fehlenden Haaner Kaufkraft gescheitert.

 

Bgo. Buckesfeld legt dar, das CIMA-Gutachten treffe Aussagen für die Attraktivierung der Innenstadt für den Fall der Realisierung des Windhövel-Centers. Desweiteren sei das Ziel „Knochenstruktur“ für die Innenstadt weiterhin aktuell. Haan habe nachweislich eine sehr hohe Kaufkraft, verliere sie aber in überproportionalem Maß an die Nachbarstädte. Die Beauftragung eines solchen Konzeptes sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund der schwierigen Haushalts-situation und dem unklaren Fortgang der Dinge in Sachen Windhövel-Center zur Zeit nicht sinnvoll. Die empirische Datenbasis sei vollständig und aktuell.

 

Stv. Ruppert meint, der Antrag gehe von den falschen Voraussetzungen aus. Der Haaner Innenstadt fehle es insbesondere an ausreichender Attraktivität, um die Kaufkraft zu binden. Sollte das Windhövel-Center realisiert werden, mache die Erstellung eines solchen Konzeptes aber tatsächlich Sinn.

 

AM Dr. Pech erklärt, die Bausteine eines Innenstadtkonzeptes lägen bereits vor. Er bitte die Verwaltung um den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Windhövel.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, es gebe keine neue Sach- und Rechtslage. Es gebe eine Nachbarklage, zu denen in Kürze Ortstermine stattfänden. Weiterhin läge eine erneute Normenkontrollklage vor dem OLG vor, deren Verhandlung noch nicht terminiert sei. Vor dem OLG werde im Mai das Vergabeverfahren behandelt. Zudem sei ein kleineres Grundstück nur über die Umlegung mobilisierbar, weil der Eigentümer sich weigere, dieses zu verkaufen. Die ITG ihrerseits besitze ein großes Grundstück der in Rede stehenden Fläche. Der europäische Gerichtshof habe kürzlich erklärt, dass Grundstücksgeschäfte einer Kommune grundsätzlich keiner europaweiten Ausschreibung bedürften. Dies könne eine positive Bedeutung für die Umsetzung des Vorhabens haben, die konkrete Auslegung des OLG müsse aber abgewartet werden. In Richtung des Antrags der Links-Fraktion, die das Vergabeverfahren stoppen möchte, erinnert er an den Beschluss der Vergabekammer in Richtung der Stadt, das Vergabeverfahren mit der HBB fortzuführen.

 

AM Schniewind fragt, wie die Formulierung in der Verwaltungsvorlage zu verstehen sei, wonach die Konzeption der Rathauskurve keiner Innenstadtplanung bedürfe.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, dass die Arbeitsergebnisse für die notwendigen städtebaulichen Prozesse bereits seit Jahren vorlägen. Haan habe demnach kein Erkenntnis- sondern vielmehr ein Umsetzungsdefizit.

 

Abschließend möchte Stv. Lukat wissen, ob der Bebauungsplan Nr. 143 aktuell als rechtskräftig anzusehen sei, was von Bgo. Buckesfeld bestätigt wird.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 1 Nein-Stimme