Sitzung: 21.02.2024 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: KUM/011/2024
Beschluss:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Es bestehen keine Einwände gegenüber dem dargestellten Vorgehen.
Protokoll:
Janine Müller: 1. Finanzierung
und Landesgesetz: Die Förderung wird eingestellt. Ab Sommer diesen Jahres ist
auf Grundlage eines neuen Landesgesetzes die Finanzierungslösung im Sinne eines
pauschalen Belastungsausgleichs zu erwarten. Eine formelle Abstimmung ist ab
dem zweiten Quartal des Jahres 2024 und im Anschluss der parlamentarische
Prozess mit dem Ziel des Inkrafttretens im Jahr 2024 zu rechnen. Hinsichtlich
der Umsetzung in Haan ist die wichtigste Information, dass die Stadt Haan die
planungsverantwortliche Stelle ist.
Bei der Konzeptionierung wird das Stadtgebiet
in verschiedene Netzgebiete eingeteilt (Wärmenetzgebiete,
Wasserstoffnetzgebiete, Gebiete für die dezentrale Wärmeversorgung oder
Prüfgebiete). Unter Berücksichtigung der Wärmeplanung kann die
planungsverantwortliche Stelle eine Entscheidung über die Ausweisung eines
Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiets treffen. Die Gebietsausweisung erfolgt
grundstücksbezogen und hat, im Gegensatz zur Wärmeplanung, eine rechtliche
Außenwirkung (nämlich das frühere Inkrafttreten des GEG für das Stadtgebiet). Es
ist sinnvoll, die Umsetzung und den Beschluss so schnell wie möglich
voranzutreiben, weil erst dann die 65%-EE-Pflicht für Bestandgebäude als
Bestandteil des GEG frühzeitig und noch vor dem 30. Juni 2028 in Kraft treten
kann. Bis dahin können im Bestand bzw. in Bestandsgebieten weiterhin
konventionelle Wärmeerzeugungsanlagen, welche zu 100% mit fossilen
Energieträgern betrieben werden, eingebaut werden.
Stv. Jörg Dürr: Inwieweit sind die
Stadtwerke Haan in den Prozess involviert.
Janine Müller: Es findet einmal
im Monat ein Austausch mit Stadtwerken Haan statt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen