Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Protokoll:

StOBR. Rautenberg erläutert den Sachverhalt.

 

Stv. Schüren weist darauf hin, dass auf Grund einer ca. 300 m langen Lücke im Lärmschutzwall der A 46 viele Unterhaaner Stadtbereiche in starkem Maße von Lärmimmissionen betroffen seien und fragt, ob die Verwaltung eine Verlängerung des Lärmschutzwalls bewirken könne.

 

AM. Heinze erläutert, dass die beim seinerzeitigen Ausbau der A 46 überschüssigen Erdmassen zur Weiterführung des Lärmschutzwalls zur Verfügung gestanden hatten, die Realisierung jedoch an zu hohen Grunderwerbskosten im betreffenden Bereich scheiterte. Dennoch werden auch ohne den Wall die Grenzwerte nicht überschritten. Er könne sich als ein Ziel des Lärmaktionsplans vorstellen, dass strengere Grenzwerte festgelegt werden und über die Politik die Forderung des „Lückenschlusses“ im Lärmschutzwall an den Aufgabenträger heran getragen werden solle.

 

Stv. Schüren verweist auf durchgeführte Ausbesserungsmaßnahmen im Verlauf der A 3 bei Erkrath: Hier wurde auf Grund der Forderung aus der örtlichen Politik  ein verbesserter Lärmschutz durch den Einbau von sog. „Flüsterasphalt“ realisiert. Der Lärmaktionsplan könne für Haan eine entsprechende Forderung enthalten.

 

Stv. Dr. Gräßler fragt, ob die vor kurzem eingebauten Beton- Mittelleitvorrichtungen im Verlauf der A 46 Auswirkungen auf die Höhe der Schallemissionen habe, was durch AM Heinze unter dem Hinweis verneint wird, dass der zusätzlich erzeugte Lärm durch Schallreflexionen der einen Fahrtrichtung durch die Abschattung des Lärms der Gegenfahrtrichtung quasi neutralisiert werde.

 

Stv. Rehm erläutert, dass die Karten nur eine sehr grobe Darstellung der Lärmbelastungen beinhalten und die Lärmwerte Summendarstellungen eines gesamten Tagesgangs seien.

 

Stv. Drennhaus spricht sich für eine möglichst baldige Verringerung des Lärms aus und fragt, ob auch die Anwohner an den städtischen Straßen von den Ergebnissen profitieren werden.

 

StOBR. Rautenberg erläutert, dass die Verwaltung vorab noch keine Aussagen treffen könne und erst die Ergebnisse des gesamtstädtischen Verkehrsgutachtens abzuwarten seien.

 

Am. Heinze ergänzt, dass die Lärmemissionen auf der Bundesstraße 228 im weiteren Verfahren mit erfasst werden.

 

AM. Herder hält die Aussage des Eisenbahn-Bundesamts, es seien keine Bürger von zu hohen Lärmpegeln betroffen, für unzutreffend und verweist auf den insbesondere durch Güterzüge verursachten Lärm. 

 

Stv. Rehm führt aus, dass die verwendeten Berechnungsverfahren Mittelungspegel ergeben so dass die eigentlich störenden Spitzenpegel im Resultat „untergehen“. 

 

1. Bgo. Buckesfeld erläutert, dass das zuständige Eisenbahn-Bundesamt auf Grund der offensichtlich für den betreffenden Streckenabschnitt bestehenden Diskrepanzen zwischen den tatsächlichen Zugbewegungen und den Zahlen hier ggfls. nacharbeiten müsse.

 


Abstimmungsergebnis:

Einvernehmlich zur Kenntnis genommen.