Sitzung: 21.02.2024 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 66/084/2024
Beschluss:
1.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung die
Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf zur nächsten Sitzung zur
Beantwortung offener Fragen einzuladen.
2.
Eine weitere Beschlussfassung zum Thema
Hochwasserschutz soll erfolgen, nachdem sich der Ausschuss und der Rat mit dem
Gutachten und der Kosten-Nutzen-Analyse befasst haben.
Protokoll:
- Stv.
Felix Blossey tritt der Ausschusssitzung um 18:27 Uhr bei. Stv. Walter
Drennhaus verlässt die Sitzung um 18:27 Uhr. –
Guido Mering: Die Investitions-
und Unterhaltungskosten wurden im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) für
den Bau der Hochwasserrückhaltebecken betriebswirtschaftlich bewertet und mit
den möglichen Schäden verglichen, die bei einem Hochwasserereignis entstehen
könnten. Dabei wurde nicht nur das HQ100-Szenario, sondern auch HQ-Werte die
häufiger auftreten (HQ geringer, zum Beispiel alle 20, 30 oder 40 Jahre)
berücksichtigt. Die potenziellen Schadenssummen wurden standardisiert ermittelt
und in die Gesamtbetrachtung aufgenommen. Die Betroffenheit und die damit
verbundenen Kosten wurden entsprechend dargestellt.
Die beiden errechneten Werte wurden ins Verhältnis
gesetzt (Kosten Hochwasserschutz/potenzielle Schadenssumme). Das Ergebnis
sollte hierbei unter 1 sein, um den Hochwasserschutz wirtschaftlich zu
rechtfertigen. Für alle in der KNA betrachteten Hochwasserereignisse, liegt das
Verhältnis jedoch deutlich über 1. Damit wäre eine Investition in die
Hochwasserbecken wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen. Für das HQ100 läge der
Wert bei 7. Das bedeutet, dass siebenmal so viel Mittel investiert werden
müssten, wie der Schadenssumme, die ohne Hochwasserschutz entstehen würde.
Darüber hinaus wurden auch Szenarien von
geringeren Jährlichkeiten (HQ 20, HQ3
oder HQ40) betrachtet. Diese Fälle erfordern weniger Rückhaltevolumen, und
somit weniger Beckenanlagen, allerdings reduziert sich auch die potenzielle
Schadenssumme. In allen Szenarien wurde festgestellt, dass es
wasserwirtschaftlich nicht zumutbar ist, die erforderliche Gesamtinvestition zu
tätigen. Dies ist von wesentlicher Bedeutung. Die schriftliche Ausarbeitung der
KNA wird die Thematik anschaulicher darstellen.
- Stv.
Elke Zerhusen-Elker verlässt die Sitzung zwischen 18:35 Uhr bis 18 :39
Uhr–
Stv. Meike Lukat: Das Ergebnis ist
für alle Betroffenen ernüchternd. Die Verwaltung soll bitte die Fragen der WLH
beantworten. Ich bitte um Klärung: Gibt es einen Fond für Betroffene? Wie
können wir den Menschen Sicherheit bieten?
Guido Mering: Das Ergebnis ist
nicht zufriedenstellend. Die sechs Hochwasserrückhaltebecken sind sehr teuer.
Auch das Wasser alternativ in die Grube 7 zu pumpen kostet ca. 5 Millionen
Euro. Zudem müssten auch in diesem Fall noch zusätzliche Becken gebaut werden.
Wir müssten insgesamt mehrere Millionen Euro investieren.
Kristin Wedmann (BRW): Investiert werden
müsste eine achtstellige Summe, um eine relative kleine Gruppe zu schützen. Es
ist bedauerlich, wenn es um den Schaden geht, den die Menschen vor Ort
erleiden. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis dient als Hinweis.
Stv. Andreas Rehm: Nach der Beratung
im Ausschuss sollten wir Punkt 4 der Anlage 2 diskutieren, bei dem der
Denkmalschutz dem Hochwasserschutz diametral entgegensteht. Zwei aus unserer
Sicht wichtige Punkte sind Punkt 5 (Umpumpen in die Grube 7; hat sich erübrigt)
und Punkt 9 - das Funkloch. Die Leute müssen sich informieren können. Ich bitte
um eine Stellungnahme der Bürgermeisterin, ob das Funkloch beseitigt werden
kann. Zu Punkt 12: Klimaschutz – wir sprechen über Hochwasser. Es ist etwas,
das wiederkehrt und keine neue Situation für die Menschen, die im Tal an einem
Fluss wohnen. Im Beschlussvorschlag sollten wir eine Formulierung finden: Dort,
wo es möglich ist, sollten wir weiter unterstützen, aber keine Kosten für
Rückhaltebecken aufwenden.
BMin Dr. Bettina Warnecke: Wir müssen an die
Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf eine Antwort formulieren. Es
wäre hilfreich, wenn der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, der
Interessengemeinschaft auf die offenen Punkte „Funkloch“ und „Denkmalschutz“ zu
antworten und sie ferner in den nächsten Ausschuss einlädt.
BMin Dr. Bettina Warnecke: Die Stadt Haan
ist gegenüber der Denkmalschutzbehörde nicht weisungsbefugt. Die Fachaufsicht
liegt bei der Bezirksregierung, respektive dem Landschaftsverband Rheinland
(LVR).
Jens Niklaus: Ich verstehe die
Ausführungen nun so, dass die Kosten-Nutzen-Analyse den „best case“ und „worst
case“ betrachtet. Aber es gibt doch auch einen Weg dazwischen, um vor Ort zu
schützen. Es sollten kurzfristige Maßnahmen zum Schutz ergriffen werden. Gibt
es in Haan einen Hochwasserschutzbeauftragten? In Olpe ist der Aufbau eines
Frühwarnsystems zu beobachten. Ist das Projekt in Haan bekannt und kann man
sich etwas Gleichwertiges für Haan vorstellen?
Guido Mering: Hinsichtlich
eines Frühwarnsystems ist die Feuerwehr Haan involviert. Mit dem Kreis Mettmann
bestehen Anstrengungen sich diesbezüglich besser aufzustellen. Mittlerweile
können Pegelstände in Echtzeit abgerufen werden (https://pegelonline.brw-haan.de/#/overview/Wasserstand). Es gibt keinen
offiziellen Hochwasserschutzbeauftragten. Bislang werden die Funktionen von BMin
Dr. Bettina Warnecke und mir wahrgenommen.
Stv. Jörg Dürr: Hinsichtlich des
Projekts in Olpe stelle ich die mir verfügbaren Unterlagen zusammen und stelle
Diese der Verwaltung zur Verfügung. Es gibt auch mobile
Hochwasserschutzsysteme, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz arbeiten und
somit die Vorwarn- und Rüstzeit verkürzen. Daher können dann doch mobile
Schutzsysteme in das Gesamtkonzept implementiert werden.
Stv. Meike Lukat: Im
Sachstandberichts zum Hochwasserschutzkonzept soll das Gutachten und das
Konzept für den Hochwasserschutz dargestellt werden. Die WLH-Fraktion bittet um
die Bereitstellung des Gutachtens. Wir können hinsichtlich des Antwortschreibens
gerne unterstützen.
Robert Abel: Wir haben keinen
Bezug zur Sache, da wir nicht betroffen sind. Es gibt viele negative
Begleiterscheinungen bei den Geschädigten. Es wäre wichtig, dass der Ausschuss
stärker in zukünftige Überlegungen einbezogen wird. Wenn bei einer
Hochwasserkatastrophe 30 Personen sterben, ist die Investitionssumme
nachrangig.
Kristin Wedmann: Es ist eine
besonders emotionale Fragestellung, die die Kosten-Nutzen-Analyse aufwirft. Die
Entscheidung liegt darin, ob es eine öffentliche Angelegenheit ist oder ob es
um den privaten Objektschutz geht. Wir haben festgestellt, dass das Verhältnis
zwischen den Kosten für die Errichtung der Becken und der prognostizierte
Schaden bei Hochwasserereignissen offenkundig im Missverhältnis steht. Wir müssen
uns auf den Objektschutz konzentrieren. Zum Thema Totholz: Wenn Äste während
eines Starkregenereignisses im Gewässer und vor einer Brücke geschwemmt werden,
können wir das kurzfristig nicht ändern. Wir überprüfen im Rahmen des laufenden
Betriebs jedoch regelmäßig die Kontrollpunkte. Totholz stellt aber für den
Bereich der Düssel und der Kleinen Düssel kein Problem dar.
Guido Mering: Die Verwaltung
ist in dem Bewusstsein in die Ausschusssitzung gegangen, dass die
Kosten-Nutzen-Analyse und der Langtext des Gutachtens noch nicht vorgelegt
wurden. Wir wollten uns jedoch mit dem Thema im Ausschuss befassen, um die
Diskussion fortzusetzen und sicherzustellen, dass alle auf dem gleichen Stand
sind. Im nächsten Ausschuss wird das fertiggestellte Hochwasserschutzkonzept in
seiner Langform, einschließlich der Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt.
Stv. Andreas Rehm: Hinsichtlich der
Vorwarnzeit bezieht sich die Angabe von drei Stunden auf die Zeit bis zur
Ankunft der Welle. Im Jahr 2021 handelte es sich im Übrigen um ein
Regenereignis der Dimension HQ1000 (Einmal pro tausend Jahre). Für dieses
Szenario bauen wir keine Regenrückhaltebecken, da sie sofort voll wären. Aber
die klimatische Entwicklung lässt vermuten, dass ein heutiges HQ1000
schließlich irgendwann zu einem HQ100 wird.
Stv.
Vincent Endereß fasst einen Beschlussvorschlag nach Diskussion zusammen:
1.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung die
Interessensgemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf zur nächsten Sitzung zur
Beantwortung offener Fragen einzuladen.
2.
Eine weitere Beschlussfassung zum Thema
Hochwasserschutz soll erfolgen, nachdem sich der Ausschuss und der Rat mit dem
Gutachten und der Kosten-Nutzen-Analyse befasst haben.
- Die Sitzung wird in der Zeit von 19:15 Uhr
bis 19:18 pausiert -
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen