Beschluss:

 

1.    Der Ausschuss bittet die Verwaltung die Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf zur nächsten Sitzung zur Beantwortung offener Fragen einzuladen.

 

2.    Eine weitere Beschlussfassung zum Thema Hochwasserschutz soll erfolgen, nachdem sich der Ausschuss und der Rat mit dem Gutachten und der Kosten-Nutzen-Analyse befasst haben.


Protokoll:

 

- Stv. Felix Blossey tritt der Ausschusssitzung um 18:27 Uhr bei. Stv. Walter Drennhaus verlässt die Sitzung um 18:27 Uhr. –

 

Guido Mering: Die Investitions- und Unterhaltungskosten wurden im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) für den Bau der Hochwasserrückhaltebecken betriebswirtschaftlich bewertet und mit den möglichen Schäden verglichen, die bei einem Hochwasserereignis entstehen könnten. Dabei wurde nicht nur das HQ100-Szenario, sondern auch HQ-Werte die häufiger auftreten (HQ geringer, zum Beispiel alle 20, 30 oder 40 Jahre) berücksichtigt. Die potenziellen Schadenssummen wurden standardisiert ermittelt und in die Gesamtbetrachtung aufgenommen. Die Betroffenheit und die damit verbundenen Kosten wurden entsprechend dargestellt.

Die beiden errechneten Werte wurden ins Verhältnis gesetzt (Kosten Hochwasserschutz/potenzielle Schadenssumme). Das Ergebnis sollte hierbei unter 1 sein, um den Hochwasserschutz wirtschaftlich zu rechtfertigen. Für alle in der KNA betrachteten Hochwasserereignisse, liegt das Verhältnis jedoch deutlich über 1. Damit wäre eine Investition in die Hochwasserbecken wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Für das HQ100 läge der Wert bei 7. Das bedeutet, dass siebenmal so viel Mittel investiert werden müssten, wie der Schadenssumme, die ohne Hochwasserschutz entstehen würde.

Darüber hinaus wurden auch Szenarien von geringeren Jährlichkeiten  (HQ 20, HQ3 oder HQ40) betrachtet. Diese Fälle erfordern weniger Rückhaltevolumen, und somit weniger Beckenanlagen, allerdings reduziert sich auch die potenzielle Schadenssumme. In allen Szenarien wurde festgestellt, dass es wasserwirtschaftlich nicht zumutbar ist, die erforderliche Gesamtinvestition zu tätigen. Dies ist von wesentlicher Bedeutung. Die schriftliche Ausarbeitung der KNA wird die Thematik anschaulicher darstellen.

 

- Stv. Elke Zerhusen-Elker verlässt die Sitzung zwischen 18:35 Uhr bis 18 :39 Uhr–

 

Stv. Meike Lukat: Das Ergebnis ist für alle Betroffenen ernüchternd. Die Verwaltung soll bitte die Fragen der WLH beantworten. Ich bitte um Klärung: Gibt es einen Fond für Betroffene? Wie können wir den Menschen Sicherheit bieten?

 

Guido Mering: Das Ergebnis ist nicht zufriedenstellend. Die sechs Hochwasserrückhaltebecken sind sehr teuer. Auch das Wasser alternativ in die Grube 7 zu pumpen kostet ca. 5 Millionen Euro. Zudem müssten auch in diesem Fall noch zusätzliche Becken gebaut werden. Wir müssten insgesamt mehrere Millionen Euro investieren.

 

Kristin Wedmann (BRW): Investiert werden müsste eine achtstellige Summe, um eine relative kleine Gruppe zu schützen. Es ist bedauerlich, wenn es um den Schaden geht, den die Menschen vor Ort erleiden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dient als Hinweis.

 

Stv. Andreas Rehm: Nach der Beratung im Ausschuss sollten wir Punkt 4 der Anlage 2 diskutieren, bei dem der Denkmalschutz dem Hochwasserschutz diametral entgegensteht. Zwei aus unserer Sicht wichtige Punkte sind Punkt 5 (Umpumpen in die Grube 7; hat sich erübrigt) und Punkt 9 - das Funkloch. Die Leute müssen sich informieren können. Ich bitte um eine Stellungnahme der Bürgermeisterin, ob das Funkloch beseitigt werden kann. Zu Punkt 12: Klimaschutz – wir sprechen über Hochwasser. Es ist etwas, das wiederkehrt und keine neue Situation für die Menschen, die im Tal an einem Fluss wohnen. Im Beschlussvorschlag sollten wir eine Formulierung finden: Dort, wo es möglich ist, sollten wir weiter unterstützen, aber keine Kosten für Rückhaltebecken aufwenden.

 

BMin Dr. Bettina Warnecke: Wir müssen an die Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf eine Antwort formulieren. Es wäre hilfreich, wenn der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, der Interessengemeinschaft auf die offenen Punkte „Funkloch“ und „Denkmalschutz“ zu antworten und sie ferner in den nächsten Ausschuss einlädt.

 

BMin Dr. Bettina Warnecke: Die Stadt Haan ist gegenüber der Denkmalschutzbehörde nicht weisungsbefugt. Die Fachaufsicht liegt bei der Bezirksregierung, respektive dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).

 

Jens Niklaus: Ich verstehe die Ausführungen nun so, dass die Kosten-Nutzen-Analyse den „best case“ und „worst case“ betrachtet. Aber es gibt doch auch einen Weg dazwischen, um vor Ort zu schützen. Es sollten kurzfristige Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden. Gibt es in Haan einen Hochwasserschutzbeauftragten? In Olpe ist der Aufbau eines Frühwarnsystems zu beobachten. Ist das Projekt in Haan bekannt und kann man sich etwas Gleichwertiges für Haan vorstellen?

 

Guido Mering: Hinsichtlich eines Frühwarnsystems ist die Feuerwehr Haan involviert. Mit dem Kreis Mettmann bestehen Anstrengungen sich diesbezüglich besser aufzustellen. Mittlerweile können Pegelstände in Echtzeit abgerufen werden (https://pegelonline.brw-haan.de/#/overview/Wasserstand). Es gibt keinen offiziellen Hochwasserschutzbeauftragten. Bislang werden die Funktionen von BMin Dr. Bettina Warnecke und mir wahrgenommen.

 

Stv. Jörg Dürr: Hinsichtlich des Projekts in Olpe stelle ich die mir verfügbaren Unterlagen zusammen und stelle Diese der Verwaltung zur Verfügung. Es gibt auch mobile Hochwasserschutzsysteme, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz arbeiten und somit die Vorwarn- und Rüstzeit verkürzen. Daher können dann doch mobile Schutzsysteme in das Gesamtkonzept implementiert werden.

 

Stv. Meike Lukat: Im Sachstandberichts zum Hochwasserschutzkonzept soll das Gutachten und das Konzept für den Hochwasserschutz dargestellt werden. Die WLH-Fraktion bittet um die Bereitstellung des Gutachtens. Wir können hinsichtlich des Antwortschreibens gerne unterstützen.

 

Robert Abel: Wir haben keinen Bezug zur Sache, da wir nicht betroffen sind. Es gibt viele negative Begleiterscheinungen bei den Geschädigten. Es wäre wichtig, dass der Ausschuss stärker in zukünftige Überlegungen einbezogen wird. Wenn bei einer Hochwasserkatastrophe 30 Personen sterben, ist die Investitionssumme nachrangig.

 

Kristin Wedmann: Es ist eine besonders emotionale Fragestellung, die die Kosten-Nutzen-Analyse aufwirft. Die Entscheidung liegt darin, ob es eine öffentliche Angelegenheit ist oder ob es um den privaten Objektschutz geht. Wir haben festgestellt, dass das Verhältnis zwischen den Kosten für die Errichtung der Becken und der prognostizierte Schaden bei Hochwasserereignissen offenkundig im Missverhältnis steht. Wir müssen uns auf den Objektschutz konzentrieren. Zum Thema Totholz: Wenn Äste während eines Starkregenereignisses im Gewässer und vor einer Brücke geschwemmt werden, können wir das kurzfristig nicht ändern. Wir überprüfen im Rahmen des laufenden Betriebs jedoch regelmäßig die Kontrollpunkte. Totholz stellt aber für den Bereich der Düssel und der Kleinen Düssel kein Problem dar.

 

Guido Mering: Die Verwaltung ist in dem Bewusstsein in die Ausschusssitzung gegangen, dass die Kosten-Nutzen-Analyse und der Langtext des Gutachtens noch nicht vorgelegt wurden. Wir wollten uns jedoch mit dem Thema im Ausschuss befassen, um die Diskussion fortzusetzen und sicherzustellen, dass alle auf dem gleichen Stand sind. Im nächsten Ausschuss wird das fertiggestellte Hochwasserschutzkonzept in seiner Langform, einschließlich der Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt.

 

Stv. Andreas Rehm: Hinsichtlich der Vorwarnzeit bezieht sich die Angabe von drei Stunden auf die Zeit bis zur Ankunft der Welle. Im Jahr 2021 handelte es sich im Übrigen um ein Regenereignis der Dimension HQ1000 (Einmal pro tausend Jahre). Für dieses Szenario bauen wir keine Regenrückhaltebecken, da sie sofort voll wären. Aber die klimatische Entwicklung lässt vermuten, dass ein heutiges HQ1000 schließlich irgendwann zu einem HQ100 wird.

 

Stv. Vincent Endereß fasst einen Beschlussvorschlag nach Diskussion zusammen:

 

1.    Der Ausschuss bittet die Verwaltung die Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf zur nächsten Sitzung zur Beantwortung offener Fragen einzuladen.

2.    Eine weitere Beschlussfassung zum Thema Hochwasserschutz soll erfolgen, nachdem sich der Ausschuss und der Rat mit dem Gutachten und der Kosten-Nutzen-Analyse befasst haben.

 

- Die Sitzung wird in der Zeit von 19:15 Uhr bis 19:18 pausiert -

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen