Beschluss:

Die Vorsitzende Annegret Wahlers lässt über den von StOAR’in Astrid Schmidt vorgeschlagenen geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

1./     Die 5. Satzung zur Änderung Die Neufassung der Satzung der Stadt Haan über die Benutzung der Sportstätten in Haan wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Beratungsvorlage beschlossen.

 

2./     Die als Anlage 2 vorgelegte Sportstättenordnung (Verhaltensregeln) wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Protokoll:

Die StOAR’in Astrid Schmidt berichtet über die stattgefundene intensive Abstimmung zwischen Herrn Vossieg und einem Kollegen des Amtes für Schule und Sport.

Sie weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag jedoch noch etwas modifiziert werden müsse. Es handele sich nicht um „Die 5. Satzung zur Änderung….“, sondern um „Die Neufassung der Satzung…“. Darüber hinaus habe es den Hinweis der Schulleitungen gegeben, dass in der Sportstättenverordnung nur auf den Vorrang des Vereinssportes hingewiesen würde. Selbstverständlich müsse auch der Schulsport als vorrangig bezeichnet werden. Dies sei nur eine kleine redaktionelle Änderung, die noch vorgenommen werden müsse.

 

AM Arnd Vossieg findet nach anfänglichen Problemen beim ersten Aufschlag zur Satzungsänderung den zweiten Vorschlag sehr gut; einmal die Satzung, aber auch die Aushänge, die für die Nutzenden sichtbar seien. Einige der von ihm aufgezeigten Änderungen seien jedoch nicht aufgenommen worden. Hierbei handele es sich um folgende Änderungswünsche:

 

§ 4 Hausrecht

Die Nutzungsuntersagung durch Hausmeister_innen bzw. Platzwart(e)_innen, wenn die Teilnehmendenzahl von 10 unterschritten wird, hält er im Einzelfall für völlig falsch, z.B. im Falle von Krankheitswellen. Sollte eine Gruppe jedoch regelmäßig die 10 Teilnehmenden unterschreiten, so wäre dies sicherlich der Stadt zu melden, damit im Sinne einer stärkeren Belegung eingegriffen werden könne.

§ 10 Gebührentarif – Nr. 2

Hier sieht Herr Vossieg bei dauerhaften freien Kapazitäten die Notwendigkeit, diese primär den örtlichen Sportvereinen anzubieten, um Lücken im Belegungsplan auszuschließen.

Sportstättenordnung

Der Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ in der Sportstättenordnung erzielt nach Meinung von Herrn Vossieg keinerlei Wirkung; dies sei jedoch eine Entscheidung des Rechtsamtes der Stadtverwaltung und somit nicht herauszunehmen. Der Hinweis auf das Verbot von Mofas führe nach seiner Meinung nur zu kreativen Ansätzen bei den Jugendlichen, aber auch dies sei eine Entscheidung der Stadt.

 

AM Arnd Vossieg macht deutlich, dass dies keine wesentlichen Änderungen seien, lediglich Anregungen an die Stadtverwaltung. Er sei mit der Vorlage einverstanden und halte besonders die Übertragung des Hausrechts an die einzelnen Nutzenden für sinnvoll, da z.B. der/die Übungsleiter/-in Personen im Einzelfall der Halle verweisen könne.

 

Die StOAR’in Astrid Schmidt möchte in § 4 der Satzung den Passus mit den 10 Teilnehmenden gerne bestehen lassen. Sie habe es in der Vergangenheit nicht erlebt, dass Sportler_innen der Halle bzw. des Platzes verwiesen wurden. Die Möglichkeit solle jedoch gegeben sein, wenn z.B. in einer Halle nur zwei Personen bei vollem Licht trainieren wollen.

Zu dem Hinweis zu § 10 Nr. 2 erklärt Frau Schmidt, dass es selbstverständlich sei, immer zuerst andere Vereine zu fragen, bevor die Kapazitäten vermietet würden.

Den Hinweis von Herrn Vossieg zu den Mofas in der Sportstättenordnung findet Frau Schmidt unkritisch, und der Passus könne nach ihrer Meinung geändert werden.

 

Der Stv. Martin Haesen dankt dem Stadtsportverband für die Mitarbeit an diesem Thema und möchte wissen, ob Herr Vossieg seine Anmerkungen zu § 10 in einen Antrag fließen lassen möchte oder es sich lediglich um eine Anregung handele.

Weiter möchte Herr Haesen zu § 10 – Gebührentarif wissen, ob auch z.B. der CVJM unter die Regelung der Beitragsfreiheit fällt oder ob dieser Verein Gebühren für die Nutzung des Platzes an der Hochdahler Straße entrichten müsse. Die StOAR’in Astrid Schmidt versichert, dass auch der CVJM von den Kosten ausgenommen und dies auch immer schon so praktiziert worden sei. Darüber hinaus gebe es auch keine freien Kapazitäten. Es gehe lediglich darum, eine Entschädigung einfordern zu können, wenn z.B. Thekenmannschaften oder andere private und/oder kommerzielle Nutzer_innen einen ganzen Sportplatz belegen möchten.

 

AM Arnd Vossieg erklärt auf Nachfrage von Herrn Haesen, dass er keinen Antrag stellen wolle. Er überließe die Entscheidung der Stadtverwaltung, wenn sie die angesprochene Formulierung zu § 10 beibehalten wolle. Lediglich die Mofas möchte er aus der Sportstättenordnung herausnehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen