Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

„1.     Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473.

          Die genaue Festsetzung erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.       Dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 95  „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 mit der Begründung in der Fassung vom 24.04.2008 wird zugestimmt.

 

3.       Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind, wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.

 

4.       Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 


Protokoll:

Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 12.08.2008, die

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 "Bahnhofstraße / Wilhelmstraße"

hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB; Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB; Beschluss zur öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB

wieder auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Stv. Drennhaus erläutert den Antrag und bemängelt, dass der Tagesordnungspunkt nicht in den Beratungsunterlagen enthalten sei. Auch wenn die thematische Grundsatzdiskussion zum Thema „Versorgungseinrichtungen für Demenzkranke“ noch im Sozialausschuss zu führen sei, könne dennoch vorab der o. g. Beschluss zur Bauleitplanung gefasst werden.

 

Stv. Lukat  spricht sich hingegen dafür aus, zuerst die Grundsatzdiskussion im Fachausschuss zu führen und danach den Beschluss zur Bauleitplanung zu fassen.

 

Stv. Ruppert  erklärt, dass die FDP-Fraktion ebenfalls bereit ist, den Offenlagebeschluss bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen und ist der Meinung, dass die Bedarfsprüfung zur Errichtung von Demenzpflegeplätzen dem freien Markt überlassen werden solle.

 

Stv. Rehm spricht sich ebenfalls für eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt aus, und fragt, ob die beabsichtigte Nutzung im Bebauungsplan vorgeschrieben werde.

 

1. Bgo. Buckesfeld erläutert, dass die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nur die Neufassung der überbaubaren Flächen beinhaltet; die geplante Art der Nutzung passe in die bisher schon festgesetzte Gebietskategorie. Die Verwaltung ging bisher davon aus, dass es seit dem letzten PLUVA einen politischen Konsens darüber gebe, zuerst die fachliche und strategische Diskussion zu führen und erst danach über die Bauleitplanung zu beraten.

 

Stv. Rehm ist der Meinung, dass die Diskussion über die Bauleitplanung in die Öffentlichkeit transportiert werden müsse.

 

Stv. Gräßler schlägt vor, einen Tag nach der Sitzung des Sozialausschusses am 16.09. die Offenlage des Bebauungsplans per Dringlichkeitssitzung des PlUVA zu beschließen.

 

Stv. Drennhaus weist darauf hin, dass es in der Stadt Haan einen Mangel an Demenzpflegeplätzen gebe und dem entsprechend Handlungsbedarf bestehe. Die Diskussion im Sozialausschuss könne unabhängig von der Bauleitplanung geführt werden. Der zeitliche Ablauf der Offenlage sei laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

1. Bgo. Buckesfeld weist auf die Möglichkeit hin, dass zur Plan-Offenlage keine Bedenken vorgetragen werden und damit ein „Automatismus“ eintreten kann, der nicht mehr zu stoppen sei: Dieser sei darin begründet, dass dann eine sogenannte Planreife nach § 33 BauGB entstehe, welche auch vor einem eventuellen Satzungsbeschluss bereits gewisse Baurechte für einen Vorhabensträger beinhalte.

 

Er schlägt vor, für den Fall eines Offenlagebeschlusses mit der tatsächlichen Offenlage bis nach der Sitzung des Sozialausschusses zu warten.

 

Stv. Lukat  weist darauf hin, dass viele Ausschussmitglieder die entsprechende Beratungsvorlage PlUVA 211/158 nicht bei sich hätten.

 

Da nicht alle Ausschussmitglieder die entsprechende Beratungsunterlage bei sich haben, verliest die Vorsitzende Stv. Wollmann den Text zur Beschlussfassung.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig