Beschluss:

 

„1. Dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Thunbuschstraße“ und der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich in Gruiten.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Fläche des bestehenden Bebauungsplans Nr. 105, welcher zwischen der Düsselberger Straße im Norden, der Thunbuschstraße im Westen und Süden sowie den rückwärtigen Grundstücksteilen entlang der südlichen Bahnstraße liegt. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2. Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Thunbuschstraße“ mit der Begründung in der Fassung vom 25.02.2010 ist gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB öffentlich auszulegen."

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig