Beschlussvorschlag 1:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten
Kindertagesstättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 (1. August
2024 bis 31.Juli 2025, Anlage 1) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80
SGB VIII, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung
nach § 24 und § 38 Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.
2. Zur Vermeidung einer möglichen Unterbelegung
bzw. einer daraus folgenden Finanzierungslücke wird weiterhin eine fortlaufende
Berichterstattung zur Belegungssituation in den Kindertagesstätten und
Kindertagespflegestellen durch die Verwaltung im JHA vorgenommen.
3. Um den Zugang zu den
Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für geflüchtete Kinder zu
erleichtern, erarbeitet die Jugendhilfeplanung Maßnahmen, um relevante
Informationen zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht und
niederschwellig bereitzustellen.
- Zur Erfassung der Betreuungsbedarfe der
Familien mit neugeborenen Kindern prüft die Verwaltung, inwiefern eine
Abfrage der Betreuungsbedarfe im Rahmen der Babybegrüßungen umgesetzt
werden kann.
Beschlussvorschlag 2:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt HFA und Rat, der vorgelegten Detailaufschlüsselung
Meldeplätze für das Kindergartenjahr 2024/2025 (1. August 2024 bis 31. Juli 2025,
Anlage 2) als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII, vorbehaltlich
der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 24 und 38
Kinderbildungsgesetz NRW, zuzustimmen.
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die Detailaufschlüsselung (s. Anlage) der zu
meldenden Kinderbetreuungsplätze zur Kenntnis und beschließt die Meldung
gegenüber dem LVR.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass
die Verwaltung künftige geringe Abweichungen (Umwandlung von Stundenumfängen
sowie Umwandlungen von U3- und Ü3-Plätzen) in der Kitabedarfsplanung
eigenständig vornehmen und gegenüber dem LVR melden darf.
Protokoll:
Der Jugendhilfeplaner Philipp Strompen
stellt die Kitabedarfsplanung vor.
Der Stv. Vincent Endereß bedankt sich
für den ausführlichen Bericht und betont, dass sich die Stadt Haan im
Landesvergleich auf einem guten Weg befinde. Sicherlich müsse immer wieder
bedarfsgerecht nachgesteuert werden und beachtet werden, dass unterjährig nicht
zu viele Angebote mit gemeindefremden Kindern belegt werden müssen. Darüber
hinaus gibt Herr Endereß zu bedenken, ob die auf Seite 17 genannte
Trendentwicklung wirklich realistisch sei, insbesondere im Hinblick auf die
steigenden Zahlen im U3-Bereich. Seiner Meinung nach solle überlegt werden, die
Plätze im Ü3-Bereich frühzeitig zu reduzieren. Er bittet darum, diese
Überlegungen neu einzuordnen, auch für die Jahre 2024/25 und um ein Update der
vor 5 Wochen gemeldeten Zahlen aus der Vorlage.
Der Jugendhilfeplaner Philipp Strompen
sagt zu, das Update für die noch ausstehenden 21 Rückmeldungen zu Protokoll
nachzureichen.
Nachtrag zu Protokoll:___________________________________________________
Zur KW 3 gab es 21 Rückmeldungen (18 U3-Bereich und 3 Ü3-Bereich) von Familien, die sich weiterhin für die gewählten Wunscheinrichtungen auf der Warteliste eintragen lassen wollten.
Diesen wurde mit der zuvor getätigten Absage für die Wunscheinrichtung auch eine Übersicht mit freien Plätzen in alternativen Einrichtungen zugesendet. Ferner wurden die Familien mit Kindern im U3-Bereich nach erhaltener Absage aktiv durch die Fachberatung der Kindertagespflege angeschrieben und auf freie Plätze in der Kindertagespflege hingewiesen.
Mit Stand KW 10 konnten zum neuen Kindergartenjahr hierdurch 11 Kinder (9 U3-Bereich und 2 Ü3-Bereich) in eine Betreuung vermittelt werden.
Die Warteliste der unterjährig suchenden Kinder liegt mit Stand KW 10 bei 17 Kindern (3 U3-Bereich und 14 Ü3-Bereich). Akute Bedarfsmeldungen bzw. Nachfragen zu diesen Platzgesuchen von den Familien liegen der Verwaltung aktuell nicht vor. Freie Regelplätze bestehen zur unterjährigen Vergabe derzeit nicht.
Zum kommenden Kindergartenjahr sind mit Stand KW 10 insgesamt 19 verbleibende Plätze verfügbar (3 U3-Bereich und 16 Ü3 Bereich).
Die Jugendamtsleiterin Stephanie Dellit
ergänzt, dass das kalkulatorische Mittel in den nächsten Jahren weiter im Blick
behalten werde. Freie Plätze vorzuhalten sei sinnvoll wegen der aktuellen
Zuweisungen, vor allem im Hinblick auf die mangelnden Deutschkenntnisse der
jungen Menschen, was allerdings kein Grund für eine Rückstellung sei. Darüber
hinaus lägen keine Zahlen des LVR hinsichtlich Kindern mit Behinderung vor, die
derzeit eine Betreuung in inklusiven oder heilpädagogischen Stätten benötigten
und zukünftig durch die Kitas in Haan betreut werden müssten. Planerisch sei
dies deshalb momentan nicht abzubilden. Deshalb sei es falsch, jetzt die Plätze
zu reduzieren. Weiter führt sie aus, dass im letzten Jahr bereits Überlegungen
dazu angestellt und auch berücksichtigt wurden. Jedoch könne sie eine weitere
Reduzierung aufgrund der momentanen Lage in Deutschland nicht befürworten.
AM Sabine Mallon-Leonczuk verweist auf Seite 21 der Kita-Bedarfsplanung
und die darin nicht korrekt aufgeführten 8 Großtagespflegestellen. Der
Jugendhilfeplaner Philipp Strompen bestätigt, dass diese Zahl auf 6 korrigiert
werden müsse.
Weiter berichtet Frau Mallon-Leonczuk über
Gerüchte, dass der neue Träger, der zum 01. August dieses Jahres beginnen
solle, insolvent sei.
Nachdem die Jugendamtsleiterin Stephanie
Dellit die Beantwortung dieser Frage in den nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung verlegen möchte, stellt Stv. Vincent Endereß den Antrag, die
Nichtöffentlichkeit sofort herzustellen. Dieser Antrag wird einstimmig
angenommen und die Nichtöffentlichkeit durch den Vorsitzenden Martin
Haesen hergestellt.
(Stellungnahme im nicht-öffentlichen Teil
unter Mitteilungen)
Der Vorsitzende Martin Haesen stellt
die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.
Die 1. Bgo. Annette Herz weist darauf
hin, dass auf Seite 24 erkennbar sei, dass der Rechtsanspruch gesichert werden
könne. Dies sei ein wichtiges Signal und das Ergebnis der langjährigen Arbeit
des JHA und des Rates, dass in Haan ein so gutes Angebot vorgehalten werde. Sie
verweist auf die hohe Zahl von 76 auswärtigen Kinder, was der Belegung von drei
ganzen Gruppen entspräche. Haan habe gute Kriterien für die Aufnahme von
auswärtigen Kindern, auch hinsichtlich der Fachkräftegewinnung. Trotzdem sei
man mit den Trägern im Dialog über die konsequente Umsetzung der Kriterien,
damit sich dieser Trend nicht verselbständige. Das Jugendamt habe dieses Thema
im Blick und begleite es engmaschig.
Der Stv. Felix Blossey teilt für die
SPD-Fraktion mit, dass man an dem Thema des Abbaus der Überbelegungen
dranbleibe und bittet zu Protokoll um Mitteilung des Personalschlüssels in den
städtischen Kitas, um die Qualität einschätzen zu können. Dieser Punkt solle
auch in zukünftigen Ausarbeitungen aufgeführt werden.
Nachtrag zu
Protokoll:___________________________________________________
Alle drei Einrichtungen erfüllen sowohl den Soll-Wert, als auch den Wert inklusive der sonstigen Personalkraftstunden des Kibiz-Schlüssels.
Darüber hinaus gibt es in jeder Kita eine
19,5 Stunden-Springerstelle (unbefristet), die dauerhaft über den Kibiz-Wert
hinaus installiert wurde.
Aufgrund von Langzeiterkrankungen wurde eine befristete zusätzliche 39 Stunden-Springerstelle geschaffen, die übergreifend tätig werden sollte. Diese konnte bisher leider nicht erfolgreich besetzt werden
Darüber hinaus werden Auszubildende nicht auf den Kibiz-Wert angerechnet, so dass diese ebenfalls zusätzlich in der Einrichtung tätig sind.
In den beiden städtischen Familienzentren sind die stellvertretenden Leitungen ebenfalls freigestellt, da sie zum einen Leitungsstunden aus dem Kibiz-Wert übernehmen sowie die koordinierenden Aufgaben des Familienzentrums.
Die städtischen Kitas sind daher personell sehr gut aufgestellt.
Frau Dellit verlässt die Sitzung um 18.55 h
aufgrund einer Dienstreise nach Münster, wo sie an einer
Jugendamtsleitersitzung teilnimmt.
Abstimmungsergebnis:
zu 1. einstimmig angenommen
zu 2. einstimmig angenommen