Sitzung: 26.08.2008 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
„1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Das Plangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße, der Eisenbahnstraße und der Ludwigstraße. Es umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Nrn. 123, 129, 222, 226, 228, 448, 462, 463, 464, 465, 469, 470, 471, 472 und 473.
Die genaue Festsetzung erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Dem Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 „Bahnhofstraße / Wilhelmstraße“ in der Fassung vom 23.05.2008 mit der Begründung in der Fassung vom 24.04.2008 wird zugestimmt.
3. Da die Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind, wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB verzichtet.
4. Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Protokoll:
1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplans Nr. 95 "Bahnhofstraße / Wilhelmstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB; Beschluss über die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB; Beschluss zur
öffentlichen Auslegung, § 3 (2) BauGB
wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Da nicht alle Ausschussmitglieder die entsprechende Beratungsunterlage bei sich haben, verliest die Vorsitzende Stv. Wollmann den Text zur Beschlussfassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig