Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Es bestehen keine Einwände gegenüber dem dargestellten Vorgehen.


Protokoll:

 

Janine Müller: 1. Finanzierung und Landesgesetz: Die Förderung wird eingestellt. Ab Sommer diesen Jahres ist auf Grundlage eines neuen Landesgesetzes die Finanzierungslösung im Sinne eines pauschalen Belastungsausgleichs zu erwarten. Eine formelle Abstimmung ist ab dem zweiten Quartal des Jahres 2024 und im Anschluss der parlamentarische Prozess mit dem Ziel des Inkrafttretens im Jahr 2024 zu rechnen. Hinsichtlich der Umsetzung in Haan ist die wichtigste Information, dass die Stadt Haan die planungsverantwortliche Stelle ist.

Bei der Konzeptionierung wird das Stadtgebiet in verschiedene Netzgebiete eingeteilt (Wärmenetzgebiete, Wasserstoffnetzgebiete, Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung oder Prüfgebiete). Unter Berücksichtigung der Wärmeplanung kann die planungsverantwortliche Stelle eine Entscheidung über die Ausweisung eines Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiets treffen. Die Gebietsausweisung erfolgt grundstücksbezogen und hat, im Gegensatz zur Wärmeplanung, eine rechtliche Außenwirkung (nämlich das frühere Inkrafttreten des GEG für das Stadtgebiet). Es ist sinnvoll, die Umsetzung und den Beschluss so schnell wie möglich voranzutreiben, weil erst dann die 65%-EE-Pflicht für Bestandgebäude als Bestandteil des GEG frühzeitig und noch vor dem 30. Juni 2028 in Kraft treten kann. Bis dahin können im Bestand bzw. in Bestandsgebieten weiterhin konventionelle Wärmeerzeugungsanlagen, welche zu 100% mit fossilen Energieträgern betrieben werden, eingebaut werden.

 

Stv. Jörg Dürr: Inwieweit sind die Stadtwerke Haan in den Prozess involviert.

 

Janine Müller: Es findet einmal im Monat ein Austausch mit Stadtwerken Haan statt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen